Messer welches sich mit einer Hand öffnen läast im Auto mitführen erlaubt?

3 Antworten

Zugriffsbereit? ( also nicht weggesperrt/ verschlossenes Behältnis?)

Wenn einhändig feststellbar, dann NEIN!

Wenn einhändig zu öffnen aber nicht feststellbar JA!

Beispiel für eins das nicht einhändig feststellbar ist:

Führe ich seit Jahren als EDC..

https://m.youtube.com/watch?v=2dU9qenMlUg

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
MaxBreifter 
Fragesteller
 27.08.2023, 21:12

Was genau bedeutet feststellbar. Hätte halt einfach gerene eins zu Selbstverteidugung dabei

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Leestiger  28.08.2023, 01:33
@MaxBreifter

Feststellbar bedeutet, dass die Klinge verriegelt und erst nach kösen einer Sperre eingeklappt werden kann.

Von Messern zur Selbstverteidigung ist dringend abzuraten - ein Tierabwehrspray erledigt das ohne Körperklntakt!

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DerTyp973  29.08.2023, 00:52
@MaxBreifter

Festtellbar bedeuted, das die Klinge einrastet und nur per Knopfdruck o.Ä. Wieder schließbar ist

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verreisterNutzer  23.01.2024, 19:21
@MaxBreifter

Kannst du vergessen. Waffen zur Selbstverteidigung sind hier nicht erlaubt. Damit will die Polizei das allgemeine Sicherheitsgefühl stärken. Kriminelle halten sich natürlich auch an die Verbote. (Ironie aus)

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Leestiger  23.01.2024, 22:05
@verreisterNutzer

Er will ja gar keine Waffe führen..

Unterschied Waffe und SCHNEIDWERKZEUG ist bekannt?

Und er wird kaum so dumm sein und sagen er hat ein Messer zur "Selbstverteidigung" dabei wenn eins als EDC völlig legal ist..

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Nein. Hier Offizielles Zitat aus unserem Gesetzbuch:

Waffengesetz (WaffG)§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten

1.Anscheinswaffen,

2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder

3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht

1.für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,

2.für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,

3.für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Leestiger  27.08.2023, 02:29

So pauschal nicht ganz richtig!

Er hat nicht gefragt ob "einhändig feststellbar" sondern nur nach "einhändig zu öffnen"

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Auto gilt als Öffentlichkeit wenn du im öffentlichen straßenverkehr unterwegs bist. Dort wäre es verboten ohne berechtigtes Interesse.

In einem privaten Parkhaus, oder einer privaten, abgesperrten Strecke gilt hausrecht.