Ich sehe auch kein Problem mit den Wasserpistolen. Die sind nun wirklich die billigsten vom billigen und können ausschließlich als Wasserpistolen genutzt werden.

Die Menge an Schokolade ist da tatsächlich schon auffälliger. Das musst Du ggf. mti dem türkischen Zoll klären.

Was mich aber direkt irritiert ist das Balea-Produkt. Das macht den Anschein, als sei es ein Produkt, dass mit Treibgas aus der Dose kommt (Deo oder After Shave). Also eine Dose, die unter Druck steht. Wenn das so ist, lass sie raus! Denn Druckbehälter sind Gefahrgut (da ist wshl. sogar eine "Flamme" (= brennbar) aufgedruckt?), und das hat im Flugzeug, also auch im Koffer, nichts zu suchen.Sollte es ein "Pump-Spray" sein, UND kein Gefahrenkennzeichen haben, dann ist alles ok.

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Abgepackte Süssigkeiten (z.B. Weingummi) sind kein Problem. Frisches Baklava ist ein Problem.

Backwaren muss man genauer betrachten! Da sprich bitte vorher mit dem deutschen(!) Zoll. ob das ok ist. Dazu musst Du natürlich sagen, was Du genau an Backwaren mitbringen willst, aus welchen Rohstoffen (tierische Bestandteile? pflanzliche Bestandteile? Nur Wasser, Hefe und Mehl?) sie gemacht wurden, und ob sie einer Kühlung unterliegen müssten (z.B. Torten). Ich weiss jetzt nicht, wie hoch der Backwarenanteil an den 4 kg ist. Handelt es sich um 2 Brötchen, ist das unter "Reiseproviant" völlig problemlos. Sind es 3,5 kg, kann man das sicher nicht mehr unter Reiseproviant abhandeln. Es gibt aber keine feste Gewichtsgrenze! Das ist eine Ermessensentscheidung des Zolls.

Beachte auch die Wertgrenzen für Reisemitbringsel! Die gilt selbstversändlich nicht pro Art (also z.B. Textilien oder Süssigkeiten), sondern insgesamt.

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Ich bezweifele, dass der Beruf des Zöllners "actionreicher" ist, als der der Krankenschwester! Mir ist nicht bekannt, dass Krankenschwestern bei der Arbeit "lange Weile" haben. Ok, das haben Zöllner und Zöllnerinnen auch nicht, aber selbst in der Passagierkontrolle am Flughafen, geschweige denn in der Fracht oder im Binnenzollamt, ist viel "Papierkrieg" zu erledigen. Oder Recherche im Zollfahndungsamt - am Computer. "Action" ist was anderes...

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Der Zoll hat das Paket nicht transportiert. Der Transporteur kennt den Absender und hat den auch dem Zoll gemeldet; abgesehen davon, wird der Absender normalerweise auf dem Paket auf einem der Aufkleber stehen, oder es gibt seitens des Versenders eine "Versandtasche", in der z.B. die Rechnung ist. Auch da steht dann der Absender drin.

Sollte also keiner eine Zollanmeldung für das Paket machen, oder das Paket nicht abholen, geht es an den Transporteur (z.B. Paketdienst) zurück, der das an den ihm bekannten Absender zurückschickt. Aber das kann lange dauern - diese Retouren sind völlig nachrangig.

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Der Betrag dürfte zu gering sein, daher wurde er nicht vom Zoll nicht berechnet und von der Post nicht kassiert.

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England hat noch "etwas" Probleme mit seinem Zoll. Da kann es auch auf britischer Seite zu Verzögerungen kommen. Es kam für den Zoll, aber auch für die Liefranten, dort alles etwas plötzlich, so dass auch jetzt Unsicherheiten bestehen und die Prüfungen daher länger dauern. Nächstes Jahr um diese Zeit wird sich alles eingespielt haben. Wenn es nicht neue Spannungen zwischen der EU und GB gibt, weil GB mal wieder Verträge einfach ohne Abstimmung verlängert oder aushebelt...

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Hast du die Aussagen von DHL schriftlich? Mündliche Aussagen sind "Schall und Rauch". Wer garantiert Dir, dass sich die entsprechenden Personen a) überhaupt noch an das Gespräch erinnern, und b) wer was GENAU gesagt/gefragt hat. Im Zweifel hat man keine "Garantie" ausgesprochen, sondern eine "Einsachätzung" - und letztere ist unverbindlich.

Eins Strafe dürfte unwahrscheinlich sein, denn der türkische Zoll hat das zurückgewiesen und kann nicht über den deutschen Zoll vom Versender irgendwelche Strafen einfordern.

Die Rücksendung kann, muss aber nicht kostenpflichtig sein. Wahrscheinlich ist sie kostenfrei.

Und ja, du hättest Dich vor dem Versenden über die Importbestimmungen in der Türkei bei einer amtliche Stelle der Türkei(!) erkundigen müssen. DHL ist keine amtliche Auskunftstelle der Türkei. Evtl. kann die türkische Botschaft bei solchen Fragen helfen - wenn die dafür die Zeit und "manpower" haben.

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Grundsätzlich ist die Einfuhr von Plagiaten verboten. Punkt.

Wenn ein Plagiate aus dem Ausland per Paket kommt, und entdeckt wird, wird es beschlagnahmt. Ggf. wird der Markenrechteinhaber benachrichtigt (so er einen entsprechenden Antrag beim Zoll hinterlegt hat), der dann weitere, kostenpflichtige, Maßnahmen einleitet (z.B. kostenpflichtige Unterlassungserklärung). Zusätzlich kann der Zoll Bußgelder erlassen, oder eine Anklage beantragen, wegen des Versuchs der illegalen Einfuhr.

Kommt ein Reisender(!) aus einem Nicht-EU-Ausland, und hat Fälschungen dabei, wir das bis zu einem gewissen Grad als Eigenbedarf toleriert. "Bis zu einem gewissen Grad" ist aber Ermessenssache des einzelnen Zöllners. Wenn es nur 1 gefäschtes T-Shirt ist, oder 1 Paar gefälschte Schuhe, wird das normalerweise toleriert. Hast Du aber 20 verschiedene gefälschte Sachen dabei, dann wird das i.d.R. nicht mehr toleriert.

Das Problem ist halt, dass der Zoll nicht 100% der Pakete, und nicht 100% der Reisenden kontrollieren kann. Dadurch kann der eine Glück haben und kommt durch, der nächste wird erwischt. Und wenn dann noch einer auf die Idee kommt, und dem Zoll sagt: "Mein Freund hat seine Bestellung aber bekommen (bzw. wurde aber nicht kontrolliert)", dann wäre das doppelt dämlich! 1. würde das bedeuten: Ich weiß, dass das illegal ist, mache es aber trotzdem --> Vorsatz. Und 2.: Der Freund kann auch nachträglich zur Rechenschaft gezogen werden, wenn die Verjährungsfrist noch nicht vorbei ist und der Zoll das erfährt.

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Hier wird immer eines vergessen: Apple mag keine Plagiate, sie wollen ihr Design und ihre Technologie schützen. Und Apple hat ein Anwaltsbüro. Die beauftragen den Zoll, ihm alle eindeutigen Plagiate zu melden, und der Zoll macht das. Dann schreibt das Anwaltsbüro Dir einen Brief mit eine "kostenbewehrten Unterlassungserklärung", kann so ein paar hundert Euro kosten. Wenn Du unterschreibst, zahlst, und nie wieder versuchst, Plagiate einzuführen, ist alles gut. Unterschreibst bzw. zahlst Du nicht, gibt es eine Klage.

Kannst Du das alles vermeiden? Klar, im Vorfeld: Nicht bestellen. Und jetzt? Auch noch - indem Du NICHT zum Zoll gehst und NICHTS machst. Schlicht das Ganze ignorieren - und weitere Aufforderungen ebenso. Klar, die Pods hast Du dann nicht, und das Geld dafür ist auch futsch. Aber das dürfte billiger sein, als der Brief vom Anwalt. Denn wenn Du die nicht abholst, kann er nicht beweisen, dass Du versucht hast, sie nach Deutschland einzuführen. Also kann er den Brief nicht schreiben.

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Die gf-Kommentarte sind in der Tat nicht maßgebend, in dem Punkt gebe ich Dir Recht.

Übrigens kann ein ausländisches Gericht schlecht einen Prozess nach deutschem Recht führen, weil sie gar keine Richter haben, die das Deutsche Gesetz im Detail kennen. Was sie natürlich können, ist, entscheiden, welches Recht für den Kaufvertrag gilt.

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Ich will die Aufmerksamkeit auf einen anderen Aspekt legen: Die Glaswaage arbeitet vermutlich digital, korrekt? Dann hat sie eine Batterie. Wenn Du Dir das wirklich antun willst, nimm die Batterie raus und lass sie zu Hause. Die Batterie könnte, je nach Typ, evtl. Gefahrgut sein. Wenn das so ist, würdest Du Probleme bekommen. Und passende Batterien bekommst Du in USA "an jeder Ecke". Geh da von vornherein "auf Nummer sicher." Die deutschen Luftsicherheitsbehörden mögen kein Gefahrgut im Gepäck (deshalb ist es ja auch verboten...), und die amerikanischen sind da ohnehin "etwas robuster"...

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Aus Spanien sollte es zollfrei kommen, weil Spanien in der EU ist.

Was die rechte angeht: Hast Du Dir die AGB des chinesischen Händlers durchgelesen? Und von AliExpress? Die Grundlage des Kaufs ist chinesisches Recht. Von wo es verschickt wird, ist hierbei nebensächlich.

Wenn Du es zurückschicken willst, könnte Spanien aber ein Vorteil sein, wenn der Verkäufer zustimmt, bzw. in seinen AGB stehen hat, dass es zum Versandlager zurück darf, und nicht zum Verkäufer muss. Und Du hast Dir ja beim Kauf auch schon den Zoll gespart. Wenn Du Glück hast, hat der chinesische Verkäufer für die Sendung auch keine spanische MWST berechnet. Und EUSt fällt eh nicht an - EU. (Ausnahme: Es kommt als Zollgut, also mit einem speziellen Zollpapier - was aber sehr unwahrscheinlich ist.) So hast Du also beim Kauf diverse Vorteile genossen und wenn das Produkt jetzt z.B. kaputt ist, musst Du schauen, was die Verkaufsbedingungen dazu sagen.! oder 2 Jahre Gewährleistung geben die Chinesen üblicherweise nicht. Bekommen, auspacken, Ergebnis feststellen (heile/kaputt), Garantie durch. Das ist der übliche Rahmen.

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"Zölle vom Zoll geräumt" - das ist vermutlich eine schlechte Übersetzung! Der Zoll "räumt" keine Zölle!! Er "erhebt" höchstens welche.

Ich vermute aber eher, dass soll bedeuten: "Sendung vom Zoll freigegeben". Oder zumindest: "Sendung ist in der Zollabfertigung".

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Ich kenne zwar die Jordanischen Einfuhrbestimmungen nicht, aber zurück nach Deutschland dürfen sie nicht. Da würdest Du Ärger mit dem Pflanzenschutzamt bekommen, dass der Zoll sofort anrufen würde. Abgesehen von der Frage, ob er Dich damit überhaupt aus DE raus lassen würde. Der Zoll macht zwar keine ausdrücklichen Export-Kontrollen - ist aber dazu berechtigt. Und wenn die Bundespolizei z.B. die Info an den Zoll gibt: "Hier ist einer, der hat Kakteen dabei.", dann liegt die Kontrolle nahe. Ein Phytosanitäres Zeugnis, evtl. eine CITES-Bescheinigung, u.ä., hast Du sicher nicht für die Kakteen, oder?

Ich vermute, dass auch Jordanien bei lebenden Pflanzen klare Einfuhrbeschränkungen hat!

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Solltest Du noch nicht bestellt haben, bitte den Verkäufer eine verbindliche Ursprungserklärung auf der Rechnung anzubringen. Nur so kannst du relativ sicher sein, dass der Teppich nicht nur aus Marokko verschickt, sondern auch dort hergestellt worden ist. Wenn es eine Frima ist, sollte das kein Problem sein, sie sollte ja bei der marokkanischen Handelskammer für die Ursprungserklärung eine Registrierung/Zulassung haben.Bei einem privaten Versender wird das hingegen schwierig. Und dann kann es auch Schwierigkeiten bei der Einfuhr geben. Denn Du musst dem Zoll gegenüber z.B. auch erklären, dass der Teppich nicht in Kinderarbeit hergestellt wurde. Der Nachweis ist bei einem privaten Versender schwer zu erbringen.... (Es sei denn Versender ist deine Oma, die ihn selber in Heimarbeit über Monae hergestellt hat...)

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Den Shop kenne ich nicht, hab' ihn mir aber gerade mal angesehen. Die Ware scheint m.E nichts besonderes zu sein, made in China, auf verschiedenen Internet-shops so oder so ähnlich zu erhalten. Modisch wohl recht aktuell, wenn man den Stil mag. Scheint ein US-Shop zu sein, der international versendet. Macht insgesamt einen guten und seriösen Eindruck. Klare Versandkosten, Return Policy, usw.

Du kannst in den USA bestellen. Es kann sein, dass Du Dein Paket beim Zoll abholen musst. Das ist zwar zeitaufwändig, aber nicht schlimm. Der Zoll "killt" keinen, der korrekte Angaben macht!

Im Postverkehr gibt es hier einige einfache Freigrenzen:
Bis 22€ fallen keine Einfuhrabgaben an.

Bis 150€ fällt nur Einfuhrumsatzsteuer an (19%, ist wie bei der Mehrwertsteuer, hat auch eine ähnliche Funktion).

Ab 150€ fällt neben der Einfuhrumsatzsteuer auch ein spezifischer Drittlandszollsatz an, der richtet sich aber nicht nach dem Land, sondern nach der Ware (auf Bekleidung bis zu 12%).

Wenn aufgrund des Wertes zusätzlich Zoll anfällt, wird neben dem Rechnungsendbetrag auch der Zollbetrag in die Grundlage für die Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt ) mit einbezogen. Man spricht von der "Bemessungsgrundlage" der EUSt.

Du zahlst Zoll und Einfuhrumsatzsteuer beim Zoll oder als Nachnahme beim Kurierdienst bei der Zustellung (wobei der meist auch noch eine Gebühr für die Zollabwicklung nimmt - rechne mit 10-50 Euro, dafür musst Du aber nicht zum Zollamt.) Diese Gebühr ist eine "privatwirtschaftliche" Sache des Unternehmens und hat mit den staatlich festgesetzten Zollabgaben nichts zu tun!

Hilfreiche Webseite des Zolls zum Thema: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/sendungen-aus-einem-nicht-eu-staat\_node.html

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Normalerweise werden Sendungen innerhalb der EU nicht kontrolliert. ABER Böllersendungen aus Polen - da sind die Absendefirmen bekannt und werden kontrolliert, weil sie illegale Waren beinhalten. Deutschland und die EU haben strenge Zulassungsbeschränkungen für Sprengstoffwaren - und die werden von diesen Shops nicht eingehalten, weshalb sie auch keine Lizenz haben. Legale Böller haben einen Stempel und eine Zulassungsnummer der BAM - Bundeanstalt für Materialprüfung.

Die Vorschriften sind deshalb so streng, weil gerade diese Böller schon mehr Verletzungen als alle anderen zusammen verursacht haben!

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Bei einer Annahmeverweigerung fallen, entgegen der meisten Kommentare, keine Kosten für Dich an. Rücksendekosten fallen für Dich nur NACH der Annahme an.

Ob überhaupt und wenn ja, wieviel, der Verkäufer Dir erstattet, hängt a) von den AGB des Verkäufers ab, b) von dessen Seriosität und - in Deinem Fall besonders - c) von seiner Kulanz. Er hat Dir das geschickt, was Du bestellt hast. Der Pulli hat die richtige Farbe und die richtige Größe, auch das Material ist wie beschrieben; warum sollte er den Pulli zurücknehmen, bzw. irgendetwas erstatten? Nur weil Du Dich nicht vorher informiert hast, dass bei Sendungen, die nicht aus der EU kommen, Einfuhrabgaben anfallen? Es steht bei fast allen seriösen ausländischen Händlern irgendwo in den AG, dass der Käufer für die Einfuhrabgaben in seinem Land verantwortlich ist und der Verkäufer keine Aussage über dessen Höhe treffen kann. Hast Du die AGB eigentlich vor der Bestellung gelesen? Da steht nämlich i.d.R. auch etwas über die Rücksendung der Waren drin...

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Man muss 2 Dinge unterscheiden: Punkt 1 - die Luftsicherheit, und Punkt 2 - den Import.

Bei Punkt 1 werden die Koffer durchleuchtet - das macht nach der Ankunft keinen Sinn mehr, denn dann ist der flug ja schon vorbei und eine evtl. Bombe wäre nicht explodiert. Also macht man das vor dem Abflug, um den Flug zu schützen. Evtl. Plagiate werden da nicht gesucht, und selbst wenn sie vorhanden sind, interessieren sie keinen. Evtl. interessiert noch Archäologie/Kunst oder Muscheln oder Tiere/Pflanzen, die mit sollen - da kann es Probleme geben.

Punkt 2 ist die Einfuhr. Und hier kommt der Zoll ins Spiel. Du darfst bestimmte Waren gar nicht einführen, und "normale Reisemitbringsel" ab 17 bis zu einem Wert von 430 Euro. Ob der Zoll einen kontrolliert, kann man nie wissen. Die entscheiden manchmal (eher selten) nach "System" (z,B, "heute wird jeder 10. Passagier kontrolliert"), meistens aber aus einer Mischung von Erfahrung und Bauchgefühl -. aber auch aus einer genauen Beobachtung der Fluggäste heraus. Es gibt natürlich allgemeine Verhaltensauffälligkeiten - wenn z.B. jemand sich immer umdreht und guckt, wo wohl der Zoll ist und versucht, immer möglichst weit weg davon zu sein -, aber die sind natürlich extrem selten. Woran der Zoll es sonst sieht bzw. ahnt, verrät er nicht. Hier wird normalerweise nicht durchleuchtet, sondern der Zoll lässt die zu überprüfenden Passagiere ganz klassich den Koffer öffnen, und sich zeigen, was da drin ist. Im Einzelfall kann es aber auch sein, dass Spürhunde (es soll wohl auch ein "Spürschwein" geben, hab ich gehört, das aber noch nie im Einsatz gesehen...), die z.B. Rauschgift erschnüffeln, schon am Laufband die Koffer beschnüffeln und Laut geben, wenn sie etwas riechen.

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