Wie lang darf mein Selbst gebautes Messer sein?

4 Antworten

Dein Messer darf so lang sein wie du möchtest.

Draussen unverschlossen mitnehmen (führen) darfst du ein feststehende Messer nur mit einer Klingenlänge von max. 120mm. Dabei zählt die gesamte Klinge (alles was aus dem Griff herausragt.)

Allgemein gilt:

Besitz:

Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.

Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.

Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...

Führen:

Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)

Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)

Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

https://knife-blog.com/waffengesetz-messer/

Zunächst sagt §42a des Waffengesetzes, dass der Messerfreund Klappmesser mit sich führen darf, sofern diese Messer nicht einhändig bedient werden können UND eine Klingenarretierung besitzen (sogenannte „Einhandmesser“). Außerdem dürfen Messer mit feststehender Klinge unter 12 cm Klingenlänge mitgeführt werden.

Das bedeutet: Die Bestimmungen des §42a WaffG werden durch die Bestimmungen des §42 WaffG erheblich eingeschränkt! In der letzten Zeit hat sich bei Messern mit feststehender Klinge eingebürgert, dass von der Klingenspitze bis zur vordersten Stelle der Griffschale gemessen wird. Die Länge der geschliffenen Schneide ist für die Beurteilung des Messers nicht mehr relevant! Dadurch kann bauartbedingt ein Messer sehr leicht über die 12 cm Klingenlänge kommen, wenn es am Griff keine deutlich erkenn- und messbaren Verbreiterungen besitzt.

Woher ich das weiß:Recherche

In der Öffentlichkeit führen darfst du das nicht einfach so, wenn die Klingenlänge 12 cm überschreitet. Herstellen und besitzen schon.

FunkyBabo 
Fragesteller
 09.11.2019, 11:05

Aber zählt ungeschliffene Klinge auch dazu?

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ZuumZuum  09.11.2019, 11:17
@FunkyBabo

Die sogenannte Fehlschneide zählt auch zur Klingenlänge dazu.

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ThisIsJustMeHH  09.11.2019, 17:04
@FunkyBabo

Ja alles was nicht zum Griff gehört. Es geht darum welcher Teil des Messers bei einem Stich in den Körper eindringen kann.

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Rennst Du holzspaltend durch die City?

Wohl kaum.

Was Du auf Deinem Grundstück oder so ganz korrekt bushcraft-mäßig in der Einsamkeit von Alaska tust.. interessiert niemanden.

Oder willst Du Dein Bushcraft so gaanz aufregend im Stadtpark pflegen und fährst mit der Tram hin?

Tja.. DAS lass mal lieber.

FunkyBabo 
Fragesteller
 09.11.2019, 11:06

OK danke👍🏻😂

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