Ist dieses Messer legal mitzuführen? Unschlüssiges Design?

3 Antworten

Ein feststehendes Messer..

Die genaue Klingenlänge entscheidet darüber, ob du es tragen darfst.

Und da ferhlt die genasue Angasbe von Dir!

Ist die Klinge - die Klinge, nicht die Schneide allein! - länger als 12 cm dann ist es nicht zu führen.

Ein Link zu dem Teil wäre hilfreich

Woher ich das weiß:Hobby

Ahoi,

um ein Klappmesser handelt es sich nicht, daher spielt es keine Rolle ob es mit einer Hand geöffnet werden kann.

Es ist ein Messer mit einer feststehenden Klinge. Die Klinge darf dann nicht länger als 12 cm sein, wenn du es öffentlich mit dir führen willst.

Der Mechanismus ist im Grunde der Klingenschutz. Ob man nun eine Lederscheide nutzt oder deine gezeigt Konstruktion, macht keinen Unterschied. Es ist nirgends beschrieben wir eine feststehende Klinge geschützt zu sein hat.

Beste Grüße
Martin

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Feststehendes Messer unter 12cm Klingenlänge = kein Problem.

Allgemein gilt:

Besitz:

Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.

Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.

Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...

Führen:

Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)

Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)

Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html