Ist das Eickhorn S.E.K-M messer für das mitführen erlaubt?
Hallo, ich hab eine frage bezüglich des Eickhorn S.E.K Messers (Feststehende Klinge (11,0cm länge und Dolchform).
Unswar ist dieses Messer zum mitführen erlaubt, ich habe mich Informiert und laut Google ist es teils erlaubt aber teils auch nicht hier ein Zitat dazu aus dem Internet:
„feststehende Messer mit einer Klingenlänge unter 12 Zentimeter (sofern die betreffenden Messer nicht als Waffe eingestuft sind, siebe oben) Die Begrenzung der Klingenlänge auf zwölf Zentimeter gilt nur für feststehende Messer.“
meine Frage ist jetzt gilt dieses Messer als „Waffe“ oder als erlaubtes Feststehendes Messer und ist es erlaubt zum öffentlichen mitführen oder nicht?
Falls ja, könnte mir jemand eine Alternative zu diesem Messer geben das erlaubt ist?
Danke im Vorraus
5 Antworten
Hi, ich hab mir das Bild angesehen. Das Messer ist kein Dolch. Es ist nicht zweischneidig.
Es sollte nicht als Waffe gelten.
???- Hast du dich vertippt?
Aus der Beschreibung:
Unter Stress darf sich der Anwender keine Gedanken darüber machen, wo sich die scharfe Seite der Klinge befindet. Sekundenbruchteile entscheiden. Des Weiteren lässt sich mit einer Dolchklinge in ziehender oder drückender Bewegung schneiden.
Wie soll das möglich sein und wo siehst du da nur "eine Seite geschliffen"?https://www.eickhorn-solingen.de/WebRoot/Store22/Shops/62631327/4C4A/07A9/0ED4/4296/3265/C0A8/2936/63AB/825113.jpg
Dolch = immer Waffe, immer ab 18 Jahren, führen IMMER verboten!
Mehr muss man nicht wissen.
Und informier dich über Waffen im WAFFENGESETZ und nicht bei Google, denn im WaffG kannst Du die oben genannten Punkte nachlesen...
„feststehende Messer mit einer Klingenlänge unter 12 Zentimeter (sofern die betreffenden Messer nicht als Waffe eingestuft sind, siebe oben) Die Begrenzung der Klingenlänge auf zwölf Zentimeter gilt nur für feststehende Messer.“
Das Messer is aber als Waffe eingestuft, Du hast es selbst geschrieben, "Dolchform". Ein Dolch ist eine Waffe und somit ist das Führen verboten. § 42a WaffG.
Und natürlich gilt: Der Besitz ist erst ab 18 Jahren erlaubt.
M.E. wegen der Dolchform als Waffe einzustufen und daher unter das Führungsverbot fallend.
In Österreich ja, in Deutschland nein.
Bei euch is alles verboten was bei uns erlaubt ist xD