Nebenkosten bereits vor Einzug in Rechnung gestellt?

10 Antworten

Anteilig ja, wenn sich diese Rechnungen auf umlagefähige Betriebskosten beziehen.

Typisch sind Heizungswartung, Kaminkehrerarbeiten oder Gartenpflege.

Wenn die Handwerkerrechnungen vor Beginn Deines Mietvertrages liegen, solltest Du dem beim Vermieter widersprechen. Nicht Dein Einzug ist maßgebend, sondern der Zeitpunkt des Mietbeginns lt. Mietvertrag.

MadMax16 
Fragesteller
 23.05.2020, 17:19

Ja mein Mietvertrag lief auch erst ab 01.06.

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Liesche  23.05.2020, 17:24
@MadMax16

Dann solltest Du schriftlich dem Vermieter mitteilen, daß Du den Betrag ....von den angegebenen Nebenkosten abziehst, da zum Zeitpunkt der Handwerkerleistungen vom 23.1. und 11.3. d.J. Du noch nicht Mieter warst.

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anitari  23.05.2020, 17:39
@Liesche

Nicht so voreilig. Auch Kosten die vor Mietbeginn angefallen sind können, anteilig, umgelegt werden.

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Liesche  23.05.2020, 17:46
@anitari

Das dürfte doch wohl dann nur Wartungskosten betreffen, das wurde aber so nicht erwähnt.

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Handwerkerrechnungen beziehen sich in der Regel auf Reparaturen - diese sind generell nicht auf Mieter umlegbar. Es sei denn, es gibt eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag - bis jährlich 100 EUR oder x% der jährlichen Miete ...

Davon unabhängig - sind Rechnungen vor Deinem Einzug in der Tat nicht auf Dich umlegbar.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
MadMax16 
Fragesteller
 23.05.2020, 17:21

Das heißt wenn in meiner Abrechnung auch „Wartung Fenster“ aufgeführt sind muss ich diese nicht zahlen wenn die Leistung vor meinem Mietbeginn erbracht wurde?

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mariontheresa  23.05.2020, 17:32
@MadMax16

Wenn alle Fenster im Haus gewartet wurden, musst du deinen Anteil umgerechnet auf 6 Monate bezahlen.

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chriskmuc  23.05.2020, 19:27
@mariontheresa

Aber nur, wenn die Wartung der Fenster regelmäßig erfolgt. Also z.B. jährlich, oder alle 3 Jahre. Wartungskosten sind zwar prinzipiell auf den Mieter umlegbar - aber nur, wenn diese regelmäßig durchgeführt werden! Und der Zyklus wohl keinen 3-Jahreszeitraum überschreitet - aber letzteres ist nur eine Vermutung!

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chriskmuc  23.05.2020, 19:35
@mariontheresa

So sehe ich das aus - ähnlich zu den Wartungskosten für die jährliche Wartung für die Heizung. Diese Kosten sind ebenfalls anteilsmäßig zu tragen - auch wenn die Wartung vor meinem Einzug in dem entsprechenden Jahr durchgeführt wurde. Aber wie geschrieben, frage nach wann das letzte Mal die Fenster gewartet wurden - lass Dir die Rechnung zeigen. Sollte die letzte Wartung/Check länger als drei Jahre zurück liegen - so mußt Du Sie wohl nicht bezahlen. Auch wenn das Wort "Wartung" auf der Rechnung steht.

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Meist sind Kleinreparaturen bis zu 80 Euro im Mietvertrag geregelt und vom Mieter zu bezahlen. Darüber ninaus gehende Reparaturkosten sind nicht umlagefähig.

Wiederkehrende Lesitungen wie z.B. Wartung der Heizungsanlage, Tankreinigung oder Feuerlöscherwartung sind umlagefähig und werden im Abrechnungszeitraum geltend gemacht. anteilig.

chriskmuc  25.05.2020, 10:34

Da fällt mir ein, Wartungen sind nur auf Mieter umlegbar, wenn diese in der 2. Berechnungsverordnung § 27 Anlage 3 aufgeführt sind und hierauf im Mietvertrag verwiesen wird. Darüber hinaus gehende Wartungen, z.B. Feuerlöscher, Baumrückschnitte, ... - nur dann, wenn diese Kosten explizit im Mietvertrag aufgeführt wurden!

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Das kann nur ein Versehen sein, oder der Vermieter ist dreist.