Wie mache ich einen Funkerschein z.B. für den CB Funk?

5 Antworten

CB-Funk: Kein "Funkerschein" wie z.B. fachl. Prüfung und nach erfolgreicher Prüfung mit anschl. Lizenzerteilung notwendig. 

Dasselbe gilt auch für PMR (446 Mhz) und Freenet (149 Mhz) 

Alle CB-Funk-PMR und Freenetgeräte müssen u.a. eine CE-Kennzeichnung haben und dürfen durch den Nutzer nicht bautechn. verändert werden. Anderenfalls erlischt die allgem. Betriebserlaubnis. 

Amateurfunk: In Deutschland z.Zt. 2 Lizenzklassen: 

E-Lizenz für eingeschr. UKW-und KW-Funkbetrieb. Max. zulässige Sendeleistung 100W. 

A-Lizenz: Max. zulässige Sendeleistung 750W. Es dürfen alle für den Amateurfunkbetrieb zugeteilten Frequenzen genutzt werden. Ausnahme 50Mhz. Hierfür bedarf es: einer entspr. Meldung an die BnetzA und der ständigen telefonischen Erreichbarkeit. 

Für den Amateurfunk gilt: Die Lizenz also der "Funkerschein" wird NUR NACH erfolgreicher fachl. Prüfung (Technik, Betriebsechnik, Gesetzeskunde) erteilt. 

Amateurfunkgeräte dürfen unter Einhaltung z.B. der Störgrenzwerte und Frequenzbereiche durch den Funkamateur faktisch uneingeschränkt techn. verändert werden. 

Kommt es zu Störungen kommerzieller Funkdienste durch den Amateurfunkbetrieb, trägt der verantwortl. Funkamateur dafür erstmal die volle Verantwortung. Es sei denn, der Funkamateur weist nach, dass seine Geräte die Störgrenzwerte nachweislich einhalten. 

Ungeachtet dessen können z.B. bei Störungen sicherheitsrelevanter Funkdienste (z.B. Flugfunk) dem Funkamateur Betriebseinschränkungen (z.B. keine Nutzung bestimmter Frequenzbereiche) auferlegt werden.  

Im Web finden sich div. Bezugsquellen bzw. Lernmaterial zum Üben für die Amateurfunkprüfung. 

Es bedarf keiner Mitgliedschaft im DARC (Deutscher Amateur-Radio-Club) oder anderen Vereinen/Verbände, um am Amateurfunkdienst teilnehmen zu können/dürfen. 

Soweit erstmal diese hoffentlich weiterhelfende Kurzinfo.

verreisterNutzer  18.05.2016, 17:33

Nachtrag: 

Flugfunkzeugnis und Seefunkzeugnis: 

Erteilung nur nach jeweils fachl. Prüfung. 

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Da du "Segeln" getagged hast:

Du brauchst auf der "Hohen See" das sogenannte "Short Range Certificate" (SRC). ("Binnen" gibt's zwar auch noch einen Funkschein - UBI genannt -, aber der ist heute völlig sinnlos geworden. Handys reichen völlig aus.)

Dazu musst du eine Theorie-Prüfung (Fragebogen mit Ankreuz-Fragen) und eine Praxis-Prüfung (simulierter Funkverkehr) bestehen.

Außerdem musst du in der Theorie-Prüfung einen Funktext, der auf Englisch vorgelesen wird, ins Deutsche übersetzen. Und in der Praxis-Prüfung musst du eine deutsche Situationsbeschreibung (beispielsweise "Schiffskollision, wir sinken, Hilfe erforderlich!") ins Englische übersetzen und am Funkgerät "funken".

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Das klingt schwieriger als es ist. Mehr als 80% der Leute bestehen im ersten Anlauf. Und du kannst jeden Monat einen Versuch machen, bis du den Schein hast. ;) (Mehr als 2 Anläufe wirst du aber keinesfalls brauchen.)

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Fahrschule erforderlich? Nein, du musst "die Prüfungen bestehen". Was du dafür tust oder lässt, ist allein deine Sache.

Prüfungs-Fragen und englische Texte bekannt? Ja, alle Fragen und Texte kannst du dir aus dem Internet herunterladen und lernen.

https://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/hinweise-sprechfunk-funkzeugnisse/Fragenkatalog-SRC-2011.pdf

Dort findest du die Prüfungs-Fragen.

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Viel Spaß, Glück und Erfolg!


CB Funk heißt nicht umsonst "Jedermanfunk", das darf jeder! Amateurfunk brauchst du eine Lizenz!

Für den CB-Funk brauchst du keinen Schein.

Scheine brauchst du für den Seefunk, für den Amateurfunk usw...

für CB Funk brauchst du keinen Schein! Du kaufst das Gerät und legst los!