Feststehende Klinge unter 12 cm erlaubt?
Servus!
Ich möchte mir ein Messer mit einer Feststehenden Klinge kaufen, für den Wald, Freizeit etc.
Dieses Messer hat eine Klingenlänge von circa 9.8 cm.
P.S. Ich wohne in Baden-Württemberg
3 Antworten
Besitz:
Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.
Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.
Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...
Führen:
Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter und vomBundesland!)
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
Wenn keine Waffe, dann kein Problem!
Link zu dem Teil wäre sehr gut, dann kann man mal ein Auge drauf werfen um auf Nummer sicher zu gehen...
ich habs mir gekauft um einfach eins im Auto zu haben. Ja ich weis, ist nicht das gelbe vom Ei, aber für den Verwendungszweck reicht es.
Für das Geld kann man nichts sagen..
Die hier habe ich in jedem unserer Autos..
Einhändig zu öffnen aber verriegelt nicht, damit 42a konform - Gurtschneider, Glasbrecher. Und sauscharf!
Ich komme aus Niedersachsen und besitze ein Messer mit feststehender Klinge die 22cm lang ist ob der Besitz legal ist weiß ich ehrlich gesagt nicht.
Natürlich legal, aber halt leider nicht zu führen, also nur was für Zuhause..
Geht nicht nur ums benutzen, sondern auch ums dabeihaben. Fährst du zu deinem Kumpel um ihm das Teil zu zeigen, dann darfst du das machen. Allerdings in einem abgeschlossenen Behältnis transportieren, also Rucksack mit kleinem Schlösschen durch die Zipper reicht.
Okay das wusste ich so nicht, allerdings hab ich nicht vor das irgendwo mit hin zu nehmen.
Recht einfach zu merken:
Transportieren geht immer, führen ( also Hosentasche, am Gürtel, unverschlossener Rucksack) nur wenn die gesetzlichen Vorgaben ( keine Waffe, bei fester Klinge diese nicht länger als 12cm) eingehalten werden..
Ach ja -Handschuhfach im Auto geht auch -unverschlossen = führen, verschlossen = transportieren..
Unterschied bei einer Kontrolle sind derzeit 50-300 € und Verludt und Vernichtung des Messers. .
Dann bleibt es schön bei mir im Schlafzimmer liegen, verlieren möchte ich es nicht, war damals ein Geschenk hat mir ein Bekannter aus Spanien mitgebracht.
Also nehme ich an, dass es erlaubt ist :)