Vater Hartz IV und ich mach eine Ausbildung, muss ich dem Amt dann Geld geben?

4 Antworten

Wenn du zu deinem Vater ziehst, dann bekommt er auf jeden Fall weniger Leistungen gezahlt.

Würdest du dann mit deinem Vater alleine wohnen, dann käme es darauf an wie hoch die Warmmiete ist, wie alt du bist, was du an Brutto und Netto bekommst und was außer evtl.Kindergeld ( unter 25 ) von 204 € noch an Einkommen bei dir dazu kommen könnte.

Geht man einmal von deinem Beispiel von 1000 € aus, dann müsste man wissen ob es Brutto ist oder ob das dein Netto wäre was du dann aufs Konto bekommen würdest.

Denn aus deinem Bruttoeinkommen würden dann zunächst deine Freibeträge nach § 11 b SGB - ll ermittelt, dass wären zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Wenn du z.B. 1000 € Brutto bekommen würdest, dann läge dein Freibetrag bei 280 €, würdest du dann angenommen 750 € Netto auf dein Konto bekommen, dann würden diese 280 € Freibetrag theoretisch davon abgezogen, es blieben dann max.um die 470 € an anrechenbarem Erwerbseinkommen übrig.

Zu diesen ca.470 € käme dann angenommen noch dein Kindergeld von 204 €, somit würdest du dann auf etwa 674 € kommen.

Nun müsste dein Bedarf ermittelt werden, wenn du min.18 aber unter 25 bist, dann läge dein Bedarf ab 2020 bei min.345 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dazu käme dann bei 2 Personen 50 % von der Warmmiete, bei angenommen 450 € Warmmiete läge der Kopfanteil dann bei jeweils 225 € und dein Bedarf bei insgesamt min.570 € pro Monat.

Du würdest also mit deinen angenommenen 674 € um die 104 € über deinem Bedarf liegen, du könntest also mit deinem anrechenbaren Einkommen deinen eigenen Bedarf selber decken und würdest auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - deines Vaters raus sein.

Dein Vater würde für dich vom Jobcenter also keine Leistungen mehr bekommen, also auch diese angenommenen 225 € Kopfanteil für die Warmmiete nicht mehr.

Die angenommenen übersteigenden 104 €, die du dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest, würden deinem Kindergeld zugerechnet und dieser nicht mehr benötigte Teil würde dann wieder zum Einkommen deines Vaters und dementsprechend mindernd auf seinen Bedarf angerechnet.

Wenn er außer diesem Kindergeld kein anderes Einkommen hätte, auf das er schon Freibeträge berücksichtigt bekommen würde, dann kann er min.30 € Versicherungspauschale in Abzug bringen.

Es dürfte dann von den angenommenen 104 € nur max.74 € als anrechenbares Einkommen vom Bedarf deines Vaters abgezogen werden, er hat dann im Endeffekt sogar angenommen diese 30 € mehr als vorher, würde aber vom Jobcenter 74 € weniger bekommen.

Du würdest dann also nach Abzug der angenommenen 104 € von deinen 204 € Kindergeld noch 100 € zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen, diese 100 € müsste dein Vater dann auch weiterhin für deinen Bedarf einsetzen, also z.B. für deinen Kopfanteil der Warmmiete von 225 € verwenden.

Dann würdest du deine angenommenen 750 € Netto vom Arbeitgeber auf dein Konto bekommen, müsstest dann deinem Vater angenommen nur noch 125 € für die Warmmiete zahlen und dazu käme dein Kopfanteil vom monatlichen Abschlag für den normalen Haushaltsstrom.

Mit deinem Vater müsstest du dich dann selber auf ein angemessenes Kostgeld für deine Verpflegung / Versorgung einigen oder das dann selber übernehmen, was dann noch von deinen 750 € bliebe wäre dann deine.

verreisterNutzer  19.12.2019, 23:28

Also zahle ich 125€ und sonst kläre ich es unter meinem Vater ab

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isomatte  20.12.2019, 05:37
@verreisterNutzer

Nicht ganz, es muss schon ganz klar sein was dein Vater an Warmmiete zahlt, was er im Monat an Abschlag für den normalen Haushaltsstrom zahlen muss, was du dann tatsächlich an Brutto und Netto Vergütung bekommst, was evtl.außer Kindergeld noch an Einkommen dazu käme und was du im Monat an notwendigen berufsbedingten Aufwendungen hast, also z.B. für deine Fahrkosten !

Zu deinem Anteil der Warmmiete käme dann auf jeden Fall noch dein Kopfanteil für den normalen Haushaltsstrom, alles weitere, also z.B. Kostgeld für Verpflegung / Versorgung musst du dann mit deinem Vater selber klären bzw.das dann selber übernehmen, wenn du kein Kostgeld an ihn zahlen möchtest.

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Dem Amt direkt wirst du nix zahlen müssen, aber du bildest mit deinem Vater dann eine Bedarfsgemeinschaft und musst dich an den Kosten beteiligen. Wie viel das ist, hängt von deinem Gehalt ab.

verreisterNutzer  18.12.2019, 18:17

Wie wäre da wenn ich 1000€ verdiene? Muss ich dann die miete 450€ Mit zahlen oder macht man dann hälfte hälfte

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Nein musst du nicht. Allerdings wird das JC die Mietzuschüsse deines Vater reduzieren, da sie von deiner beteiligung ausgehen werden.

Das hängt von mehreren Faktoren ab.

Wenn Du unter 25 Jahren alt bist, bildest Du mit Deinem Vater zunöchst eine Bedarfsgemeinschaft. Innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft werden die Einkommen aller Gemeinschaftsmitglieder auf die Bedarfsgemeinschaft angerechnet.

Wenn Du 25 Jahre alt oder älter bist, wärt Ihr automatisch eine Haushalts- bzw. eine Wohngemeinschaft. Das Jobcenter fragt dann vielleicht, wieviel Du verdienst, mehr aber auch nicht.

Im Falle einer Bedarfsgemeinschaft wird Deine Ausbildungsvergütung nach allem, was ich weiß, angerechnet. Es kommt aber darauf an, wie hoch diese ist.

Falls Deine Ausbildungsvergütung Deinen sog. gesetzlichen Bedarf überschreitet, wärt Ihr einkommenstechnisch keine Bedarfsgemeinschaft, sondern nur eine Haushalts- bzw. eine Wohngemeinschaft.

verreisterNutzer  18.12.2019, 18:16

Als ich die Schule besuchte und noch bei ihm lebte (19 jahre alt) bekam er 250€ mehr als jz und wenn ich jz durch meine Ausbildung 1000€ verdiene muss ich das dann zrck zahlen?

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Agamemnon712  18.12.2019, 19:01
@verreisterNutzer

Bei 1.000 € Verdienst, brutto oder netto ist da fast egal, ist Dein gesetzlicher Bedarf vermutlich gedeckt und Ihr beiden bildet nach meiner Einschätzung keine Bedarfsgemeinschaft, sondern nur eine Wohn- oder eine Haushaltsgemeinschaft.

Dein Vater wird dann nur noch die Hälfte der Miete vom Jobcenter bekommen zzgl. zu seinem Regelbedarf von 424 € - die andere Hälfte der Miete mußt Du dann zahlen. Vielleicht kannst Du einen Antrag auf Wohngeld stellen.

Die 250 € waren vermutlich das Sozialgeld bzw. das Arbeitslosengeld 2, was Dein Vater für Dich bekam. Das bekam er natürlich nach Deinem Auszug nicht mehr.

Wenn Du jetzt wieder zu ihm ziehst, solltet Ihr beiden finanziell - abgesehen von der Miete - nichts miteinander zu tun haben.

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isomatte  19.12.2019, 06:58

Selbst wenn das Kind dann mit dem Vater noch eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bilden würde, würde das Einkommen des Kindes nur auf dessen eigenen und nicht auf den Gesamtbedarf der BG - angerechnet.

Eine Ausnahme bildet hier nur nicht mehr benötigtes Kindergeld, welches das Kind ggf.dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würde, dieser Teil würde dann wieder zum Einkommen des Vaters und dementsprechend mindernd auf seinen Bedarf angerechnet.

Hätte er außer dem Kindergeld kein anderes Einkommen, auf das er dann schon Freibeträge berücksichtigt bekommen würde, dann könnte er min.30 € Versicherungspauschale geltend machen.

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Agamemnon712  19.12.2019, 07:03
@isomatte

"würde das Einkommen des Kindes nur auf dessen eigenen und nicht auf den Gesamtbedarf der BG - angerechnet."

Und da das Einkommen des Kindes in diesem Fall sehr wahrscheinlich bedarfsdeckend ist, fällt das volljährige Kind damit aus der Bedarfsgemeinschaft raus. Ganz einfach.

Im Rahmen einer Haushalts- oder Wohngemeinschaft kriegt der Vater dann nur 1/2 der angemessenen Miete vom Jobcenter erstattet.

Die andere Hälfte muß das Kind aufbringen.

Die Versicherungspauschale halte ich in diesem Zusammenhang für uninteressant.

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isomatte  19.12.2019, 07:33
@Agamemnon712

Auch wenn dir meine Antwort nicht gepasst hat und du sie hast löschen lassen, ist und bleibt deine Antwort in Bezug auf die Anrechnung von Einkommen des Kindes auf den Gesamtbedarf falsch.

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