Wie kann man schlechte noten ausgleichen?

2 Antworten

Die Bestimmungen für den Notenausgleich an Gymnasien unterscheiden sich oft von denen an Real- oder Hauptschulen.

Das Vorrücken durch Notenausgleich muss nicht, sondern kann gewährt werden. Die schlechten Zensuren können dabei nur mit guten Noten in gleich- oder höherwertigen Fächern ausgeglichen werden. An Gymnasien in Baden-Württemberg lässt sich ein „mangelhaft“ in einem Hauptfach etwa durch ein „gut“ in einem anderen Hauptfach wieder wettmachen. Eine „mangelhaft“ in Mathe wird also zum Beispiel durch eine „gut“ in Deutsch ausgeglichen. Selbst mehrere „gut“ oder „sehr gut“ Noten in Nebenfächern reichen dafür nicht aus. Eine Sechs in einem Hauptfach kann in der Regel nicht ausgeglichen werden. In einem Nebenfach ist es hingegen möglich, auch eine „ungenügend“ durch eine „sehr gut“ oder „gut“ in anderen Nebenfächern auszugleichen. In Nordrhein-Westfalen können sogar zwei „mangelhaft“ in Hauptfächern ausgeglichen werden: durch mindestens ein „befriedigend“ in einem weiteren Fach und eine erfolgreiche Nachprüfung.

Die Versetzungsordnungen für Realschulen sind denen von Gymnasien oft ähnlich. In Baden-Württemberg können an Realschulen aber sogar zwei „mangelhaft“ in Hauptfächern durch zwei „gut“ in zwei anderen Hauptfächern ausgeglichen werden. Wie auch an Gymnasien gelten übrigens für Fächer wie Sport, Musik und Kunst oft Sonderregelungen. In Bayern können Realschullehrlinge eine „ungenügend“ oder zwei „mangelhaft“ im Zeugnis ausgleichen. Auch hier gibt es Ausnahmen: Ausgeschlossen ist der Notenausgleich bei einer „ungenügend“ in Deutsch. Egal, ob Bayern, Hessen, Bremen, Brandenburg oder Sachsen – auch bei Realschulen gilt: Wer es genau wissen will, muss die Versetzungsordnung des jeweiligen Bundeslands zu Rate ziehen.

Die Regelungen für den Notenausgleich an Hauptschulen sind meist toleranter als an Gymnasien oder Realschulen. So kann etwa in Hessen auch eine „ungenügend“ in einem Hauptfach ausgeglichen werden: relativ einfach mit einer „befriedigend“ in einem anderen Hauptfach. Zwei „mangelhaft“ werden durch zwei „befriedigend“ wieder gut gemacht. Aber auch hier gibt es Grenzen: Steht in drei oder mehr Fächern eine Schulnote schlechter als „ausreichend“ im Zeugnis, ist ein Notenausgleich nicht möglich. In Baden-Württemberg gilt für „maßgebenden Fächer und Fächerverbünde: Die Note „ungenügend“ auf dem Hauptschulzeugnis kann durch ein „sehr gut“ oder zwei „gut“ ausgeglichen werden.

LG

guterKakaudes 
Fragesteller
 16.01.2020, 19:41

Du kannst auch 1,2,3,4,5 oder 6 sagen... muss nicht die fachbegriffe der einzelner noten nennen.

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Meolettalove2  16.01.2020, 19:45

Lol das beruhig auch mich jetzt da ich in spanisch eine 5 hab zum glück braucht man keine 1 im Hauptfach

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Da Bildung Ländersache ist, kann man keine genauen Aussagen tätigen.

Meist kann man aber eine 6 nicht ausgleichen, sondern man bleibt sitzen.

Bei der Note 5 kommt es darauf an, ob es in Hauptfächern oder Nebenfächern ist, meist kann man in den Nebenfächern mehrere ausgleichen, in den Hauptfächern nur eine.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung