Wird beim Zoll der Führerschein mitbezahlt?

3 Antworten

Nicht das ich wüsste. Bei der Bundeswehr und der Polizei hängt es zudem davon ab, wie lange die Verpflichtungszeit und die Verwendung des Bewerbers ist. Die Bundeswehr bezahlt den Führerschein nur ab einer Verpflichtungszeit von mind. 4 Jahren. Zudem kommt es wie gesagt auf den Verwendungszweck an.

Es gibt für den Zoll keinen Grund, den Führerschein zu bezahlen. Es gibt einige wenige Aufgabenfelder, bei denen man mobil unterwegs ist - und entweder hat man dann einen Führerschein oder der Kollege/die Kollegein hat ihn - oder man hat eine andere dienstliche Verwendung für den Mitarbeiter. Im Innendienst braucht man keinen Führerschein.

Nein, der Zoll bezahlt keine Führerscheine. Es gibt genügend Tätigkeiten, bei denen man im Büro sitzt. Wenn man in einen anderen Bereich wechseln möchte (Außendienst) wird ein Führerschein Bedingung. Wer den nicht hat, kann sich nicht bewerben und ist nur eingeschränkt einsetzbar.