Springmesser legal?

1 Antwort

Wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt, die Klinge höchstens 8,5 cm lang ist und nicht zweiseitig geschliffen ist, ist es legal.

Sofern die Klinge sich einhändig öffnen und arretieren lässt, ist das Führen aber verboten (§ 42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG). Der Transport muss in einem verschlossenen Behältnis erfolgen. Zu der Frage, ob unter "verschlossen" in der Praxis "geschlossen" oder "abgeschlossen" zu verstehen ist, gibt es m. W. bislang keine einheitliche Rechtsprechung.

Wenn das Messer die in Absatz 1 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, ist es eine verbotene Waffe (Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.4.1 WaffG). Der Besitz ist dann eine Straftat.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche