Wird meiner Mutter wirklich etwas angerechnet bei Hartz IV?

6 Antworten

Dein Einkommen wird nur entsprechend auf deinen eigenen Bedarf angerechnet, deine Mutter bekommt dann zumindest weniger Leistungen für dich gezahlt.

Würdest Du deinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken können, dann würdest Du auch unter 25 aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter fallen und müsstest ihr dann selber anteilig Miete, Haushaltsstrom und Essen zahlen.

Solange Du bei deiner Mutter wohnst, würde nicht mehr benötigtes Kindergeld, welches Du dann evtl.zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest, wieder zum Einkommen der Mutter und entsprechend auf den Rest der BG - angerechnet.

Wenn Du Erwerbseinkommen erzielst, also auch eine Azubivergütung, dann stehen dir nach Paragraf 11 b SGB - ll Freibeträge zu.

Die ersten 100 Euro vom Brutto ist der Grundfreibetrag, ab 100 Euro bis 1000 Euro Brutto kommen 20 % und von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Würdest Du also angenommen 600 Euro Brutto verdienen und 450 Euro Netto aufs Konto bekommen, dann läge dein Freibetrag bei 200 Euro und die würden dann theoretisch von den 450 Euro Netto abgezogen.

Dann würde das anrechenbare Erwerbseinkommen bei max.um die 250 Euro liegen, dazu käme dein Kindergeld und deine Waisenrente.

Wenn Du nicht mehr im Haushalt deiner Mutter lebst, dann steht dir das Kindergeld selber zu, wenn Du nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes von min. 219 Euro bekommst.

Deine Mutter müsste es dir dann nachweislich im Monat des Zuflusses überweisen oder Auszahlung, sonst würde es als ihr Einkommen mindernd auf den Rest der BG - angerechnet.

Ohne wichtigen Grund für den Auszug solltest Du dann min.bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres warten, nicht nur wegen z.B. einem Mietvertrag den Du dann selber abschließen könntest, sondern auch wegen einem möglichen Anspruch auf BAB - von der Agentur für Arbeit in einer betrieblichen Erstausbildung.

Denn da braucht es dann keinen wichtigen Grund mehr, so wie es bei minderjährigen der Fall ist.

das was du von der agentur bekommst ist einkommen und wird angerechnet. den rest musst du deiner mutter geben für anteile miete, strom, internet, telefon.

wenn du in ausbildung bist, wird dein azubilohn auch angerechnet: 100 euro sind frei, darüber 20% bilden deinen freibetrag. darüber hinaus wird angerechnet. du musst dann mit mutti berechnen was mit deinen einkommen, kindergeld und rente deine kosten zu hause sind.

Bei der Bedarfsberechnung ist dein Bedarf bereits gedeckt durch das Kindergeld, die Halbwaisenrente und das Geld von der Maßnahme.

Da wird dann bestenfalls nur noch dein Anteil an der KdU mit gewährt.

Also bekommt deine Mutter ihren Regelbedarf + Alleinerziehendenzuschlag plus eben das, was an KdU noch besteht.

Deine Einkommen werden auf Dein ALG 2 angerechnet und nicht auf das Deiner Mutter. Allerdings kommt dies auf das Gleiche heraus.

Ob das Jobcenter die Leistungen korrekt anrechnet (= abzieht), läßt sich hier nicht überprüfen.

Von den 480 € Ausbildungsvergütung wird ein Teil auf Dein ALG 2 angerechnet. Um genau errechnen zu können, wieviel davon, bräuchte ich Brutto und Netto.

Während dieser (Vor-)ausbildung bekommt deine Mutter ja die Halbwaisenrente und das Kindergeld weiter. Nur wenn deine Mutter zusätzlich noch einen Anteil Grundsicherung für deine Person erhält, wird dieser gestrichen. Den musst du ihr dann von deinem Einkommen erstatten. Du kannst ja dann nicht erwarten, dort vollkommen umsonst zu leben.

Wenn du jetzt bereits ein volles Azubigehalt bekämst, müsstest du das natürlich genau so.

Das ist das normale Leben, dass man von dem lebt, was man selbst als Einkommen hat.


Luca13052005 
Fragesteller
 23.04.2022, 13:37

Ändert sich das sobald ich eine eigene Wohnung habe?

0
DerHans  23.04.2022, 13:38
@Luca13052005

Ja. Dann musst du deine Miete selbst bezahlen. Und evtl. ist die Wohnung deiner Mutter dann zu groß für den Rest der Familie.

1