Nebenkostenabrechnung Abrechnungszeitraum Treppenhausreinigung?

2 Antworten

Müssen diese Kosten trotzdem auf 366 Tage umgelegt werden, bei Nebenkostenabrechnungszeitraum vom 01.01 bis zum 31.12.?

Nein. Würde man die Rechnung der 245 Tage auf 365 hoch rechnen, dann rechnet der Vermieter ja mehr ab, als ihm tatsächlich Kosten entstanden sind. Das geht natürlich nicht.

Bei solche Kosten wie die Treppenhausreinigung hat der Vermieter die Wahl, ob er nach dem Leistungsprinzip abrechnet oder nach dem Abflussprinzip. Nach dem letzteren Prinzip darf er also einfach die Kosten ansetzen, die er im Abrechnungszeitraum bezahlt hatte, ungeachtet dessen, für welchen Zeitraum die Rechnung gilt.

Wenn ein Mieter nicht das gesamte Jahr in der Wohnung gewohnt hat, wird natürlich anteilig seines Nutzungszeitraums aufgeteilt. Aber das muss ja generell gemacht werden für alle Kosten.

Übrigens wird in der Regel nicht nach Wohninheiten, sondern nach dem Verhältnis der Wohnfläche gerechnet, denn so ist es im Gesetz vorgesehen, sofern nicht im Vertrag etwas anderes vereinbart ist.

naruto269 
Fragesteller
 16.06.2021, 15:43

Und wie ist es wenn der Mieter nur vom 01.01. bis zum 31.07. dort gewohnt hat und die Treppenhausreinigung nur von Mai bis Juli (92 Tage) in Anspruch genommen hat. Werden seine ganzen 213 Miettage berücksichtigt oder nur die 92 Tage in denen die Reinigung für Ihn tatsächlich stattgefunden hat?

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Renick  16.06.2021, 15:49
@naruto269

Es werden die vollen 213 Tage berücksichtigt. Dass der Mieter einen Teil der Zeit keinen Nutzen von der Reinigung hatte, wird nicht berücksichtigt.

Mag dir vielleicht ungerecht vorkommen. Aber es geht nicht anders. Denn alles andere würde zu Fehlern in der Berechnung führen. Und vor einem Gericht hätte im Streitfall eine andere Berechnung als wie von mir erklärt keinen Bestand.

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naruto269 
Fragesteller
 16.06.2021, 16:01
@Renick

Okey, danke.

Bei dem Umlegen von den 245 Tagen auf 366 Tagen meinte ich jedoch nicht, dass wir die Gesamtkosten erhöhen, sondern dass der Preis pro Tag geringer wird.

z.B.:

Bsp. 1

1.000,00 € / 245 Tage = 4,08€/Tag / 10 Mieteinheiten Gesamt = 0,48€/Tag (Gesamt immernoch = 1.000,00€)

Bsp. 2

1.000,00€ / 366 Tage = 2,73€/Tag / 10 Mieteinheiten Gesamt = 0,27€/Tag (Gesamt immernoch = 1.000,00€)

Wenn der Mieter nun 200 Miettage hat, wären bei Beispiel 1 seine anteiligen Kosten 96,00€ und bei Beispiel 2 54,00€

Was wäre davon richtig?

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Renick  16.06.2021, 16:49
@naruto269

Keines davon. Denn wenn du dem Mieter Kosten erlässt, beschweren sich die anderen Mieter zurecht, weil die entsprechend mehr zu zahlen haben bei deiner Rechnung.

Die Tage kommen im ersten Schritt der Berechnung gar nicht vor. Man rechnet, bei deinem Beispiel zu bleiben, 1000€ : 10 Einheiten = 100€ was jeder Meter zu zahlen hat (der das ganze Jahr da gewohnt hat).

Nun hat deine Mieter nur bis 31.7. da gewohnt, rechnest du weiter, die 100€ : 366 Tage x 213 Tage = 58,20€, die er zu zahlen hat.

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Ja.

Formel:

Gesamtkosten : Gesamtwohneinheiten oder -wohnfläche x Einheit/Wohnfläche des jew. Mieters = Kosten des Mieters für den gesamten Abrechnungszeitraum

Hat ein Mieter kürzere Zeit dort gewohnt

Kosten des Mieters für den gesamten Abrechnungszeitraum : Tage Abrechnungszeitraum x Tage Mietdauer = Kosten des Mieters für seinen Nutzungszeitraum

naruto269 
Fragesteller
 16.06.2021, 15:36

Also wird die Rechnung der Treppenhausreinigung, die nur für 8 Monate (245 Tage) ausgestellt ist auf die Gesamt Kalendertage (366 Tage) umgelegt?

Und wie ist es wenn der Mieter nur vom 01.01. bis zum 31.07. dort gewohnt hat und die Treppenhausreinigung nur von Mai bis Juli (92 Tage) in Anspruch genommen hat. Werden seine ganzen 213 Miettage berücksichtigt oder nur die 92 Tage in denen die Reinigung für Ihn tatsächlich stattgefunden hat?

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anitari  16.06.2021, 15:48
@naruto269
Also wird die Rechnung der Treppenhausreinigung, die nur für 8 Monate (245 Tage) ausgestellt ist auf die Gesamt Kalendertage (366 Tage) umgelegt?

Ja

Und wie ist es wenn der Mieter nur vom 01.01. bis zum 31.07. dort gewohnt hat und die Treppenhausreinigung nur von Mai bis Juli (92 Tage) in Anspruch genommen hat.

Dann trägt er anteilig für seinen Nutzungszeitraum (213 Tage) die Kosten.

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