Zara mit Etikett aber ohne Kassenbon?

6 Antworten

  • ja
  • nein
  • vielleicht

beim Kauf im Geschäft hängt es immer auch vom Personal ab. Tendenziell nein, da sie es auch buchhalterisch nicht stornieren und eindeutig zuordnen können

Esskah  24.09.2021, 08:02

hä? Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Das ist alleine deshalb schon widersinnig, weil in Deutschland keine Pflicht besteht (im Reklamationsfall) den Beleg vorzuzeigen. Es reicht aus, wenn man z.B. über einen Zeugen nachweisen kann, das Produkt dort gekauft zu haben. Dann wäre auch keine eindeutige Zuordnung möglich.

Wenn die rechtliche Seite das vorsieht, kann Deine Aussage gar nicht richtig sein. Abgsehen davon wird ein Storno des Verkaufs nicht personenbezogen durchgefĂĽhrt.

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Du hast keinen generellen Anspruch darauf die Jacke zurückgeben zu dürfen. Wenn Zara das macht, dann ist das ein kulantes Handeln. Ob das nun mit oder ohne Bon erfolgt, hängt von Zara ab.

Im Reklamationsfall bestĂĽnde keine Pflicht den Bon vorzuzeigen, es wĂĽrde ausreichen zu belegen (ggf. durch einen Zeugen), dass Du die Jacke dort gekauft hast. Wie gesagt, im Reklamationsfall.

Zunächst einmal kann es sein, dass sie die Jacke gar nicht zurück nehmen, es gibt nämlich keine Rücknahmepflicht.

Insofern bleibt Dir nur zu fragen und auf Kulanz zu hoffen.

Hast Du evtl mit Karte gezahlt? Das wäre nämlich auch ein rechtlich zulässiger Nachweis.

stillferreiraa 
Fragesteller
 24.09.2021, 08:02

nein leider nicht, ich suche mal weiter nach dem kassenbon

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diewoelfin0815  24.09.2021, 08:05
@stillferreiraa

Viel Erfolg!

Ăśbrigens: Ein Zeuge, der beim Kauf dabei war, ist auch bereits ausreichend!

Versuche den Umtausch aber einfach mal trotzdem - möglichst zeitnah(!) - auch ohne Kassenbon. Vielleicht erinnert sich der/die Kassierer/in ja an Dich und das langt ihr/ihm dann evtl. schon.

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Esskah  24.09.2021, 08:04

aber nicht für eine Rückgabe. Die ist durchweg ein kulantes Handeln des Einzelhändlers. Ob der im Rahmen der Kulanz diesen Nachweis akzeptieren würde, ist alleine seine Entscheidung.

Da keine rechtliche Grundlage für eine Rückgabe besteht, ist (in diesem Fall) der Kontoauszug auch kein rechtlich zulässiger Nachweis.

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diewoelfin0815  24.09.2021, 08:11
@Esskah

Es ist sehr wohl ein rechtlich zulässiger Nachweis. Nur eine Pflicht zur Rücknahme für den Verkäufer gibt es nicht, aber darum ging es bei der Fragestellung auch nicht!.

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Esskah  24.09.2021, 08:18
@diewoelfin0815

darum schrieb ich "in diesem Fall". Wenn es keine rechtliche Grundlage gibt, ist ein rechtlich zulässiger Nachweis unnötig

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diewoelfin0815  24.09.2021, 08:27
@Esskah

Der Nachweis berechtigt zwar nicht zur Rückgabe, aber es ist nichtsdestotrotz in allen Fällen ein rechtlich zulässiger Nachweis, dass der Kauf dort stattgefunden hat.

Du aber schriebst, dass der Kontoauszug (in diesem Fall) kein rechtlich zulässiger Nachweis wäre.

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Esskah  24.09.2021, 09:37
@diewoelfin0815

Deine Antwort impliziert, dass mit einem Kontoauszug die Rückgabe möglich wäre und dem ist nicht so. Da hilft auch kein (zulässiger) Nachweis.

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diewoelfin0815  24.09.2021, 09:44
@Esskah

Tja, wenn Du das so auffasst. 🤷‍♀️ Aber dann deutest Du es schlichtweg falsch.

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Wollte einfach mal fragen, ob es bei dir geklappt hat. Stehe gerade nämlich vor dem gleichen Problem