Wie geht der Tierschutz vor?

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Hallo, melde es auf jeden Fall. Tierschutz, noch besser gleich dem Veterinäramt. Fotos können hierbei von Vorteil sein. Die normale Vorgehensweise, Es kommt ein Amtstierarzt, schaut sich erst mal alles an. Dann stellt er eine Liste auf, auf der alles steht, was er beanstandet. Dann bekommt deine Freundin eine Frist gesetzt, bis wann alle Mängel entfernt sein müssen. Dann gibt es eine Nachkontrolle und wenn dann immer noch nichts passiert ist, wird ihr nahegelegt, sich von einem Teil, der Tiere zu trennen. Wenn das Leben der Pferde gefährdet ist, dann werden die Tiere beschlagnahmt. Aber vielleicht reicht deiner Freundin ja der Denkzettel. Auf jeden Fall hättest du den Tieren einen Super Dienst erwiesen.

wenn auch der tierschutz befindet, dass es den pferden dort zu schlecht geht, werden sie weg genommen und deine freundin erhält ein bußgeld.

wenn sie sich nicht so viele pferde leisten kann, muss sie eben welche verkaufen. ist dann zwar hart für sie, aber anders geht es nicht.

Rentierfreundin  31.07.2014, 15:23

Ich wünschte das wäre so. Aber bis zum Wegnehmen muss sehr viel passieren, denn jeder Halter wird auch bei größeren Vergehen erst einmal verwarnt. Und der Tierschutz hat leider gar keine rechtliche Grundlage für ein Eingreifen.

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Der Tierschutz kann die Tiere gar nicht wegnehmen. Das kann nur das Veterinäramt, den der Tierschutz beauftragen kann. Und dieses "Wegnehmen" ist auch nicht so einfach (LEIDER!). In der Regel können die Besitzer die Tiere auch wieder zurück bekommen, sobald sie den Zustand verbessert haben. Ich würde den ortsansässigen Tierschutz also auf jeden Fall mal informieren, die können weiteres in die Wege leiten und es bringt manchmal eher was, wenn der "offizielle" Tierschutz die Tierhalter anspricht, als wenn es der Privatmensch tut.

Ich kann nichts genaues sagen, aber wenn es wirklich so schlimm ist werden die die Pferde wohl kaum unbekümmert da lassen und die Besitzerin nur verwarnen?!

Ich hoffe es für die Tiere, wenn das wirklich so ist, wie du sagst. Der "Tierschutz" kann übrigens erst mal gar nichts bewirken. Eine eventuelle Beschlagnahme läuft Hand in Hand mit Ordnungsamt, Veterinäramt und Polizei.