Darf eine Lehrerin den Schüler des Unterrichts Verweisen wenn er sein Buch vergessen hat?

5 Antworten

Nein. Ein Rausschmiss ist nur begründet, wenn der Unterricht durch den Schüler gestört wird, also die Klasse vor Ablenkung "geschützt" werden muss. Ein fehlendes Buch stört keinen aus dem, der nun nicht darin lesen kann. Aber der Nachbar wird ihn sicher mit reinschauen lassen. Die Lehrerin sollte bedenken, dass es nicht nur die Schulpflicht in Deutschland gibt, sondern auch ein "Recht auf Bildung".

alo rausschmeißen das darf sie nicht und und ins kursbuch reinschriben es/sie ist nicht anwesent erst recht nicht geht ambesten zum rektor !!

Wahrscheinlich ist es bereits schon xmal passiert. Und ihr seid tausendmal verwarnt worden. Irgendwann ist einfach mal Schluss und Ende.

Nein das darf sie eig. nicht...die schüler sind anwesend und so darf sie sie nicht einfach als unentschuldigt eintragen...geht zum Schuleiter...das darfs sie ganz bestimmt nicht.

Naja unentschuldigtes Fehlen würde ich mir nicht bieten lassen. Aber wenn einer häufig seine Arbeitsmaterialien vergisst finde ich sowas als Denkzettel schon ok.

Und dann noch in Klasse 11 ...