Wie oft darf Media Markt ein Gerät nachbessern? Kann ich den aktuellen Wiederbeschaffungswert verlangen?

7 Antworten

Hallo Artur,

rein rechtlich ist es so, dass Du dem Händler die Möglichkeit gewähren musst, dass er den Vertrag nacherfüllt. Also sprich Dir ein funktionsfähiges Notebook hinstellt. Wie oft er dazu Gelegenheit bekommt, ist nicht gänzlich klar geregelt. Wichtig ist, Du kannst ihm eine Frist setzen und sagen, bis dahin und wenn Du das nicht schaffst, dann trete ich vom Vertrag zurück.

Würde ich aber an deiner Stelle nicht machen, denn Du hast rechtlich gesehen die Wahlfreiheit über die Nacherfüllung. Du kannst entweder eine Reparatur verlagen oder eine Nachlieferung. Sprich, das alte Teil kommt weg und Du bekommst ein Neues, das funktioniert. Davon wollen die meisten Händler natürlich nichts wissen und sie wehren sich mit Händen und Füßen. Aber nur in wenigen Ausnahmen kommen sie um eine Nachlieferung herum (wenn es unverhältnismässige Kosten verursacht darf der Händler eine Nachlieferung verweigern, was leider eine Gummiaussage ist und bei manchen Händlern dazu führt, dass bereits 50 EUR unverhältnismässige Kosten sind).

Frag einfach mal nach, ob sie statt einer Reparatur Dir lieber ein neues Gerät geben wollen, da das was Du hast ja offensichtlich nicht zu reparieren ist. Dann hörst Du ja was sie sagen. Im Zweifel alles schriftlich machen, da Du dann auch die Frist verbindlich setzen kannst.

Viel Erfolg und viele Grüße

DatSchoof

Der Händler darf 2 bis 3 Mal nachbessern (reparieren). Danach kann er Dir entweder den Kaufpreis rückerstatten (üblich) oder Dir einen neuen gleichen Laptop geben (falls er noch einen davon hat).

Es könnte aber ein Problem geben. Innerhalb von 6 Monaten muss der Händler nachweisen, ob das Gerät bei Kauf in Ordnung war und danach Du. Diesen Nachweis zu führen kann schwierig sein (Anwalt, Sachverständiger).

Deshalb ist es wichtig zu wissen, ob der gleiche Fehler schon innerhalb der ersten 6 Monate aufgetreten ist und wie lange der Laptop zur Reparatur war. Dann brauchst Du den Nachweis nicht erbringen. Außerdem verlängert dies Zeit die Fristen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt insgesamt 2 Jahre.

Die zusätzliche Garantie ist ein Kaufvertrag. Du kannst deshalb den gesamten Kaufpreis zurück fordern.

Artur1693 
Fragesteller
 15.02.2018, 11:41

Der Fehler ist nach 5 Monaten aufgetreten. Ich habe den Laptop zur Reparatur abgegeben. Wurde nach 3 Wochen "Repariert." Hab den Laptop wieder bekommen. Angeschaltet und Fehler war immer noch da.

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Klaus70374  15.02.2018, 11:48
@Artur1693

Dann ist es klar. Der Händler darf noch einmal versuchen zu reparieren. Falls der Fehler nicht behoben werden kann, muss er Dir das Geld inklusive Versicherung zurückgeben oder einen gleichen neuen Laptop.

Wenn es Probleme gibt, wende Dich mit den Kaufbeleg und den Reparaturbelegen an eine Verbraucherzentrale. Die Schreiben dann gegen eine kleine Gebühr für Dich.

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apophis  15.02.2018, 12:13
@Klaus70374

Die zwei (nicht drei) Nachbesserungsversuche sind nicht zwingend mit dem Recht verbunden vom Kauf zurückzutreten.

Laut §440 des BGB gilt die Nachbesserung nach dem zweiten Versuch als Fehlgeschlagen. Für den Käufer bedeutet das, dass er dann keine Fristen mehr setzen muss für einen Kaufrücktritt oder Schadensersatzforderungen.

Der Käufer kann dies aber auch schon vorher machen, allerdings eben mit der Setzung einer Frist. Das ist bspw. dann Sinnvoll, wenn die erste Nachbesserung unverhältnismäßig lange dauert.

Aber grundlegend hast Du natürlich recht, wenn die Nachbesserung das zweite mal Fehlschlägt, kann man sofort vom Kauf zurücktreten.

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Die sogenannte Nachbesserung ist im § 440 BGB geregelt, dort steht unter anderem: „Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.“

Du hättest demnach Anspruch auf Rücknahme des Laptops und Erstattung des Kaufpreises oder auf Umtausch.

Kann ich den aktuellen Wiederbeschaffungswert verlangen?

Nein, natürlich nicht, nur den ehemaligen Kaufpreis. Im Gegenteil, eventuell könnte der Verkäufer sogar nur einen geringeren Betrag zurückzahlen müssen, da Du den Laptop ja benutzt hast und dadurch zum Einen der Wert des Gerätes durch Abnutzung geringer geworden ist, zum anderen hast Du ja daraus einen Vorteil gezogen. Bei solch "geringwertigen Wirtschaftsgütern" wird aber darauf in der Regel verzichtet.

Artur1693 
Fragesteller
 15.02.2018, 11:43

Ich habe die plus Garantie abgeschlossen. Darf ich die Kosten für die Garantie auch zurück verlangen? Plus Garantie = Garantie Verlängerung auf 2 Jahre.

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LemyDanger57  15.02.2018, 11:44
@Artur1693

Vermutlich schon, da ja die Grundlage dafür (der Besitz des Laptops) weggefallen ist.

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apophis  15.02.2018, 12:07
Die sogenannte Nachbesserung ist im § 440 BGB geregelt, dort steht unter anderem: „Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.“

Man darf hierbei nicht "Nachbesserung" mit "Nacherfüllung" verwechseln. (Weiss nicht, ob Du das gemacht hast, passiert hier aber schnell.)

Der Käufer hat nach §439 des BGB ein Recht auf eine Nacherfüllung. Hierbei ist zu beachten, dass der Käufer dabei die Wahl hat, ob diese Nacherfüllung über die Lieferung eines neuen Gerätes stattfindet oder über eine Nachbesserung, also über eine Reperatur.

Du hast vollkommen recht, dass die Nachbesserung nach dem zweiten Versuch als Fehlgeschlagen gilt. Allerdings heisst, dass nicht, dass der Verkäufer immer zweimal nachbessern darf. Es heisst nur, dass der Käufer nach dem zweiten Versuch keine Frist für einen Rücktritt oder Minderungs- und Schadensersatzansprüchen setzen muss

Vom Kauf zurücktreten kann der Käufer bereits vorher, wenn er eine entsprechende Frist setzt und der Verkäufer nicht in der Lage ist den Mangel innerhalb dieser Frist zu beseitigen.

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LemyDanger57  15.02.2018, 12:59
@apophis

Das ist schon klar. wie der Fragestelle aber geschrieben hat, wurde der Laptop bereits zweimal repariert (oder auch eben nicht ;-) ), daher ist §439 hier schon nicht mehr relevant und es dürfte §440 zum tragen kommen.

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Du kannst die Reparatur verlangen. Nur wenn er unrepeatable ist, kannst du ein gleichwertiges Gerät verlangen. Wenn das nicht vorhanden ist, bekommst du den Kaufpreis zurück.

Artur1693 
Fragesteller
 15.02.2018, 11:32

Wie oft dürfen die nachbessern?

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apophis  15.02.2018, 11:47

Als Käufer hat man das Wahlrecht welche Art der Nachbesserung man wählt, ob es eine Reparatur oder ein Neugerät sind, darf man also selbst entscheiden.

Der Verkäufer kann die Art nur verweigern, wenn dadurch unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen. Das ist bspw. bei Kleingeräten (zB. Tastatur) der Fall, wo eine Reparatur die Herstellungskosten übersteigen würden.

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LemyDanger57  15.02.2018, 13:02
@apophis

Wie der Fragesteller ja schrieb, wurde bereits zweimal versucht, den Laptop zu reparieren.

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Nein, Du kannst nur den Kaufpreis verlangen, zu dem dieser Laptop gekauft wurde.

lg Lilo

Artur1693 
Fragesteller
 15.02.2018, 11:35

Ich habe die plus Garantie abgeschlossen. Darf ich die Kosten für die Garantie auch zurück verlangen? Plus Garantie = Garantie Verlängerung auf 2 Jahre.

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