Vater zahlt kein unterhalt, mittlerweile haben wir unseren anwalt eingeschaltet,kann der leibliche Vater irgendwie um die Unterhaltszahlungen drum herum kommen?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zuerst einmal: Ruf bei deinem Anwalt an und frage nach, wie der Stand der Dinge ist, nur der wird dir das wirklich genau sagen können.

Wenn der Kindsvater auf die gerichtliche Androhung der Zwangsvollstreckung nicht reagiert, obwohl sie ihm erfolgreich zugestellt wurde, wäre der nächste Schritt deines Anwalts, die Zwangsvollstreckung auch in die Wege zu leiten. Dies wird wahrscheinlich in Form einer Gehaltspfändung passieren, sofern der Vater arbeitet, es gibt aber noch andere Möglichkeiten. Wenn er allerdings kein Vermögen hat oder sein Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze liegt (Tabellen, wie hoch die ist, findest du ganz einfach durch googeln), dann kann er auch keinen Unterhalt zahlen - allerdings auch wirklich nur dann.

Wenn du Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommst, ist es sowieso merkwürdig, dass du selber darum kümmern musst, Unterhalt zu bekommen - normalerweise kümmert sich das Jugendamt darum, sein Geld (ist ja nur ein Vorschuss) vom Vater wiederzubekommen. Frag dort bitte deswegen noch mal nach.

Ich weiß nicht, wie lange du schon Unterhaltsvorschuss beziehst, aber die Höchstdauer dafür sind 6 Jahre; danach kriegst du nichts mehr von dort. Also versuche, wenn du kannst, in Erfahrung zu bringen, ob und was der Vater arbeitet, damit er sich nicht durch Schwarzarbeit oder andere Tricks künstlich "arm" rechnet.

Und kümmer dich nicht um den Idioten, der hier geschrieben hat, dass du kein Recht auf Unterhalt hättest. Der Vater ist finanziell genauso für sein Kind verantwortlich wie du auch.

Anxxxdrea 
Fragesteller
 26.07.2016, 00:35

Ich bekomme kein unterhaltsvorschuss da ich verheiratet bin.... deswegen ist das Jugendamt raus.... und das mit dem schwarzarbeiten hab ich mir auch gedacht.... ich hoffe das die sowas wie die letzten Kontoauszüge regelmäßig kontrollieren.... aber vielen vielen dank für deine Antwort...

lisainthemirror  26.07.2016, 00:39
@Anxxxdrea

Ah, das macht Sinn. Tritt deinem Anwalt mal auf die Füße, dass der den nächsten Schritt macht und warte ab, nach dem normalen Vollstreckungsverfahren Unterhalt kommt. Wenn er angibt, nicht genug zu verdienen, um Unterhalt zu zahlen, kannst du ja mal dezent nachforschen, was Sache ist.

Du hattest oben außerdem gefragt, ob man seine Eltern für Unterhalt heranziehen kann. Keine Sorge, ans Eigentum der Eltern dürfen die nicht ran.

Anxxxdrea 
Fragesteller
 26.07.2016, 00:43

seine eltern sagen das sie nicht wissen ob ihr sohn arbeiten geht... ob man sowas glaubt steht auf einem anderen Blatt...aber naja... ist ja auch deren sohn... ich ruf morgen den anwalt an... trotzdem vielen vielen dank :)) für deine mühe

Was mir gerade noch einfällt.

Du bekommst vom Jugendamt keinen Unterhaltsvorschuss, weil Du verheiratet bist.

Aber Du kann immer noch eine Beistandschaft beantragen. Die kümmern sich dann kostenlos um die Errechnung und Eintreibung des Unterhalts.

Guten Abend,

wie du deine Situation schilderst ist der Vater deines Kindes gaqr nicht gewillt zu zahlen, das Gericht und dein Anwalt werden schon allein mit dem Zwangsvollstreckungsurteil dafür sorgen, dass er zahlt. Vorrausgesetzt dass er das geld auch hat. Ist dies der Fall, dann wird sich das Jugendamt (Unterhaltsvorschuss) mit ihm in Verbindung setzen und den Betrag der letzten 5 jahre ebenfalls gegen ihn einklagen.

Da du jetzt nach dem nächsten Schritt fragst, will ich dir auch darauf antworten: Das Gericht wird jetzt eine Anhörung veranlassen; kommt er dieser nicht nach, wird er per Haftbefehl ausgeschrieben (falls ein Unterhaltstitel gegen ihn vorliegt). Liegt kein unterhaltstitel vor, prüft das Gericht in erster Linie, ob er finanziell in der Lage ist Unterhalt zu Zahlen. Sollte dies so sein wird auch ggf. eine Lohn bzw. Kontopfändung bei ihm stattfinden. 

also keine sorge du kommst noch an deinen Unterhalt für den oder die Kleine/n. 

Wünsche dir viel Glück und Kraft bei dem weiteren Kampf und noch einen schönen abend :)

Anxxxdrea 
Fragesteller
 26.07.2016, 00:26

danke für die Antwort... die unterhaltsvorschusskasse kommt leider nicht mehr auf weil ich verheiratet bin... seit dem ist sie dafür nicht mehr zuständig... gewillt zu zahlen war er noch nie... im gegenteil... er hat bis heute nicht auf meinen Anwalt oder auf die Forderungen vom gericht geantwortet.... sollte mein ex wieder bei seinen Eltern wohnen aus welchen Gründen auch immer und diese Zwangsvollstreckung wird durchgeführt, gehen die aber nicht an eigentum der eltern bzw die müssen dann aber nicht für ihn "leiden" oder?

Daniel95135  26.07.2016, 00:33
@Anxxxdrea

NEIN! Seine Eltern haften nicht für ihn, da es nicht um die Eltern geht sondern um ihn! Du darfst nie vergessen, solange jemand, bei dem er mal angenommen wohnen würde, seinen Besitz bzw. Wertgegenstände besitzt, die Nachweislich diesem Jemand gehören muss dein Ex immer Haften. Es sei denn seine Eltern würden für seine "Staatsschulden" bürgen, dann müssten sie für ihn haften. Da ich aber denke ich mal nicht der Fall sein wird, ist dein Ex zur Verantwortung zu ziehen. Spätestens dann wenn die Polizei mit nem Haftbefehl vor der Türe steht :)

Anxxxdrea 
Fragesteller
 26.07.2016, 00:40

mein Mann ist ja eher der meinung das er den kleinen adoptiert bzw antrag auf Adoption stellt... um mit meinem ex und der ganzen unterhaltssache nichts mehr zu tun haben... aber die eltern meines ex haben doch bestimmt auch rechte auf ihren enkel, oder?

Daniel95135  26.07.2016, 00:45
@Anxxxdrea

Das kann er natürlich machen aber dann entfällt auch der ganze bürokratische kram, da dein Mann deinen Sohn Adoptiert hat. 

Das ist das was zu viele total falsch denken! Großeltern haben absolut keinen Anspruch auf ein Umgangsrecht, jedoch kann es eingeklagt werden, aber nur von Hilfe des zuständigem Jungendamtes und ob dem entsprochen wird, wird das Jungendamt eingehend und sicher sehr sicher prüfen

Anxxxdrea 
Fragesteller
 26.07.2016, 00:50

ja das wir nach Adoption keinen anrecht mehr auf unterhalt haben das wissen wir...mein mann denkt sich halt dann sche...wir lieber auf die ganzen Kopfschmerzen und das geld aber haben dann wenigstens null mehr mit ihm und seiner Familie zu tun.. und müssen uns nicht Gedanken machen das es auch auf die psyche des kleinen geht... denn er weiß zwar wer sein vater ist,will aber lieber meinen mann als papa ... das sagt er ihm täglich

Daniel95135  26.07.2016, 00:56
@Anxxxdrea

Dann würde ich dir einen tipp mit auf deinen Weg geben: Tu es und verlasse den ganzen Rechtsstreit der eventuell zu eh nichts führt. Plane es aber genau und wenn der "Erzeuger" sag ich jetzt einfach mal mit in der GU steht muss er eigentlich der Adoption zustimmen könne mich aber auch vertun. Aber wenn du das mit deinem Mann ausfühlich besprochen hast, dann geht diesen Weg, aber geht ihn zusammen denn auch das wird ein Kampf die Adoption durchzukriegen falls der leibliche Vater dieser nicht zustimmt :)

Ich wünsche euch viel Glück dabei und ´viel Kraft, die ihr brauchen werdet

LG Daniel

P.S. Bin erst 21 *grins* :DD

Hi,

ja, Männer sind da sehr erfinderisch, um sich vor der Zahlung zu drücken.

Das einzige wirksame Mittel ist die Anordnung von Erzwingungshaft aber das weiß dein Anwalt auch.

ichweisnix  26.07.2016, 07:32

Für das Eintreiben von Geldforderungen an sich gibt es keine Erzwingungshaft. Erzwingungshaft gibt es nur bei nicht vertretbaren Handlungen, z.B. wenn ein Schuldner nach erfolgloser Pfändung nicht bereit ist eine EV abzugeben.

herja  26.07.2016, 11:37
@ichweisnix

Na gut, vielleicht habe ich mich etwas unverständlich ausgedrückt.

Das Nichtzahlen von Unterhalt kann nach § 170 StGB einen Straftatbestand darstellen.

§ 170
Verletzung der Unterhaltspflicht

(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ja, wenn er schuldlos nicht ausreichend verdient, dann kann er ja nix zahlen.

Beim Jugendamt hättest Du den Unterhalt übrigens kostenlos errechnen und eintreiben lassen können.