Feststehendes Messer mit 18cm Klinge am Gürtel offen tragen ist das erlaubt/legal?
ich möchte ein bestimmtes für Wanderungen ersteigern deshalb frage ich.
4 Antworten
Nein, das ist nicht erlaubt!
Die Schallgrenze liegt bei 12 Zentimetern!
Hier findest Du Hinweise und Erläuterungen:
https://www.bussgeldkatalog.net/waffengesetz/messer/
https://www.eatsleepsurvive.de/ab-wann-zaehlt-ein-messer-als-waffe/
Bei über 12cm (hier18cm) Klinge brauchst Du schon bei einem ansich unkritischen (Küchen)Messer eine sehr plausible Erklärung warum das auch noch offen getragen werden muss.
§ 42a - über das Verbot des Führens von Messern
Der Gesetzgeber regelt in § 42a des Waffengesetzes das Verbot des Führens von Anscheinswaffen, Hieb- und Stichwaffen sowie Einhandmessern und feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12 Zentimeter. Ausnahmen gelten, „sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt“, was immer dann der Fall ist, „wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient“.
Und was wäre zum Beispiel so ein allgemein annerkannter Zweck?
(Zusatzfrage: Woran erkennt man den?)
Vermutlich garnicht, aber bei Jägern, oder angemeldeten Veranstaltungen wird das wohl akzeptiert, wenn das Messer (vom Typ) ansich nicht schon verboten ist..
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html
Warum nicht, wenn dafür ein "berechtigtes Interesse vorliegt".
Und laut Aussage von Herrn Schäuble (es gibt dazu einen öffentlich einsehbaren Schriftverkehr, die Quelle habe ich gerade nicht parat, müsstest Du bei Interesse mal g**glen) ist es kein Problem bei der Wanderung in der Natur ein solches Messer zu führen, da das Gesetz "mit Augenmass" anzuwenden sei und es nicht gedacht ist, den Wandersmann mit seinem Fahrtenmesser einzuschränken.
Soweit die sinngemäße Aussage des Politikers, der für das Gesetz damals 2008 zuständig war (als Innenminister).
Was der örtliche Beamte daraus macht, der Dich ggf. damit erspäht und wie die "messerscheue" Öffentlichkeit darauf reagiert, weil sie das sofort als "böse, geht ja gar nicht" einstuft, das musst Du dann aber selber ausprobieren.
Aber ursprünglich von der Gesetzgebung war es als vollkommen legitim so vorgesehen.
Wenn Du einen Waffenschein und einen Grund (und eine Berechtigung) zum Mittragen einer solchen "Waffe" hast, dann sehe ich da kein Problem!
Was ich nicht verstehe: Wofür braucht man ein "halbes Schwert" beim Wandern?
Der Begriff "Waffe" ist klar definiert und ein Messer fällt da nicht drunter nur weil es länger als 12cm ist.
Und ein "Waffenschein" hat da gar nichts mit zu tun. Es reicht, dass Du ein "berechtigtes Interesse" hast, um so ein Messer ganz legal führen zu dürfen.
Bitte, halte dich raus. Ich bekomm schon wieder Herpes! Einen Waffenschein für Messer gibt es nicht.
dann sehe ich da kein Problem!
Völlig irrelevant, was du als Problem ansiehst und was nicht, weil deine Behauptung falsch ist.
Du hast keine Ahnung von der Materie, also halte Dich bitte raus. Es geht hier um keine Waffe sondern ein stinknormales Messer. Und einen Waffenschein für Messer gibt es nicht und gab es noch nie.
Was wäre denn zum Beispiel eine plausible Erklärung?