Kann ich trotzdem Zollbeamter werden?
Man braucht ja den Führerschein, um beim Zoll arbeiten zu können. Ich habe statt den Führerschein der Klasse B den B197 gemacht, aber kann Schalter fahren. Ist das ein Nachteil für mich bei der Bewerbung?
1 Antwort
Mit B197 kannst du doch sowohl Automatik, wie mit Schaltgetriebe fahren. Mit dieser Auswahl hast du ja beides in der Fahrschule gelernt.
Mit B hättest du nur Schaltgetriebe in der Fahrschule... Nach den Prüfungen darf man dann trd beides nutzen (sowohl Automatik, als auch Schaltgetriebe).
Es wäre vermutlich nur ein Problem, wenn du dein Führerschein nur mit nem Automatik Auto gemacht hättest...
Hab nie was anderes behauptet.
Ein Fahrer, der nur Automatik hatte, darf jedoch kein Schalter fahren.
Ein Fahrer, der nur mit Schaltgetriebe gefahren ist, darf nach seinem Führerschein beides fahren.
Der FS hatte beides. Er darf also auch beides fahren.
wer Schalter fahren kann, kommt auch mit Automatik klar. Umgekehrt ist es manchmal schwieriger