Wird Einwegplastik nur verboten oder illegal?

7 Antworten

Plastik (Kunststoff) ist generell nicht schlecht. Man kann daraus mit wenig Energieeinsatz Dinge fertigen, die anders kaum vorstellbar sind. Fertige mal ein Handy oder eine KFZ ohne Plastik!

Das Problem der Kunststoffe ist, dass sie extrem langsam verrotten. Das heißt, man muss für Produkte sorgen, die in den Produktionskreislauf wieder aufgenommen werden können. Man kann Kunststoffe notfalls auch thermisch wiederverwerten. 1kg Kunststoffmüll hat z.B. einen höheren Heizwert als z.B. 1 kg Heizöl.

Menschen, die Plastik nicht ordnungsgemäß entsorgen, die sind schlecht, nicht das Produkt!

LG Culles

Hallo Kiwi5ccc,

ich fange mal oben an.

  • Atommüll hast du vergessen oder?
  • Dir ist bewusst das es Tonnen an Kunststoff braucht damit du diese Nachricht posten konntest?
  • Herstellung und Einfuhr sind verboten. Ergo aus dem EU Ausland bestellen ist nicht. Es mitbringen kein Problem.
  • Die jetzt verbotenen Verpackungen werden am häufigsten an Küsten angespült ergo sind die schon ein bedeutender Teil des Problems.
  • PET Flaschen haben nichts mit dem Verbot zu tun.
  • Kunststoffe sind generell gut. Du scheinst dich wohl nicht so mit dem Thema auseinander gesetzt zu haben? Die Chance ist hoch das dir Kunststoff schon mehrfach das Leben gerettet hat.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Viele Jahre beruflich damit beschäftigt.

Oh man , hast du keine schlimmeren Probleme als das dir die Plastikstrohhalme abgehen ?

Ich vermute du bist noch jung.... und pfiffig... lass dir was einfallen. z.B. faltbare Taschenhalme aus Metall, oder Telekophalme. Warum nicht Strohhalme aus Stroh ? Deine Enkel werden es dir danken.

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Woher ich das weiß:Recherche
 - (Politik, Ausland, Plastik)

Nach der EWKVerbotsV, der Verordnung über das Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff, ist nur das Inverkehrbringen eine Ordnungswidrigkeit.

Das Inverkehrbringen ist nach § 2 Nr. 4 i. V. m. Nr. 5 EWKVerbotsV die erstmalige Abgabe des Produkts, zum Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Markt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit.

Ich interpretiere das so, dass nur der Importeur der Trinkhalme ein Bußgeld riskiert. Wenn du welche zur eigenen Verwendung besitzt, bestellst oder einen Vorrat aus dem Urlaub zum Eigenverbrauch mitgbringst, erfasst dich die Verordnung nicht.

Sed caveat! bin Ökonom, kein Jurist!

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/ewkverbotsv/BJNR009500021.html

Woher ich das weiß:Recherche

Alleine die Behauptung, Kunststoffe seien generell schlecht, zeigt, daß hier vermutlich mit Fakten kein Dialog möglich sein wird. Bei so viel Unsinn muss man wirklich erst einmal schlucken.