Wird beim Zoll der Führerschein mitbezahlt?
Guten Abend liebe Gutefrage-User :-)
Ein guter Schulfreund von mir und ich haben vor uns dieses Jahr beim Zoll zu bewerben um ein duales Studium zu machen. Da ich meinen Fühereschein schon habe, er aber nicht, ist meine Frage nun, ob sie ihm da beim Zoll den Fühereschein bezahlen? Ich habe mal gehört. dass bei der Bundeswehr und der Polizei das gemacht wird, beim Zoll auch? Statt jetzt einen zu machen, könnte er ja warten und müsste nichts zahlen. Ist das möglich? Vielen Dank
3 Antworten
Nicht das ich wüsste. Bei der Bundeswehr und der Polizei hängt es zudem davon ab, wie lange die Verpflichtungszeit und die Verwendung des Bewerbers ist. Die Bundeswehr bezahlt den Führerschein nur ab einer Verpflichtungszeit von mind. 4 Jahren. Zudem kommt es wie gesagt auf den Verwendungszweck an.
Es gibt für den Zoll keinen Grund, den Führerschein zu bezahlen. Es gibt einige wenige Aufgabenfelder, bei denen man mobil unterwegs ist - und entweder hat man dann einen Führerschein oder der Kollege/die Kollegein hat ihn - oder man hat eine andere dienstliche Verwendung für den Mitarbeiter. Im Innendienst braucht man keinen Führerschein.
Nein, der Zoll bezahlt keine Führerscheine. Es gibt genügend Tätigkeiten, bei denen man im Büro sitzt. Wenn man in einen anderen Bereich wechseln möchte (Außendienst) wird ein Führerschein Bedingung. Wer den nicht hat, kann sich nicht bewerben und ist nur eingeschränkt einsetzbar.