Wie oft darf der Mathe Unterricht ausfallen?
Ich gehe in die zehnt Klasse eines Gymnasiums in NRW. Folgendes Problem: Seit 13 Wochen (bis zu den Winterferien 2016/17) fällt bei uns der Mathe Unterricht aus. Die letzten 5 Wochen vor den Ferien hatten wir auch einen Vetretungslehrer, der Unterricht wurde allerdings von 3 auf 2 Unterrichtsstunden pro gekürzt. Dies wird so 2017 auch weitergeführt da unser eigentlicher Lehrer immer noch krank ist. Der Vetretungslehrer sagt selber das uns viel Stoff für die Zentralen Klausuren fehlt und es fast unmöglich sei alles rechtzeitig nachzuholen. Den aktuellen Stoff hatten die anderen Kurse bereits in der ersten Klausur des Halbjahres. Ist diese Situation überhaupt so erlaubt und kann man da irgendetwas machen? Vielen Dank im Voraus.
3 Antworten
Wenn der Rahmenlehrplan nicht eingehalten werden kann, muss die Prüfung auf das beschränkt werden, was bisher dokumentiert worden ist. Siehe Klassenbuch.
Das Problem dabei ist das diese zentralen Klausuren laut Lehrer vom Ministerium oder so gestellt werden und die Lehrer selber erst am morgen einblicke in die Klausur haben. So kann der Lehrer die Klausur gar nicht auf den behandelten Stoff beschränken.
Ersteinmal solltet ihr geschlossen als Klasse zur Schulleitung
gehen und die Problematik darlegen. Die sollen sich schnell was einfallen lassen. Die Stunden müssen zumindest zu einem Teil nachgeholt werden können. Wenn die Schulleitung kein Interesse zeigt, geht ihr am besten zum Schulamt und erklärt die Situation dort. Aber macht das immer geschlossen als Klasse, damit niemand nachher der Buhmann ist. Ihr solltet dort auch sagen, dass ihr euch notfalls später mit einem Anwalt dagegen wehren werdet. Euch fehlt ja total viel Stoff. Die werden sich dann ganz schnell was einfallen lassen.
Man kann - echt - gar nichts machen. Ist wirklich so. Ein Direktor sagte uns Elternsprecher mal, dass die Schule in vielen Fällen keinen Anspruch auf Ersatz hat - ihr habt einen Ersatzlehrer, der muss jetzt richten, was er nur kann. Mehr ist nicht drin. Ist echt traurig - und Ihr seid die Leidtragenden - aber so ist nun mal die Regelung. Echt beschissen.
Da würde ich notfalls einen Anwalt zu Rate nehmen. So willkürlich geht das nicht. In Deutschland besteht Schulpflicht und die Schüler haben auch ein Recht auf diesen Unterricht. Schulleitungen wollen das auf grund schwieriger Machbarkkeit wahrscheinlich oft nicht wahrhaben und meistens wehrt sich halt niemand und es funktioniert.
Gibt aber nicht um sonst Anwälte, die sich auf sowas spezialisiert haben.