Zwischenablesungen der Verbrauchswerte?

2 Antworten

Dafür ist kein Dienstleister erforderlich, zumal der nicht grad billig ist. Das kannst du oder der Hausmeister oder ein Beauftragter des V. eben so. Zumal: Beauftragung durch dich>> Bezahlung durch dich. Ansonsten sind Kosten der Zwischenablesung vom Vermieter zu tragen und nicht auf den Mieter umlegbar.

In der Regel erfolgt die Ablesung und Dokumentation bei der Wohnungsübergabe (mach auch Fotos).

Wie alt ist das Mietvertragsformular? Gibt es noch andere komische Formulierungen?

Natürlich liest man beim Einzug alle Zählerstände zusammen mit dem Vermieter ab.

Wenn an den Heizkörpern Heizkostenverteiler angebracht sind, kommt es darauf an, welche das sind. Handelt es sich um Verdunsterröhrchen, braucht man tatsächlich den Dienstleister, der korrekt abliest.

Bei allen moderneren Geräten, also die elektronischen Geräte mit einem Display können Sie auch selbst die Stände ablesen, aber die Abrechnungsfirmen lesen sowieso immer alle Stände aus, also mindestens den Endstand je Monat und zumindest von einem System weiß ich, dass auch immer ein Stand zur Monatsmitte gespeichert wird. Bei diesen Geräten muss man nicht unbedingt ablesen, aber zum Abgleich empfiehlt sich das natürlich schon.

Die Gradtage, die einen rechnerischen Wert vorgeben, was in einzelnen Monaten eines Jahres verbraucht im Verhältnis verbraucht wird, braucht man dann nicht.