Umgangsrecht für den Vater nach Hausfriedensbruch, Androhung von Gewalt, Beleidigung?

4 Antworten

Welches miese Stück Mensch hat den Sohn angespitzt, den Vater nach dem Gehaltsschein zu fragen?

Kinder in dieses Alters sind aus Unterhaltsdingen völlig heraus zu halten.

Das Kind mit solchen Fragen zum Vater zu schicken, gefährdet das Kindeswohl.

Da hat der Vater nicht ganz unrecht, wenn er demjenigen mal ein paar auf die Nuss geben will.

Ihr steht euch beide in nichts nach, von daher gesehen wäre es sehr wohl auch eine Kindeswohlgefährdung, wenn er bei Dir bleibt.

REISS DICH ZUSAMMEN!

Das Kind will gesichert zum Vater und redet nur anders, weil Du das nicht hören möchtest.

Sieh zu, dass das Kind zu den Umgangsterminen da ist und rede nicht schlecht über den Vater.

Du bist gesetzlich zu Wohlverhalten gegenüber dem Vater verpflichtet.

du musst auf "euer" kind einwirken damit es zum vater möchte.

das mit den gehaltsnachweisen solltest du auch nicht selber machen. beantrage beim jugendamt eine beistandschaft. das amt fordert die dann an. oder du klagst auf auskunft. dann darf er die unterlagen beim gericht einreichen.

da sollte er sich überlegen was er da abgibt.

alles geschilderte hat keinen einfluss auf das umgangsrecht

Den Mindestunterhalt kannst du einklagen und je nach Alter (und Reife) des Sohnes kann er selbst entscheiden, ob er zu seinem Vater gehen möchte oder nicht.

martinzuhause  22.08.2016, 08:03

der zustehende unterhalt kann eingeklagt werden. bei falschen gehaltsbescheinigungen auch für die vergangenen jahre.

du packst sachen zusammen, die miteinander überhaupt nichts zu tun haben. ob er jemals gezahlt hat oder nicht oder wieviel und warum, hat mit sorgerecht und umgang nichts zu tun. bevor mal also irgendwelche sinnlosen gespräche anfängt, eröffnet man eine beistandschaft beim jugendamt und lässt diese rechnen. unterhalt aus der vergangenheit ist verfallen. du kannst bspweise ab heute fordern und das schriftlich. die beistandschaft fordert auf unterlagen einzureichen und dann wird gerechnet ob er leistungsfähig ist und wie viel zu zahlen ist. damit nimmst du die diskussion von zu hause weg und packst sie einfach ins jugendamt.

das andere ist der umgang. der steht ihm zu. den bekommt er auch und du nennst keinen grund warum der nicht weiter stattfinden sollte. selbst wenn der vater dämlich gehandelt hat und für die aktion vielleicht noch eine auf den deckel bekommen wird, wird der umgang weiter stattfinden. die situation musst du einfach deskalieren und kind erklären, das kv einfach einen aussetzer hatte, der nicht erklärbar ist. hierzu wäre statt anwalt ein gespräch im rahmen einer mediation notwendig um kv klar zu machen: umgang und übergabe sind eine sache, unterhaltssachen haben vor dem kind nichts zu suchen und werden separat ohne kind ausgerechnet und verhandelt. dein neuer partner hat damit überhaupt nix zu tun.

sicherlich kann umgangsboykott deinerseits dir auf längere zeit das sorgerecht kosten. dazu muss es aber einen beschluss geben, der beschwert ist mit ordnungsgeldern, ersatzweise haft und androhung des entzuges des sorgerechtes. natürlich könnte er versuchen für den entgangenen urlaub schadensersatz zu erklagen, wenn er bereits kosten hatte wie buchung etc. die sache würde ich entspannt angehen. und nicht weiter vertiefen. kind ab zum therapeuten, damit es den stress den kv mit seiner hauruck-aktion verursacht hat, verarbeiten kann und kv an den mediationstisch holen um darüber zu reden, dass seine aktion doof war und du aber dran interessiert bist, dass die situation zwischen kind und vater wieder entspannt wird und umgang wieder aufgenommen werden kann.