Wieviel Geld nach Trennung

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Wenn Du bisher einen Haushalt geführt hast, wirst Du wissen, wieviel Geld man mit 2 Kindern zum Leben braucht. Bei einer Trennung bekommt der weniger oder garnichts verdienende Ehepartner zunächst einmal einen Trennungsunterhalt, evtl. auch nach der Scheidung zeitlich betristet nach-ehelichen Unterhalt. Ob und wieviel hängt allerdings von der Dauer der Ehe ab. Der Kindesunterhalt berechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, wo die Hälfte des Kindergeldes berücksichtigt wird. Beide Elternteile sind unterhaltspflichtig. I.d.R. läuft es so, daß der Partner, bei den die Kinder leben, Naturalunterhalt (Wohnung, Essen) zahlt und der andere Elternteil Barunterhalt leistet. Nach neuester Rechtsprechung müssen auch getrennt lebende Ehefrauen und/oder - männer für ihren Lebensunterhalt - früher oder später - selbst aufkommen. Soweit das unter Berücksichtigung der Belange der Kinder möglich ist, muß die (verlassene) Ehefrau (oder ggf. der Ehemann) ebenfalls einer Berufstätigkeit nachgehen. Konkreten Rat Deinen Fall betreffend, wirst Du bei einem Rechtsanwalt für Familienrecht bekommen. Diesen wirst Du für den Fall einer Scheidung ohnehin benötigen. Es ist ratsam, bereits zum Zeitpunkt der Trennung hier einen Beratungstermin wahrzunehmen. U.U. werden die Kosten hierfür (und ggf. auch für die Scheidung) von der Beratungs- bzw. Gerichtskostenhilfe übernommen. Auch diesbezüglich wird Dich der Anwalt beraten. Ich wünsche Dir alles Gute.

Also es gibt da zweierlei Unterhalte.Einmal den Getrennlebenden und den Nachehelichen (also wenn man dann geschieden ist) beim Trennungsunterhalt kommt es darauf an wieviel beide oder 1 Ehepartner verdient und wieviele Kinder zu berücksichtigen sind.Denn deren Unterhalt hat immer Vorang.Das geweils zu bereinigte Nettoeinkommen beider Patner wird gegengerechnet: Bsp.Ehemann 1900 € minus 1000 € Einkommen der Ehefrau.Ergibt eine Differenz von 900 € davon 3/7 macht einen Unterhaltsanspruch von ca.385 €.Je mehr der Unterhaltspflichtige verdient u.je weniger der Andere,oder gar nichts weil die Kinder noch sehr klein sind, je mehr muß der Unterhaltspflichtige bezahlen.Im schlechtesten Fall bleibt ihm nur der Selbstbehalt von ca.1000 €.Nach der Scheidung sieht das dann anders aus.Nur wenn die Kinder noch sehr klein sind u.sie nicht in eine Betreung gehen können,kann sich die Mutter darauf berufen nicht arbeiten gehen zu können.Ansonsten ist sie in der Pflicht sich einen Job zu zusuchen.Es kann sein,dass die Frau noch für eine bestimmte Zeit ein wenig Unterhalt vom Ex bekommt.Das wird von Fall zu Fall unterschiedlich vom Fam.gericht entschieden.Einen Rechtsanspruch auf Unterhalt nach der Scheudung haben nur absolute Ausnahmefälle.

das kommt darauf an ob du arbeitest, ob du rausgeschmissen wurdest oder nicht, wie die ehe geendet ist usw.. alle die ich kenne denen das passiert ist haben ein hübsches sümmchen bekommen und der ehemalige Partner zahlt erstmal richtig...also keine sorgen machen

schau dir an wie die Hartz4 sätze sind, ungefähr das brauchst du ;) also mit 2 kindern glaub 362€ + miete für ne wohnung (knapp 230€) = ~ 600 - 800€ würd ich jetzt mal grob schätzen...