Wie lang darf eine Messer klinge sein?

6 Antworten

Zuhause kannst Du Messer oder Schwerter haben, welche Du willst.

Um eines in der Öffentlichkeit zu "führen", darf die Klingenlänge maximal 12 cm betragen, sofern nicht ein "berechtigtes Interesse" an größerem besteht, siehe Waffengesetz:

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Einhandmesser: Klingenlange egal, gibt keine Begrenzung!

Total Wichtig:

Es darf keine Waffe sein ( Karambit, ect.) Das Messer darf nicht einhändig feststellbar sein, also nur ein Einhandmesser, das nicht verriegelt darf geführt werden.

Muss man also einen Mechanismus betätigen, ein Blech beiseite schieben, eine Feder betätigen damit man das Messer wieder schliessen kann, dann darfst du es nicht führen!

Strafe : Messer wird abgenommen und vernichtet plus 50-300€ Strafe!

Also unbedingt darauf achten, dass es nicht festgestellt werden kann, wenn es ein Einhandmesser sein soll!

Woher ich das weiß:Hobby
Leestigter  30.07.2019, 21:11

Der Vollständigkeit hllber:

Ich bin zu dämlich, die Frage richtig zu lesen.

Deshalb den Teil mit den "nicht feststellbar" einfach vergessen!

Danke!

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Besitz:

Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.

Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.

Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...

Führen:

Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)

Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)

Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Sofern das gewünschte Messer kein Springmesser ist oder gar zu den verbotenen Messern gehört ist die Klingenlänge nicht eingeschränkt.

IISunny  30.07.2019, 18:14

Eine konstellation würde mich mal interessieren, Ein klassisches Multitool hat neben diverser Werkzeuge eine Klinge, beidhändig zu öffnen, über 8,5 cm lang. Sollte von der Gesamtbeschaffenheit ein Werkzeug bleiben oder?

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SuperKuhnibert4  30.07.2019, 18:18
@IISunny

Bei Messern mit ausklappbarer Klinge gibt es keine maximale Klingenlänge. Zu beachten ist nur, dass auch Multitools mit einhändig feststellbarer Klinge vom Führverbot nach § 42a WaffG betroffen sind.

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Leestigter  30.07.2019, 18:19
@IISunny

Wenn es wirklich nur mit zwei Händen zu öffnen ist, dann ja!

Gibt genug, die eins haben, das man mit einer Hand festellen kann! (Leatherman wave, sidekick, wingman, ect..)

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Einhandmesser darfst du nicht mit nach draussen nehmen. Messer mit Feststehender Klinge über 12 cm auch nicht.
Absatz 1.3. §42a WaffG

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Und Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz:

"Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.1

Nicht zu den Hieb- und Stoßwaffen zählen Werkzeuge (z.B. Macheten, Fahrtenmesser), Gleiches gilt auch für sogenannte Jagdnicker und Hirschfänger. Die als Jagdnicker bezeichneten feststehenden Messer mit einseitig geschliffener Klinge und typischer Griffform (oft mit Horngriffen) stellen heute übliche Schneidwerkzeuge zum Aufschärfen und Abhäuten von Wild dar und sind demnach nicht dazu bestimmt, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen. Gleiches gilt für Hirschfänger, die in der heutigen Zeit allenfalls noch als Bestandteil einer Jagd- oder Forstuniform (Zierrat) Verwendung finden.

Bei Klappmessern und feststehenden Messern ist eine Waffeneigenschaft grundsätzlich dann zu verneinen, wenn die Klinge in ihren technischen Merkmalen (Länge, Breite, Form) der eines Gebrauchsmessers (z.B. Küchenmesser, Taschenmesser) entspricht. Hiervon kann in der Regel dann ausgegangen werden, wenn der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge

kürzer als 8,5 cm oder

nicht zweischneidig ist.

In Zweifelsfällen ist ein Feststellungsbescheid gemäß § 2 Absatz 5 zu beantragen."

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm

Ich empfehle dir ein solides Schweizer Taschenmesser mit beidhändig zu öffnender Klinge. Das ist am Sinnvollsten.

Leestigter  30.07.2019, 18:21
Einhandmesser darfst du nicht mit nach draussen nehmen. 

Korrekt: Einhändig feststellbare Messer darfst du nicht nach draussen nehmen!

Grosser Unterschied!

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wenn du es nur auf deinem grundstück hast, kann die klinge auch 3m sein

nur wenn du es führen willst (in die öffentlichkeit mitnehmen) ist die klingenlänge begrenzt