Heizkostenberechnung?

6 Antworten

Könnt man vielleicht.

Ob die Abrechnung so rechtlich Bestand hat ist eine andere Frage.

Normalerweise müssen Heizkosten gem. Heizkostenverordnung abgerechnet werden.

Das bedeutet zu einem Teil, 30 - 50 % nach Wohnfläche, und zu 50 - 70 % nach Verbrauch. Dazu sind entsprechende Meßgeräte in allen Wohnungen nötig.

Eine Differenzberechnung würde zur Unzulässigkeit der Abrechnung führen bzw. den Mieter zur Kürzung der Heizkosten in der Abrechnung um 15 % berechtigen.

Bhs76  18.04.2021, 19:12

Wobei es für Zweifamilienhäuser, die als Einfamilienhäuser gebaut wurden, Sonderregeln gibt. Ich meine, dass man da alle Kosten stumpf über die m2 umlegen kann. Also simpler Dreissatz. Aber sicherheitshalber mal googeln.

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anitari  18.04.2021, 19:18
@Bhs76

Ich brauch nicht googeln. Die Umlage rein nach Wohnfläche wäre möglich, wenn vertraglich vereinbart. Heizkostenverordnung § 2

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Bhs76  18.04.2021, 19:19
@anitari

Das war auch eigentlich für den Fragesteller gedacht ;-)

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Nein, das ist so nicht möglich. Was von dem Stromverbrauch der Luftwärmepumpe am Ende in Eurer Wohnung ankommt oder in der Einliegerwohnung, hat nichts mit den Kilowattstunden des Wärmemengenzählers zu tun.

Wenn Eure Luftwärmepumpe gut arbeitet, holt sie aus 1 KWh elektrischer Energie 3 - 4 KWh Wärmeenergie raus. Würdet Ihr die gemessenen KWh der ELW jetzt in direkte Beziehung zum Stromverbrauch setzen, wären die Mieter der ELW wohl etwas unglücklich und Ihr würdet Euch wundern, weshalb für Euch selbst fast nichts von den Kosten übrig bleibt.

Bei den hoffentlich sehr niedrigen Verbrauchskosten wäre es meiner Meinung nach sowieso das gerechteste, die Heizkosten nach Anteil an der Gesamtwohnfläche umzulegen, wobei alle beheizbaren Räume einbezogen werden müssen, also ggf. auch Kellerräume.

Andernfalls würde kein Weg drum herum führen, auch den Verbrauch der übrigen beheizbaren Räume oder den Heizkreis der Hauptwohnung zu erfassen, was wiederum ziemlich teuer werden kann.

Beispiel: Wärmemengenzähler bei einem Unternehmen wie Techem anmieten. Zum Beispiel je Heizkreis ca. 100 € im Jahr + dazu noch die Abrechungskosten von ca. 150 € und schon darf man sich fragen, ob jemand einen Vorteil hätte, wenn zu denm hoffentlich günstigen Heizungsverbrauch erst noch 250 € nur für das Messen und Verteilen kommt. Stichwort "Verhältnismäßigkeit".

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Nö, wie sollen denn auch Kosten unnd Lasten verteilt werden, wenn es keine Verbrauchswerte gibt?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Rechne es über die beheizte fläche aus und rechne es dann auf die Quadratmeter Haus bzw EW um...

anitari  18.04.2021, 19:09

Das wäre unzulässig. Außer es ist explizit so im Mietvertrag vereinbart.

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Vampire321  18.04.2021, 19:21
@anitari

Dann hätte man sich vor der Vermietung Gedanken machen müssen, dafür gibt’s diese Röhrchen fie an die Heizkörper gehangen werden ... das machen aber Unternehmen die sich auf solche Systeme konzentriert haben..,

wie gesagt... sowas sollte man VOR einer Vermietung klären

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bwhoch2  19.04.2021, 10:41
@anitari

Schon zulässig, weil die Differenzberechnung schlicht nicht möglich ist und bei einem EFH mit Einliegerwohnung gilt die Ausnahme von der Heizkostenverordnung.

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anitari  19.04.2021, 10:56
@bwhoch2

Die Ausnahme müßte aber explizit vertraglich vereinbart sein.

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bwhoch2  19.04.2021, 11:09
@anitari

Da sollte mir der Mieter Schwierigkeiten machen! Da hätte ich ganz schnell Eigenbedarf.

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Lasse dir einen Energiepass erstellen.

bwhoch2  19.04.2021, 10:42

Ja, geht ganz einfach. Gibt's noch für 39 € zum Download. Aber was soll der bei diesem Problem helfen?

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pharao1961  19.04.2021, 11:01
@anitari

Nicht verbrauchsorientiert, sondern bedarfsorientiert. Anhand der m² kann sie den Verbrauch der Einliegerwohnung berechnen.

Natürlich nicht um daraus die Heizkostenabrechnung zu erstellen, aber zur Info an den Mieter.

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bwhoch2  19.04.2021, 11:07
@pharao1961

Der bedarfsorientierte Ausweis ist aber nicht für 39 € zu bekommen. Und bedarfsorientierte Ausweise kommen häufig in der Berechnung auf einen deutlich höheren Verbrauch je m², als die Verbrauchsorientierten. Kosten also mehr, sind aber für die Beteiligten letztendlich weniger wert.

Da ist es doch wesentlich sinnvoller, den Gesamtverbrauch eines Jahres mal selbst zu erfassen (hier KWh der Stromrechnung für die Wärmepumpe) und diesen dann nach Anteil Wohnflächen aufzuteilen. Alles, was unnötige Kosten produziert, sollte man doch besser unterlassen.

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pharao1961  19.04.2021, 12:14
@bwhoch2

Ich habe meinen bedarfsorientierten für 59 € bekommen. Selbst zu erfassen kann auch schief gehen. Ältere Leute z.B. die sitzen im Winter da bei 16° mit 7 Unterhemden, 3 Pullis und 2 Strickwesten...

Da ist der Energiepass zumindest mal das "Verlässlichste" was man einem Mieter unter die Nase halten kann/muss.

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anitari  19.04.2021, 10:58

Und der nutzt bei der Heizkostenberechnung genau was?

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