Feststehende Klinge 8.5cm?

5 Antworten

Besitz:

Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.

Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.

Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...

Führen:

Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)

Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)

Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Das darf man besitzen und auch führen (= zugriffsbereit dabei haben), letzteres aber nur sofern es sich um ein feststehendes Messer mit Klinge nicht länger als 12 cm handelt. Da du "Taschenmesser" schreibst, gehe ich jedoch von einem Klappmesser mit feststellbarer Klinge aus. Hierbei ist es wichtig, ob die Klinge einhändig festgestellt werden kann. Falls das zutrifft, unterliegt das Messer dem Führverbot nach § 42a WaffG. Das heißt, ohne "anerkannten Zweck" darfst du es nicht zugriffsbereit mit dir herumtragen, sondern nur im verschlossenen Behältnis. Einhändig feststellbar bedeutet, dass die Klinge mit einer Hand aufgeklappt werden kann und dabei eine Sperre einrastet, die man lösen muss, um die Klinge wieder einzuklappen. Die Länge der Klinge spielt dabei keine Rolle.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich interessiere mich für Messer und sammele Messer.

Zu wenig Infos!

Feststehend ist kein "Taschenmesser"!

Klappmesser haben keine Beschränkung der Klingenlänge!

Aber wenn einhängig zu öffnen und wenn die Klinge verriegelt - dann nur für Zuhause, dabeihaben nicht erlaubt!

Link wäre hilfreich!