Ist das G10 Rescue Messer von Herbertz auf Engelbert Strauss legal?

2 Antworten

Nein, darf nicht geführt werden.

Merke:

Nur weil irgendwer Rescue oder Rettungsmesser oder sonstwas in der Beschreibung angibt oder auf die Rettungsmesser schmiert ist das kein abgenommenes Messer.

Es gibt vom BKA einen Feststellungsbescheid, in dem festgestellt wird, welchd Form die Klinge eines Rettungsmessers haben muss.

Und nur diese Messer mit dieser Klingenform grhen als Rettungsmesser  durch -alle anderen kosten nur Geld, wenn man damit erwischt wird.

Ist ein Taschenmesser mit einseitig geschliffener Klinge, das sich einhändig öffnen lässt: besitzen darfst Du das, ist kein verbotener Gegenstand. 

Aber: Ob Du ein einhändig zu öffnendes Messer in der Öffentlichkeit führen darfst (= Mitnehmen), kommt nach § 42a Abs. 1 Nr.3 WaffG darauf an, ob es eine Verriegelung hat, also die Klinge nach der Öffnung automatisch verriegelt bzw. nach der Öffnung mit der Öffnungshand einhändig verriegelbar ist (dann Führungsverbot) oder ob es keine Verriegelung hat (dann kein Führungsverbot).

Das verlinkte Messer sieht aus wie ein verriegelndes Messer, also Führungsverbot. Führen dürftest Du es nach § 42a Abs. 2,3 WaffG nur entweder in einem verschlossenen (=abgeschlossenen Behältnis) oder wenn Du ein berechtigtes Interesse hast, z.B. weil Du das Messer im Zusammenhang mit der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck führst. Die Ausnahmen nach § 42a Abs. 2,3 WaffG sind aber sehr dünnes Eis; im Zweifel kommt es darauf an, was der Richter sagt. Die Bezeichnung "Rescue-Messer" ist irrelevant.

Und natürlich gilt immer in jedem Fall § 42 WaffG, d.h. kein Tragen bei Versammlungen etc.

Hier ein schöner Beitrag zu dem Thema: 

https://youtube.com/watch?v=_VbFwykypJQ