Einscannen von Schülerarbeiten als Lehrer?

4 Antworten

Rechtlich ist das verfälschen einer Arbeit eine Urkundenfälschung im Sinne des § 267 StGB. Wenn das rauskommt bist du richtig am Arsch, auch später beruflich

TommlSchlomml 
Fragesteller
 13.01.2020, 22:34

Vielen Dank! 👍

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Da hätte ich was zu tun gehabt.

Gedurft hätte ich es natürlich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Natürlich dürfen Lehrer die Arbeiten archivieren. Eine Veränderung der Arbeit ist ein Betrugsversuch und führt zu schwerwiegenden Strafen (Verweis).

Ich selbst akzeptiere nach der Rückgabe der Arbeiten an die Schüler nur direkt danach Reklamationen.

TommlSchlomml 
Fragesteller
 13.01.2020, 22:33

Vielen Dank für diese Antwort! 👍

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faMouZ04  20.10.2020, 23:14

Und was wenn man während der Arbeit einen Fehler korrigiert der Lehrer aber denkt das da immer noch das selbe steht und man somit ein Rechtschreibfehler bekommt, weil ich dachte sachen die man nicht lesen kann darf man nicht bewerten ich weiß nicht ob das jetzt in die Kategorie fällt aber es wätr sehr ungefähr wenn man durch diesen einen selbst korrigierten ,,Fehler,, ein fehlerpunkt bekommt

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WECoyote  21.10.2020, 08:04
@faMouZ04

Dann hat man Pech, weil dein Szenario so weit hergeholt ist, dass es unwahrscheinlich ist. Der Lehrer denkt nicht drüber nach, was da stehen könnte, sondern korrigiert, was da steht.

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In der Schweiz (Zürich) müssen wir die Prüfungen sogar danach wieder einziehen und zehn Jahre lang aufbewahren. Keine Ahnung, wozu das gut sein soll, aber die Bildungsdirektion will das so.