Welche Messer darf man legal mitführen?

5 Antworten

Das Führen von Messern regelt in D der §42a WaffG.
Kurzfassung: Keine Messer die als Waffe eingestuft sind (z.B. Dolch, Karambit ....)
Keine feststehenden Messer mit Klingen über 12cm
Keine eingängig verriegelnden Messer.

Messer mit feststehender Klinge bis 12 cm und Klappmesser sind ohne Probleme mitzuführen.
Bei Springmessern, Einhandmessern, Butterfly usw. braucht man einen guten Grund damit die führen darf.

GuteFrageUserX 
Fragesteller
 26.06.2016, 00:51

Also kann ich jedes Klappmesser bedenkenlos mitführen? Und Springmesser mit einer Klingenlänge von bis zu 7,9cm?

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Schnaps123  26.06.2016, 00:52

Klappmesser die keine arretierende Klinge haben sind bedenkenlos zu führen. Springmesser sind so weit ich weiß seit ein paar Jahren nicht mehr erlaubt. Auch nicht mehr bis 7,5 cm

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Schnaps123  26.06.2016, 00:58

Ja darfst du, da es sich um ein Klappmesser handelt

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DanielLR  26.06.2016, 11:42
@Schnaps123

Nein er darf es nicht führen. Es handelt sich um ein verriegelndes Einhandmesser. Mit deinem kommentar kannst du den fragesteller in echte schwierigkeiten bringen... Zusätzlich sind Butterfly messer schon im Besitz verboten!

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PatrickLassan  26.06.2016, 11:54

Bei Springmessern, Einhandmessern, Butterfly usw. braucht man einen guten Grund damit die führen darf.

Butterflymesser sind seit 2003 'verbotene Waffen' im Sinn des Waffengesetz, daher darf man sie nicht einmal besitzen. Ausnahmen sind lediglich sogenannte Trainer sowie Butterflymesser, deren Klinge nicht länger als 41 mm und nicht breiter als 10 mm sind.

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V4NiLL3PuDDinG  27.06.2016, 18:22

Spring-, Butterfly- und Einhandmesser sind verboten, wobei erstere z.T. nicht einmal besessen werden dürfen

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Wenn es sich auf logische Art und Weise mit Beruf oder Verein erklären lässt..
Was nicht geht ist die Begründung:
Damit fühle ich mich sicherer

Zudem darf das Messer selbst auch nicht verboten sein, am Problemärmsten hat sich das schweizer Taschenmesser erwiesen, was auch keine Probleme machen dürfte sind Leatherman

DanielLR  26.06.2016, 11:48

Man muss nicht für jedes Messer eine Begründung zum Führen haben..

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V4NiLL3PuDDinG  27.06.2016, 18:17

Wie gesagt STM und Leatherman z.B. machen keine Probleme

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Also ein Taschenmesser kannst du bedenkenlos mit dir führen, wenn du bei einer Kontrolle es auch begründen kannst warum und wieso du zufällig eines dabei hast.

GuteFrageUserX 
Fragesteller
 26.06.2016, 00:49

Wie sieht's aus mit Springmessern? Ab welchen größen etc. sind sie illegal?

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HunterCraft03  26.06.2016, 00:51
@GuteFrageUserX

"In Deutschland sind Springmesser grundsätzlich nicht verboten, jedoch mit einigen starken Einschränkungen. Zunächst sind ausschließlich Springmesser erlaubt, deren Klinge seitlich herausspringt. Sogenannte OTF-Messer (Out of the Front), bei welchen die Klinge nach vorne herausspringt sind generell verboten.

Springmesser mit seitlich herausspringender Klinge sind nur unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:

Die Messerklinge darf maximal 8,5 cm lang sein
Die Klinge darf nicht beidseitig geschliffen sein
Wenn diese Maße also nicht eingehalten werden sind Springmesser verboten.
Zu beachten ist, dass Springmesser prinzipiell Waffen im Sinne des deutschen Waffengesetzes sind. Dies bedeutet dass man für Kauf und Besitz mindestens 18 Jahre alt sein muss.
Das öffentliche Führen von Springmessern ohne Begründung stellt nach der aktuellen Rechtslage außerdem eine Ordnungswidrigkeit dar und ist nur erlaubt wenn ein nachvollziehbares Interesse besteht, welches beispielsweise in jagdlichen und beruflichen Tätigkeiten oder auch in der Verwendung bei Arbeit oder Sport liegen kann. Beachten Sie bitte, dass die Bereithaltung zur Selbstverteidigung nicht darunter fällt. Jedoch gibt es Ausnahmen, in denen Springmesser nicht unter das deutsche Waffengesetz fallen, und damit auch keiner Altersbeschränkung unterliegen:

Die Klinge hat eine Maximallänge von 4,1 cm
Die Klinge ist maximal 1 cm breit"

http://www.springmesser.org/sind-springmesser-verboten/

Quelle aus der Seite

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grundsätzlich ist denke ich alles erlaubt, was du legal im handel kaufen kannst. immerhin müsste man das zeug nach dem kauf auch nachhause bringen. das wäre ja gar nicht möglich wenn du sie nicht dabei haben dürftest

Matermace  26.06.2016, 00:50

Schwachsinn.

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LGBTsupport  26.06.2016, 00:53

Das ist falsch. Du kannst dir ja auch legal eine machete kaufen, aber die darfst du nicht mitfuhren

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LGBTsupport  26.06.2016, 00:53

mitführen*

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Neuter  26.06.2016, 00:56
@LGBTsupport

und wie transportiere ich die dann nachhause, wenn ich die bsp. auf einem flohmarkt kaufe. ich meine, die haben ja keinen lieferservice.

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DanielLR  26.06.2016, 11:46

Der Transport ist erlaubt in einem Geschlossenem Behältnis, z.B einem Rucksack mit Schloss...

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