Wie berechne ich als vermieter bei einer gemeinsamen gas und heizung Zähler die Einliegerwohnung?

3 Antworten

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Das kann frei vereinbart werden. Entweder nach Wohnfläche, oder nach Personen oder hälftig. Personenschlüssel erscheint mir als für beide Seiten am günstigsten


Gerhart  19.01.2022, 07:26

Kann in der Heizkostenverordnung nachgelesen werden. Wärmemengenzähler und Wasserzähler Kalt und Warm einzubauen kostet je nach HLS-monteur etwa 1000€ , ist aber nicht vorgeschrieben.

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albatros  19.01.2022, 12:21
@Gerhart

Meine Antwort orientiert sich an der konkreten Sachlage (Einliegerwohnung). Es ging hier auch nur um Wasser und Gas und nicht Heizung.

Warum du hier dich auf die Heizkostenverordnung berufst erschließt sich mir nicht.

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Gerhart  19.01.2022, 15:20
@albatros

Die 'Einliegerwohnung ist vermutlich in das Heizsystem des Hauses eingebunden. Insofern hat der FS eine Information weggelassen.

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Gerhart  19.01.2022, 21:47
@albatros

Ach ja? Hast du schon einmal etwas von Gaszwischenzählern gehört?

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Meiner konkreten Erfahrung nach rentieren sich solche Umbauten (wenn überhaupt) erst ab Mietzeiten von 10 Jahre und mehr ( Größenordnung). Kommt natürlich auf die Lage, ortsübliche Vergleichsmiete und die Leitungsführungen der Rohre ( Anzahl der nötigen Unterzähler) drauf an.
Begründung:
Zum Thema „Weiterverkauf von vermieteten Wohnungen“:
Vermietete Wohnungen kann man i.d.R. nämlich nur mit mind. 10% Abschlag (gegenüber leeren, unvermieteten Wohnungen) verkaufen. Warum wohl ???
Eine vermieteter Hausteil zieht den gesamten Hauspreis mit runter.
Vielleicht muss das Haus auch altershalber verkauft werden oder Angehörige/Pflegekraft wollen/müssen in die Einliegerwohnung einziehen. Dann viel Spass mit dem Preisabschlag bei den Verkaufsversuchen ...

Zum Thema Vermieten habe ich schon viel beantwortet bei andern Fragen ...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Zwischenzähler einbauen lassen. Vor der Einliegerwohnung. Dann seht ihr was die verbraucht haben und der Rest gehört eben euch.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Vermieterin