wurde erwischt was tun?

4 Antworten

Du darfst prinzipiell jeden verklagen.

Ob du vor Gericht dann aber Erfolg hast, ist die andere Sache.

Sei dir bewusst, dass sich so ein Prozess in der Regel über mehrere Jahre zieht und ab vierstellig kostet.

Verlierst du den Prozess, trägst du alle Kosten (also auch Rechtsanwalt von der Lehrerin). Dann kannst du in erster Instanz gerne mal mit etwa 2000-3000 Euro Kosten rechnen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Duale Ausbildung zum Fachinformatiker absolviert

Du darfst sie verklagen!(Weil sie auf das jungs klo gegangen ist( wenns ein lehrer gemacht hätte wäre das was anderes.))

Joulia2013  27.11.2023, 20:49

Genau das währe gemein sag lieber deine eltern bevor es ein größeres problem ist wie lehrerin schickt email an eltern🔊

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Natürlich darf die Lehrerin auf Jungsklo. Sie kann sich ja da als Mann definieren. Ist heutzutage so. 

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du bist hier schuldig da du im Zusammenhang mit dem Aufsatz Betrug vorgesehen hattest. Ich würde daher die 6 akzeptieren und die Sache auf sich beruhen lassen; Vor Gericht würdest du bei Anklage wegen Betrug mindestens 500 Euro Strafe oder 1 Monat Gefängnis kriegen!