Wirtschaftsgymnasium aufnahme 10. klasse
Ich bin in der 10. Klasse und gehe auf ein Gymnasium. Meine Noten sehen zur Zeit sehr schlecht aus. Ich werde 3 fünfen im halbjahr haben. Meine Problemfächer sind Mathe, Spanisch und Chemie. Ich würde gern im Halbjahr auf ein Wirtschaftsgymnasium wechseln, - weil ich mich für Wirtschaft interessiere - ich dort kein Spanisch und Chemie mehr haben werde, dass heisst wenn ich dann noch Nachhilfe in Mathe bekomme werde ich mich verbessern.
Was sind die Aufnahmebedingungen, werden alle Gymnasiasten sofort aufgenommen oder bin ich doch zu schlecht? Ich habe gehört, dass wenn man die 10. Klasse Gymnasium besucht automatisch aufgenommen werden kann, andere sagen nur bis zum Durchschnitt von 3.0. Würden sie mich aufnehmen? Die Schule wäre genau was für mich.
2 Antworten
Hallo. ich selber bin auf einem WG (Klasse 11). Dies ist von meiner Schule-Homepage:
Die Aufnahmebedingungen haben erfüllt
Schüler, die im Abschlusszeugnis der Realschule oder im Zeugnis der Fachschulreife (zweijährige Berufsfachschule oder Berufsaufbauschule) oder in einem dem Realschulabschluss gleichwertigen Zeugnis der Klasse 10 der Werkrealschule im Durchschnitt der Fächer
- Deutsch
- Mathematik
- weiterzuführende erste Pflichtfremdsprache (in der Regel Englisch)
mindestens 3,0 und in jedem dieser Fächer mindestens die Note "ausreichend" erreicht haben.
Schüler des Gymnasiums, die in die Eingangsklasse versetzt sind, sofern sie nicht das Gymnasium in der Oberstufe auf Grund der Versetzungsordnung oder der für die Jahrgangsstufen 1 und 2 geltenden Bestimmungen verlassen mussten oder freiwillig verlassen haben und nicht mehr wiederholen dürfen.
Aufgenommen werden kann, wer bei Schuljahresbeginn der Eingangsklasse das 19. Lebensjahr oder bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ausnahmen hiervon sind nur möglich, wenn besondere Umstände vorliegen.
Sofern sich bei voller Ausschöpfung der vorhandenen personellen, räumlichen und sachlichen Gegebenheiten sowie bei Abstimmung der Aufnahmefähigkeit benachbarter Schulen und entsprechender Zuweisung der Bewerber (§18 Abs. 1 und § 88 Abs. 4 SchG) mehr Bewerber, welche die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen, angemeldet haben, als Plätze vorhanden sind, ist ein Auswahlverfahren gemäß § 3 der Aufnahmeverordnung erforderlich.
In Stuttgart können Gymnasiasten auch mit einem schlechteren Schnitt als 3,0 aufgenommen werden. Aber es wird nur ein kleiner Prozentsatz angenommen (ca 15%), da die Realschüler Vorrang haben das Abitur zu machen. Aber mit einer 5 im Hauptfach wird man eher nicht angenommen.