Worin liegen die Unterschiede zwischen einer Besprechungs- und Erklärungsniederschrift?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da dir immer noch niemand auf deine Frage geantwortet hat, versuche ich jetzt mal mein Glück.

Vorneweg: ich kann es dir auch nicht sagen und aus Google bin ich selber auch nicht schlauer geworden. Jedoch habe ich eine Vermutung bei den Begriffen und vielleicht ergibt es für dich auch einen Sinn.

Bei der Besprechungsniederschrift wird schriftlich festgehalten, was besprochen wurde. Im Grunde also ein Protokoll.

Bei der Erklärungsniederschrift wird ebenfalls schriftlich das besprochene festgehalten, allerdings beinhaltet dies eine Erklärung. Es bedarf hierbei um eine Unterschrift der beteiligten.?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – HR-Manager, Ausbilder
verreisterNutzer  27.03.2018, 08:13

Vollkommen richtig,

Noch zu ergänzen, das aus der Erklärung verbindliche Rechte und Pflichten erwachsen. Die Niederschrift stellt dabei nur die Beweisbarkeit dessen dar, was durch gleichlautende Willenserklärung vereinbart wurde.

Jeder schriftliche Vertrag ist eine Erklärungsniederschrift.

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Woher hast du den Begriff der Erklärungsniederschrift? Evtl. wäre da mehr zu erfahren.

Meinem Verständnis nach gibt es verschiedene Formen von Protokollen, also von Niederschriften:

  • das Wortprotokoll
  • das Kurzprotokoll
  • das Entscheidungs- oder Beschlussprotokoll
  • das Verhandlungsprotokoll

Eine Erklärungsniederschrift könnte nun ein Verhandlungsprotokoll sein; wie sich die Parteien in einer Verhandlung 'erklärten'. Oder auch ein Wortprotokoll, ebenfalls mit den Erklärungen, welche die Teilnehmer abgegeben haben.

Lukas 
Fragesteller
 27.03.2018, 08:58

Der Begriff war neben Besprechungsniederschrift vorgegeben.

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tenno5034  27.03.2018, 09:17
@Lukas

ja, sei's drum. Die Begriffe sind manchmal eben wischiwaschi und nicht so klar gegen einander abgegrenzt. "Man schreibt eben auf, was besprochen wurde" ist ja schon unspezifisch. Schreibt man es jetzt wörtlich auf (Wortprotokoll) oder als Kurzprotokoll, damit es nicht gerade Ordner füllt?

Vielleicht ist es dienlicher, wenn Du versuchts darzulegen, in welcher Form die Besprechung niedergeschrieben wird: ob wörtlich, dann wird es länglich, muss aber vielfach bei Gemeinden oder vor Gerichte etc. so gemacht werden oder ob Kurzerklärungen auch ausreichen.

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