Wohnung trotz vorhandener Räume ohne Keller?
Wir wohnen in einem 3-Familien-Haus, EG wohnt Schwiegermutter, 1. OG wohnen wir und DG ist im Moment nicht vermietet, weil unsere Tochter dort ihr Zimmer hat. Als unsere Kinder noch klein waren und unsere Tochter noch im Kinderzimmer gewohnt hat und sich das Zimmer mit ihrem kleinen Bruder geteilt hat, war die DG-Wohnung vermietet. Diese Wohnung hatte bzw. hat weder einen Keller noch einen Platz im Waschkeller, um dort eine Waschmaschine hinzustellen, obwohl eine Waschmaschine in der Wohnung verboten ist. Im Waschkeller hat Schwiegermutter an der Stelle für den Waschmaschinenplatz der DG-Wohnung ihren Wäscheständer stehen, auf dem sie ihre Putzlappen hängen hat. Den Platz möchte sie auch nicht abgeben.
Darf man einem Mieter einen Kellerraum und einen Waschmaschinenplatz verwehren? Es interessiert mich, weil wir ja nach dem Tod von Schwiegermutter die nächsten Hausbesitzer sind.
Hier mal einige Fotos.
1. Links der Keller von Schwiegermutter, rechts unserer
2. Bügelkeller von Schwiegermutter
3. Partykeller von Schwiegermutter
4. Schwiegermutter Keller unter der Treppe
5. Waschmaschinenplatz DG-Wohnung
6. Unsere Waschmaschinenplätze
7 Antworten
Natürlich darf man eine Wohnung auch ohne Waschmaschinenstellplatz vermieten. Jedoch ist fraglich, ob sich jemand findet, der das dann will.
Das kann dann höchstens jemand sein, der/die seine/ihre Sachen dann noch zu Muttern o. ä. bringt. Soll es auch geben.
Andererseits: Wenn Schw.-Mutter nicht mehr ist, dann ist doch der Platz für die WM im Waschkeller wieder frei. Das sollte dann doch kein Problem sein, oder?
Kellerraum muss auch nicht zwingend zu einer Wohnung gehören. Wenn z. B. in der Wohnung selbst noch Platz für einen Abstellraum ist, geht das natürlich auch ohne eigenen Kellerraum ganz gut.
Eine Wohnung hat auch dann einen Abstellraum, wenn z. B. von 4 Zimmern nur 3 zum Wohnen gebraucht werden. Das hängt aber von der Größe der Wohnung ab und von den Interessenten.
Bspw. vermieten wir eine 5 Zimmer-Wohnung an ein Paar, das keine Kinder mehr bei sich hat. Ein Zimmer, das als Kinderzimmer eigentlich vorgesehen ist, wird von denen nur als Abstellraum genutzt, da kein Keller zur Verfügung steht.
Wenn Eure DG-Wohnung nur eine 2-Zimmer-Wohnung ist und diese Zimmer dann auch noch etwas klein, schränkt das möglicherweise die Auswahl der in Frage kommenden Mieter stark ein, aber ist auch nicht unmöglich und vor allem nicht verboten.
Ok. Also der WM-Platz wäre gesichert. Ganz eindeutig.
Der Kellerraum mit der vielen Technik sollte nicht vermietet werden.
Dann schreibst Du noch von Bügelkeller und Partykeller. Beide werden doch nicht mehr benötigt, wenn Schw.-Mutter nicht mehr im Haus wohnt. Da ist doch bestimmt einer von den beiden Räumen verfügbar.
Der Vermieter kann den Keller-WM-Platz im Mietvertrag dem Mieter zuweisen. Unabhängig davon kann der Mieter seine WM in seiner Mietwohnung betreiben.
Ist der WM - im Mietvertrag für den Keller vereinbart, dann kann der Vermieter diesen Platz nicht für seinen Wäscheständer nutzen.
Eine WM in der Wohnung zu betreiben kann nicht verboten werden.
Darf man einem Mieter einen Kellerraum und einen Waschmaschinenplatz verwehren?
Unabhängig von der rechtlichen Seit: Wer mietet eine Wohnung, in der er seine Wäsche nicht waschen darf?
Bisher wurde sie immer vermietet. Wie das vor meiner Zeit geklappt hat, weiß ich nicht, aber seit ich hier wohne, hat noch keiner nach einem Platz für eine WaMa gefragt.
Ein Kellerraum ist nicht unbedingt Pflicht.
Jedoch muss jeder Mieter eine Gelegenheit haben, seine Wäsche zu waschen.
Also entweder einen Waschmaschinenanschluss in der Wohnung oder im Keller!
Den Anschluss gibt es. Einen Abstellraum hat keine der 3 Wohnungen
Es dürfte schwierig sein eine Wohnung ohne Waschmöglichkeit zu vermieten.
Also müssten alle drei Parteien sich mit dieser einen Waschmaschine arrangieren können. Also wann, wer sie benutzen darf.
Das führt allerdings oft zu Streitigkeiten.
Ohne Kellerabteil oder Dachboden, gibt sich wohl auch kaum ein Mieter zufrieden, weil kaum jemand seine zum Beispiel Skiausrüstung, Fahrrad etc. in der Wohnung stehen haben möchte.
Ausser man vermietet die Wohnung an einen Studenten, der nur unter der Woche dort wohnt, am Wochenende zu seinen Eltern fährt wo er dann wäscht. Dementsprechend wenig Miete kann man dann aber für die Wohnung verlangen und es gibt ständigen Mieterwechsel im Haus.
Ich glaube nicht, dass Schwiegermutter jemand anderes mit ihrer Waschmaschine waschen lässt und ich würde es auch nicht tun. Deshalb bin ich froh, dass ich im Waschkeller meine eigene Waschmaschine habe.
Tja, du sprachst davon wenn deine Schwiegermutter gestorben ist und das Haus euch gehört. Dann würde es ja wieder zwei Maschinen geben, die sich die Leute im EG und DG teilen könnten, während du deine Eigene hast.
Es gibt in keiner Wohnung einen Abstellraum.