Zeugnisnote „zu schlecht“, da Lehrer falsche Note eingetragen hat?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Nun erwartet der Lehrer allerdings, dass ich ihm die Arbeit raussuche (in Papierform). Kann er das erwarten? Weil schließlich hat er den Fehler gemacht.

Kann er. Auch wenn er den Fehler gemacht hat, möchte er eben, dass du ihm beweist, dass diese Korrektur auch wirklich stattgefunden hat.
Ich meine... er hat es halt in seinen Noten nicht geändert und ein Schüler kann ja im Endeffekt viel behaupten.

Ich würde die Arbeit an deiner Stelle einfach raussuchen, dem Lehrer vorlegen und gut ist. Schließlich geht es ja um deine Note und dem Lehrer ist es vermutlich egal ob du nun die 2 oder die 3 bekommst.

Wenn Du reklamierst und Ihr zur Aufbewahrung der Arbeiten für genau so einen Fall verpflichtet seid oder darum gebeten wurdet, dann kann er das natürlich verlangen.

Tu es doch einfach. Denn es geht um Deine Note.

Die Arbeit müsste doch im Gewahrsam der Schule sein. Schließlich gibt es genau für solche Fälle eine Aufbewahrungsfrist.

germanils  29.06.2021, 11:13

Die Arbeit bekommen die Schüler ausgehändigt nach der Benotung...

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RobertLiebling  29.06.2021, 11:14
@germanils

Und dann verbleibt sie bei denen?

In Bayern muss die Schule die Arbeiten zwei Schuljahre lang aufbewahren. Das heißt: die Schüler nehmen Einsicht in ihre Arbeiten und geben diese anschließend wieder ab.

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Da du ihm einen Fehler nachweisen mußt und nicht umgekehrt er nachweisen muß, dass kein Fehler passiert ist, solltest du dir die Mühe machen und die Arbeit heraus suchen.

Wenn du ihm die nicht geben / raussuchen willst, bleibt es eben bei der jetzigen Note...