CB-Funk: Kein "Funkerschein" wie z.B. fachl. Prüfung und nach erfolgreicher Prüfung mit anschl. Lizenzerteilung notwendig. 

Dasselbe gilt auch für PMR (446 Mhz) und Freenet (149 Mhz) 

Alle CB-Funk-PMR und Freenetgeräte müssen u.a. eine CE-Kennzeichnung haben und dürfen durch den Nutzer nicht bautechn. verändert werden. Anderenfalls erlischt die allgem. Betriebserlaubnis. 

Amateurfunk: In Deutschland z.Zt. 2 Lizenzklassen: 

E-Lizenz für eingeschr. UKW-und KW-Funkbetrieb. Max. zulässige Sendeleistung 100W. 

A-Lizenz: Max. zulässige Sendeleistung 750W. Es dürfen alle für den Amateurfunkbetrieb zugeteilten Frequenzen genutzt werden. Ausnahme 50Mhz. Hierfür bedarf es: einer entspr. Meldung an die BnetzA und der ständigen telefonischen Erreichbarkeit. 

Für den Amateurfunk gilt: Die Lizenz also der "Funkerschein" wird NUR NACH erfolgreicher fachl. Prüfung (Technik, Betriebsechnik, Gesetzeskunde) erteilt. 

Amateurfunkgeräte dürfen unter Einhaltung z.B. der Störgrenzwerte und Frequenzbereiche durch den Funkamateur faktisch uneingeschränkt techn. verändert werden. 

Kommt es zu Störungen kommerzieller Funkdienste durch den Amateurfunkbetrieb, trägt der verantwortl. Funkamateur dafür erstmal die volle Verantwortung. Es sei denn, der Funkamateur weist nach, dass seine Geräte die Störgrenzwerte nachweislich einhalten. 

Ungeachtet dessen können z.B. bei Störungen sicherheitsrelevanter Funkdienste (z.B. Flugfunk) dem Funkamateur Betriebseinschränkungen (z.B. keine Nutzung bestimmter Frequenzbereiche) auferlegt werden.  

Im Web finden sich div. Bezugsquellen bzw. Lernmaterial zum Üben für die Amateurfunkprüfung. 

Es bedarf keiner Mitgliedschaft im DARC (Deutscher Amateur-Radio-Club) oder anderen Vereinen/Verbände, um am Amateurfunkdienst teilnehmen zu können/dürfen. 

Soweit erstmal diese hoffentlich weiterhelfende Kurzinfo.