Zusammenziehen mit Freund in eine neue Stadt trotz ALG?
Guten Tag,
Ich wohne zur Zeit noch in Stuttgart und mein Freund in Karlsruhe. Genau dort wollen wir zwei nun wohnen.
Ich bin zur Zeit Arbeitslos und bekomme ALG 1 und aufstockend ALG 2. Bin aber schon auf der Suche nach einer Neuen Arbeit.
Mein Freund hat eine Arbeit und bekommt ca. 2300 € er hatt auch ein Kind aus seiner letzten Beziehung (das kind wohnt bei der Mama und ist jedes 2 Wochenende bei meinem Freund und mir)
Meine Frage ist jetzt bekomme ich weiterhin das ALG 1 und ALG 2 ?
Oder muss mein Freund mich dann mitfinanzieren wenn wir zusammen wohnen?
5 Antworten
Alg I ist eine Versicherungsleistung - also wird diese nicht gekürzt werden können.
Bei ALG II könnt ihr auf Antrag hin ein Jahr auf Probe miteinander wohnen, und Du hast weiterhin Anspruch auf Leistungen nach SGB II.
Ich war mal in einer ähnlichen Situation. Wenn Du zu deinem Freund ziehst, gilt das 'Probewohnen' für ein Jahr. Es wird angenommen, dass ihr erst mal keine eheähnliche Gemeinschaft bildet. Und wenn dein Freund noch rechtmäßig mit der Kindesmutter verheiratet ist, dann erst recht nicht. Wichtig ist, dass ihr keine eheähnliche Gemeinschaft bildet. Getrennte Zimmer, getrennte Kassen, keine gemeinsamen Verträge und natürlich (noch) keine gemeinsamen Kinder. Somit gilt das Du weiter beide Leistungen beziehen kannst. Also für ein Jahr habt ihr Gnadenfrist. ich wünsche dir viel Erfolg bei der Jobsuche und einen stressfreien Umzug.
ALG 1 ist eine Versicherungsleistung und wird wohnort- und partnerunabhängig bezogen. Der Agentur für Arbeit muß der Umzug natürlich mitgeteilt werden, falls dann noch ALG 1 bezogen wird.
Betreffs ALG 2 seid Ihr während des 1. Jahres des Zusammenlebens eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe = das Einkommen des Partners bleibt 'unangetastet'.
Ihr müßt jedoch aufpassen, daß das Jobcenter am dortigen Wohnort auch auf Bedarfsgemeinschaft auf Probe erkennt. Soweit ich weiß, muß man da manchmal nachhelfen ;-)
Du bekommst beide Leistungen weiter, wei Ihr erst nach 1 Jahr als Bedarfsgemeinschaft zählt.
Zum Einen musst du den Umzug selbst finanzieren. Aber das war dir wahrscheinlich schon bewusst.
Wenn du mit deinem Freund als Paar zusammen ziehst, dann bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft, in der auch das Einkommen deines Partners mit eingerechnet wird.
ALGI bekommst du weiter, aber ALGII wird sehr wahrscheinlich gestrichen.
Innerhalb des 1. Jahres des Zusammenwohnen gilt man im ALG 2 - Bezug als "Bedarfsgemeinschaft auf Probe" - d.h. das Einkommen des Partners wird nicht angerechnet.