Wie kann ich mich islamisch von meinem Mann scheiden?

9 Antworten

Wenn die Ehe von einem deutschen Standesamt bestätigt wurde, dann geh zum Anwalt und lasse die Scheidung beantragen. Nach spätestens 3 Jahren ist die Scheidung durch.

Wenn die Ehe nicht von einem deutschen Standesamt bestätigt wurde und es nur eine zivilrechtliche islamische Eheschließung war, dann gehe ebenfalls zum Anwalt und lasse ein Kontaktverbot beantragen und schon ist das Ding in Deutschland erledigt

https://www.scheidung.org/islamische-scheidung/

Auszug:

Chul’ – Hierbei begehrt die Ehefrau, den geschlossene Ehevertrag, der Basis für die muslimische Ehe ist, aufzulösen.
Der Ehemann wird dabei in der Regel materiell entschädigt.
Besondere Gründe müssen für die islamische Scheidung – wie auch im Koran aufgeführt – dabei vor dem Scharia-Gericht eigentlich nicht angebracht werden

Was mir zu denken gibt:

Der Ehemann wird dabei in der Regel materiell entschädigt.

Ich fürchte diese Entschädigung wird nicht von der Moscheegemeinde übernommen, sondern muss die Frau aufbringen.

Die Entlassung (mit dem Recht, die Frau zurückzunehmen) ist zweimal (erlaubt). Dann (sind die Frauen entweder) in rechtlicher Weise (zu) behalten oder auf ordentliche Weise frei(zu)geben. Und es ist euch (im letzteren Fall) nicht erlaubt, etwas von dem, was ihr ihnen (vorher als Morgengabe) gegeben habt, (wieder an euch) zu nehmen, - außer wenn die beiden fürchten, daß sie (hinsichtlich der Ehegemeinschaft) die Gebote Allahs nicht einhalten werden. Wenn aber zu befürchten ist, daß die beiden (im Fall der Aufrechterhaltung der Ehegemeinschaft) die Gebote Allahs nicht einhalten werden, ist es für sie keine Sünde, wenn die Frau sich mit einem gewissen Betrag loskauft. Das sind die Gebote Allahs. Übertretet sie nicht! Diejenigen, die sie übertreten, sind die (wahren) Frevler.

Quelle: Quran (2:229)

Der Preis dafür ist ein Anteil der Morgengabe. Keine Morgengabe, kein Preis.

Du kannst die Scheidung also jederzeit verlangen. Sollte Dir Dein Imam dies verwehren, so stünde das im Widerspruch zu diesem Vers. In dem Fall würde ich auch als Frau dreimal aussprechen "Ich verstoße Dich!", mich umdrehen und gehen. Insbesondere in Deutschland kann Dich niemand in diese Ehe zwingen. Notfalls müsstest Du eben rechtliche Maßnahmen einleiten.

Wenn Du so schlau warst, auch eine standesamtliche Trauung vollzogen zu haben, könntest Du tatsächlich auch noch Unterhaltszahlungen geltend machen. Dazu müsstest Du halt zu einem Fachanwalt für Familienrecht gehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hierzulande wie jeder andere auch. "Islamisch" interessiert keinen. Geh zum Anwalt, aufgrund der Dringlichkeit könnte auch erstmal ein Frauenhaus in Betracht kommen (ich kenne ja deine Gründe nicht).

M.W. musst Du zu einem Imam gehen und den Fall vortragen und dann auf seinen Urteilsspruch warten/hoffen, dass er Euch scheidet!

...Übrigens eines der vielen Beispiele, wo der Islam Frauen eindeutig benachteiligt, weil es bei Männern ja einfach nur des Ausspruchs "Ich verstoße Dich" bedarf!:(

Das ist auch der Grund, warum ich mich an solche unfairen Regeln überhaupt nicht halten würde!