Wenn Du bisher einen Haushalt geführt hast, wirst Du wissen, wieviel Geld man mit 2 Kindern zum Leben braucht. Bei einer Trennung bekommt der weniger oder garnichts verdienende Ehepartner zunächst einmal einen Trennungsunterhalt, evtl. auch nach der Scheidung zeitlich betristet nach-ehelichen Unterhalt. Ob und wieviel hängt allerdings von der Dauer der Ehe ab. Der Kindesunterhalt berechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, wo die Hälfte des Kindergeldes berücksichtigt wird. Beide Elternteile sind unterhaltspflichtig. I.d.R. läuft es so, daß der Partner, bei den die Kinder leben, Naturalunterhalt (Wohnung, Essen) zahlt und der andere Elternteil Barunterhalt leistet. Nach neuester Rechtsprechung müssen auch getrennt lebende Ehefrauen und/oder - männer für ihren Lebensunterhalt - früher oder später - selbst aufkommen. Soweit das unter Berücksichtigung der Belange der Kinder möglich ist, muß die (verlassene) Ehefrau (oder ggf. der Ehemann) ebenfalls einer Berufstätigkeit nachgehen. Konkreten Rat Deinen Fall betreffend, wirst Du bei einem Rechtsanwalt für Familienrecht bekommen. Diesen wirst Du für den Fall einer Scheidung ohnehin benötigen. Es ist ratsam, bereits zum Zeitpunkt der Trennung hier einen Beratungstermin wahrzunehmen. U.U. werden die Kosten hierfür (und ggf. auch für die Scheidung) von der Beratungs- bzw. Gerichtskostenhilfe übernommen. Auch diesbezüglich wird Dich der Anwalt beraten. Ich wünsche Dir alles Gute.

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Alle Menschen sollten respektvoll miteinander umgehen - auch Geschwister. Respekt kommt nicht von allein. Meistens sagt man, daß Respekt verdient werden muß. Unter Geschwistern sollte diese Regelung allerdings nicht unbedingt gelten. Gerade Geschwister neigen gern dazu, sich untereinander ganz besonders zu piesacken, so daß die Sache sich immer weiter hochschaukelt bis man allein nicht wieder da 'raus kommt. Da Ihr beiden noch relativ jung seid und altersmässig auch nicht so furchtbar weit auseinander seid, sollte es eigentlich an Euren Eltern liegen, diese Probleme zu regeln. Du solltest das Gespräch mit Deinen Eltern suchen, allerdings sachlich und nicht wie ein beleidigtes oder bockiges Geschwisterkind. Vll. kann auch jemand, der nicht zur unmittelbaren Familie, also Papa, Mama, Kinder, gehört, wie z.B. die Oma, eine Tante oder auch ein(e) Freund(in) von Mama oder Papa, bei diesem Gespräch dabei sein. Dieser "Begleiter" könnte u.a. dafür sorgen, daß wirklich alle Beteiligten des Gesprächs einander zuhören und sachlich über die Probleme sprechen können um so am Ende zu einer Lösung zu kommen, mit der alle Familienangehörigen leben können.

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Die Anschlüsse des Ceranfeldes müssen zu denen des Ofens passen. Ausserdem sollte der Ausschnitt in der Arbeitsplatte die richtige Grösse haben. Die meisten modernen Ceranfelder sind genormt (Grösse und Anschluß), ebenso wie die Anschlüsse der neueren Ofenmodelle. Das beste wird sein, Du lässt Dich an Ort und Stelle im Fachhandel beraten.

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Das Du sauer und entäuscht bist, kann ich gut verstehen. Ich nehmen allerdings an, daß das Verhalten Deiner Schwester auch eine Vorgeschichte hat. Eine Hochzeit ist eine grosse Sache und ich denke, daß es Deiner SChwester vll. auch irgenwann einmal leid tun wird, ohne die Familie gefeiert zu haben. Bei Differenzen muss immer einer den ersten Schritt machen und ggf. auch vermitteln. Vll. wäre das in diesem Fall Dein Job? Vll. solltest Du auf Deine Schwester zugehen und versuchen die Probleme, die es offenbar innerhalb der Familie gibt, aus der Welt zu schaffen - wenns geht ganz, wenn nicht, dann wenigstens für diese Hochzeit.  Ich würde es tun. Für meine Schwester, für meine Familie und auch für mich. Ob Du das kannst oder willst? Es ist Deine Entscheidung, ebenso wie die, ob Du die Hochzeit nun auch boykottieren willst. Mir sind übrigens einige Hochzeiten bekannt, meine eigene inbegriffen, wo im Standesamt lediglich die Brautleute mit ihren Trauzeugen anwesend waren, weil ja später alle zur kichlichen Trauung in die Kirche kommen werden.

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Kinder gibt es nicht genug und Deine Meinung wird deshalb so schlecht akzeptiert, weil sie so schwer nachzuvollziehen ist. Kinder mögen durchaus mal anstrengend und mitunter auch mal nervig sein, dennoch sind sie eine Bereicherung - für jeden einzelnen und auch für unsere Gesellschaft. Deine Meinung steht Dir zu und Du darfst auch entsprechend leben. Allerdings kannst Du nicht erwarten, daß sich die Welt ändert nur weil Du keine Kinder magst. Vll. sorgst Du unter diesen Umständen auch selbständig und allein für Dein Alter vor. Ich nehme doch an, daß Du auf keinen Fall willst, daß die Kinder, die Dir Dein Leben lang widerwärtig und lästig sind, später einmal für Deine Altersversorgung aufkommen müssen. :-)

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Ich denke, das wird nicht werden. Bei der Polizei stellt man höchste Ansprüche, auch was die Gesundheit angebelangt. Du kannst Dich natürlich bewerben, aber spätestens bei der Gesundheitsprüfung, zu der u.a. Dein Hausarzt  zu evtl. Erkrankungen schriftlich Stellung nehmen muß, ggf. auch von seiner Schweigepflicht entbunden werden muß, wird der Traum wahrscheinlich vorbei sein. In meinem Freundeskreis gibt es eine junge Frau, die wegen einer wesentlich weniger spektakulären Erkrankung bei der Polizei abgeweisen wurde.  Wenn es für Dich wichtig ist, kannst Du es natürlich dennoch versuchen. Ich wünsche Dir in jedem Fall viel Erfolg.

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Trinkgeld gibt man nicht nur prozentual vom Verzehr-Betrag sondern auch, weil man gut und zuvorkommend bedient wurde - oder nicht, dann eben kein Trinkgeld.  Wenn Du mit den Service zufrieden bist, kannst Du bei einer Summe von 85,90 auch auf 90 Euro aufrunden. Bzgl. der Prozentrechnung kann ich Dir vll. einen Tipp geben: Wenn die Bedienung die Rechnung bringt, setzt Du das Komma einfach um eine Stelle nach links, dann hast Du 10%. Dann sollte es doch relativ einfach sein, das mit der Rechnung in Einklang zu bringen. 57,30 - 5,73 = aufrunden auf 60,00 Euro, 43,20 - 4,32 = aufrunden auf 45 Euro. Das Trinkgeld muss nicht genau 5% oder 10% betragen und zweckmässigerweise kommt mit dem Trinkgeld eine glatte Summe zustande. Du kannst auch genau die Rechnungssumme bezahlen und dann separat  der Bedienung z.B. 5 Euro Trinkgeld geben (oder 2 Euro, so wie Du es für angemessen hältst), z.B. beim Eisessen: 9,70 - 0,97 = 9,70 bezahlen und 1 Euro separat als Trinkgeld geben oder direkt auf 10 Euro aufrunden. Das wäre dann zwar weniger als 5% aber Trinkgeld ist keine Pflicht und es  sollte auch dem Aufwand angemessen sein. Wenn Du im Restaurant ißt, hat die Bedienung wesentlich mehr Arbeit als z.B. beim Eisessen in der Eisdiele.

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Wenn es Kühlerflüssigkeit ist und die "richtig stark" 'rausläuft, solltest Du das Auto nicht mehr weit bewegen. U.U. geht dann der Motor hinüber. Gib das Auto lieber in fachkundige Hände und laß das Leck schliessen, was bei kleinen Lecks manchmal möglich ist, oder den Kühler austauschen.

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Um Kindergärtnerin, heute Erzieherin, zu werden,  solltest Du mind. das Fachabitur für Sozial- und Gesundheitswesen vorweisen können. Für die Aufnahme an einer Fachoberschule benötigst Du zunächst das Halbjahreszeugnis und später auch das Abschlußzeugnis eines mittl. Schulabschlusses, Realschulabschluß oder den qualifizierten Hauptschulabschluß, mit entsprechendem Q-Vermerk, der Dich berechtigt, die vorgenannte Fachoberschule zu besuchen. Kinderpflegerin kannst Du auch mit einem niedrigeren Schulabschluß, z.B. dem allgemeinen Hauptschulabschluß,  werden. Die Ausbildung zur Erzieherin dauert 3 Jahre. Die ersten beiden Jahre sind hauptsächlich schulisch, von versch. Praktika unterbrochen. Diese zwei Jahre schliessen mit einer Prüfung ab. Das 3. Jahr ist ein Anerkennungsjahr mit dessen Abschluß Du staatl. geprüfte Erzieherin bist.

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Wenn "sie" an die Beziehung glaubt und zumindest erst einmal alles in diese Beziehung steckt, wird es ein Weilchen dauern, bis sie merkt, daß Du sie nicht wirklich willst. Wenn man verliebt ist, sieht man den Angebeteten mit anderen Augen und verzeiht einiges. Fair wäre es, der aktuellen Freundin reinen Wein einzuschenken. Alles andere ist unwürdig und verletzend und das hat Deine Freundin sicher auch nicht verdient.

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Dich auf die Bitte um Dein Geld anzuschreien, ist sicherlich unnötig. Dennoch hat Dein Vater das Recht, das Geld für Dich zu verwalten und es Dir, wenn er es für richtig hält, auch erst zu Deinem 18. Geburtstag "auszuhändigen". Vll. solltest Du mit ihm verhandeln, daß Du jetzt einen Teil zur "Renovierung" Deines Zimmers bekommst. Du könntest mit ihm besprechen, was Du verändern möchtest, vll. ist er "einsichtig" und stellt Dir einen Teil des Geldes schon jetzt zur Verfügung. Was Deine Begründung, daß Du nun eine Ausbildungsstelle bekommen hast und in "Deinem Beruf" genügend Geld verdienen wirst, halte ich schon für blauäugig. Zunächst hast Du die Ausbildungsstelle, d.h., Du erlernst diesen Beruf erstmal,  und bekommst eine entsprechende Ausbildungsvergütung. Das hört sich zwar nach einer Menge Geld an, wenn man zuvor vom Taschengeld "gelebt" hat, aber mit dem Geld kommen dann auch andere Wünsche z.B. nach neuer Kleidung und auch Ausgehen, "Party machen" kostet eine Menge Geld. Da ist Deine Ausbildungsvergütung schneller weg als Du bis 10 gezählt hast. Ach ja, und dann wolltest Du auch noch für den Führerschein sparen. Dabei bist Du von dem, was Du im Beruf vll. einmal verdienen wirst, immer noch eine ganze Strecke entfernt. Stell Dir das alles bitte nicht so einfach vor. Ich denke schon, dass Dein Vater Dir einen Teil des Geld geben sollte, damit Du Dir einen Wunsch erfüllen kannst. Allerdings bin ich auch sicher, daß Du später einmal froh sein wirst, daß er etwas von dem Geld für "wichtigere" Dinge, wie z.B. den Führerschein zurückgehalten hat.

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Ich denke, ein "normal" oder "unnormal" gibts da nicht. In den meisten Familien wird der Geburtstag eines Familienangehörigen gefeiert, weil es einfach ein besonderer Tag ist, der Tag , an dem man geboren wurde, und weil sich an diesem Tag die ganze Familie einfach mal wieder zusammensetzen kann und Zeit miteinander verbringt. Ebenso ist es bei Feiern im Freundeskreis. Ich persönlich finde diese "Feiertage" immer sehr schon und geniesse sie auch.

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