Wie viele m² Fläche oder m³ Luftraum steht jedem Beschäftigten in einem Pausenraum der auch als Besprechungsraum dient, mindestens zu?

4 Antworten

Fangen wir doch nochmal mit der ASR A4.2 an.

Ziffer 4.1 (9)
In Pausenräumen und Pausenbereichen muss für Beschäftigte, die den Raum oder Bereich gleichzeitig benutzen sollen, eine Grundfläche von jeweils mindestens 1,00 m² einschließlich Sitzgelegenheit und Tisch vorhanden sein. Flächen für weitere Einrichtungsgegenstände, Zugänge und Verkehrswege sind hinzuzurechnen (siehe ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“).

Also eindeutig 1 m² / Person plus etwas Zuschlag für weitere Flächen (also als Daumenregel ca. 2m² Bruttofläche / Person

Das gilt so lange der Raum als Pausenraum genutzt wird.

Angaben zur lichten Höhe (und damit zum Luftraum) ergeben sich aus  ASR A1-2  Ziffer 6 (2)
-bei bis zu 50 m² mindestens 2,50 m
-bei mehr als 50 m² mindestens 2,75 m
-bei mehr als 100 m² mindestens 3,00 m
-bei mehr als 2000 m² mindestens 3,25 m

Bsp.: 30 Leute im Raum (Pauseraum!) macht ca. 60 m² Grundfläche. Mal mindestens 2,75m gibt den min. Luftraum dafür.

Wenn der Raum als Besprechungsraum genutzt wird, gibt es dafür keine eigenen Regeln. Das dann nach den Anforderungen an "Arbeitsräume" zu bemessen, ergäbe regelmäßig deutlich zu großen Flächenbedarf. (Obwohl natürlich eine Besprechung auch Arbeit ist).

Hier würde ich daher bei einer ähnlichen Anforderung bleiben, wie beim Pausenraum. Ca 1m² pro Person für Tisch und Stuhl plus 1 weiterer m² für sonstige Bewegungsflächen. Also da wo z. B. 30 eine Pause gleichzeitig abhalten können, können sich auch 30 zu einer Besprechung treffen, ohne das dadurch eine gefährdende Situation eintreten wird.

Bei allen Regeln immer auch ein Stück Pragmatismus walten lassen. Wenn ich das wie oben genannt aufschreibe, ist das meine Gefährdungsbeurteilung für den Raum. Und dann soll im Falle eines Falles erst mal jemand nachweisen, dass das nicht sachgerecht war und daher die "Dauernutzer des Besprechungsraums in unzulässiger Höhe beansprucht" hat. Auf den Nachweis freue ich mich!
Und mit der Dokumentation (und entsprechenden Umsetzung) sind alle Anforderungen an einen nicht fahrlässigen Umgang mit dem Thema erfüllt.

Arbeitsstättenvewrordnung. 1 m²/Angestellter, mind. 6,00 m², ab 10 Beschäftigten Pflicht.

Ramon1983 
Fragesteller
 15.02.2017, 12:27

Gilt dies auch für Besprechungsräume (Konferenzräume)?

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pharao1961  15.02.2017, 12:58
@Ramon1983

Würde ich nicht sagen. Ist mir nicht bekannt, dass es hierfür Regelungen gibt.

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Grundfläche von mindestens 1 m² pro gleichzeitig nutzenden Beschäftigten

Quelle: https://www.ims-koch.de/lexikon/pausenraum.html

Ramon1983 
Fragesteller
 15.02.2017, 10:36

Das habe ich bereits in der ASR 4.2 gelesen.

Der Raum soll jedoch auch zeitweise als Besprechungsraum dienen. Gelten hier die Bestimmungen für den Arbeitsplatz mit überwiegend sitzender Tätigkeit nach ASR 1.2?

Das wären dann 8m² für einen Arbeitsplatz + 6m² für jeden weiteren Arbeitsplatz. Das scheint mir für einen Besprechungsraum ein wenig überdimensioniert zu sein. Es entspräche beispielsweise 8 Personen auf 50m².

Hinzu kommen noch die Bestimmungen aus der ASR 1.2 Punkt 7: Luftraum. Welche sich scheinbar nicht auf Besprechungsräume bezieht:

 

(1) Arbeitsräume sind so einzurichten, dass der freie, durch das Volumen von Einbauten nicht verringerte Luftraum für jeden ständig anwesenden Beschäftigten mindestens

  • 12 m3 bei überwiegend sitzender Tätigkeit,

  • 15 m3 bei überwiegend nichtsitzender Tätigkeit und

  • 18 m3 bei schwerer körperlicher Arbeit

beträgt.

(2) Wenn sich in Arbeitsräumen neben den ständig anwesenden Beschäftigten auch andere Personen nicht nur vorübergehend aufhalten, ist für jede zusätzliche Person ein Mindestluftraum von 10 m3 vorzusehen. Dies gilt nicht für Verkaufsräume, Schank- und Speiseräume in Gaststätten, Schulungs- und Besprechungsräume sowie für Unterrichtsräume in Schulen.

 

Ich bin ehrlich gesagt etwas überfragt.

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jursi190  15.02.2017, 10:47
@Ramon1983

Der Pausenraum wird ja sicherlich nicht gleichzeitig als Besprechungsraum genutzt, oder?
Denn dann würde ich es so sehen, dass während der Pause die dafür geltenden Bestimmungen greifen und bei der Nutzung als Besprechungsraum die Regelungen für Arbeitsräume.

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Ramon1983 
Fragesteller
 15.02.2017, 11:27
@jursi190

Nein nicht gleichzeitig sondern abwechselnd nach Verfügbarkeit.

Aber das beantwortet noch nicht meine Frage.

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http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/ASR-A3-6_content.html

Die Luftwechselrate dürfte bei 40m3/h pro Person liegen.

Ramon1983 
Fragesteller
 15.02.2017, 11:01

Hmmm, das hat nicht viel mit Mindestflächen und Mindestraumvolumen zu tun.

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kubamax  15.02.2017, 11:15
@Ramon1983

Ich kenne deine Raumgröße nicht. Den Rauminhalt ausrechnen (lxbxh). Dann Anzahl Personen x 40m3/h (ca. 2 m2 pro Person) rechnen. Dann diesen Wert mit Rauminhalt vergleichen. Wenn zB der Rauminhalt gleich dem Peronenwert ist, kann man eine Stunde ohne Lüften aushalten. Ansonsten muss der Luftumsatz mittels freier Lüftung (Fenster) bzw Lüftungsanlage 40-50m3/h gewährleistet sein. Ein Raum mit 2,5m Höhe und 20 m2 hat etwa 50m3. Dh eine Person kann eine Stunde in dem Raum ohne Lüften (theoretisch) aushalten.

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Ramon1983 
Fragesteller
 15.02.2017, 11:57
@kubamax

Der Raum hat 45m² und ist im lichten 2,60m hoch also 117m³ Rauminhalt. Gehen wir von 30 Personen aus: 30x 30m³/h (Konferenzräume) = 900m³/h

Es muss also stündlich 900m³ Luft ausgetauscht werden.

Das ist das 7,7 fache Raumvolumen: LWR 7,7

 

Aber wie hilft mir das jetzt?

 

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kubamax  15.02.2017, 12:29
@Ramon1983

Wenn es keine Raumlufttechnik gibt, pro Person 0,35m2 Fensteröffnung bei Dauerlüftung und 1,02m2 bei Stoßlüftung (keine Ahnung wie oft) ansetzen. Stoßlüftung ist blöd, da sich der CO2-Wert nicht verbessert. ASR 3.6 Seite 8 nachschauen

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