Wie bantragt man eine Fiktionsbescheinigung zum Reisen?
Ich habe heute eine neuen Aufenthalts(titel)-Karte beantragt und diese soll wohl zwischen 4-8 Wochen ankommen. Jedoch trete ich schon in 4 Wochen eine Reise an und würde gerne wissen wie ich das bewerkstelligen soll. Ich habe von der Ausländerbehörde eine "Bescheinigung der Ausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels" erhalten die lange genug gültig ist. Auf die Frage, ob ich mit dem Papier reisen dürfte, antwortete die Sachbearbeiterin, dass es mein eigenes Risiko wäre, damit zu reisen. Beantwortet also die Frage nicht wirklich. In meinem alten türkischen Pass(welcher genau an dem Tag abläuft, an dem meine Rückkehrreise stattfindet), war der Aufenthaltstitel noch eingeklebt(unbefristet). Vor 2 Wochen habe ich meinen neuen Pass erhalten. Eventuell kann ich mit beiden Pässen noch reisen?
Ich habe jetzt etwas nachgeforscht und es heißt, dass man mit einer sogenannten Fiktionsbescheinigung (§81.4) reisen dürfte. Ich habe jedoch nirgendwo die Info gefunden, wie man denn diese beantragen könnte. Kann es sein, dass diese Bescheinigung, die ich erhalten habe, als Fiktionsbescheinigung dient? Falls nein, wie beantragt man eine Fiktionsbescheinigung, damit ich meine Reise trotzdem antreten kann.
Ich bedanke mich schonmal im Voraus!
1 Antwort
Du bist im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltstitels und kannst das auch mit der Bescheinigung sowie der Eintragung im alten Pass nachweisen. Bei der Wiedereinreise nach Deutschland kann es also keine nennenswerten Problem geben. Vielleicht dauert die Ueberpruefung geringfuegig laenger als normal, dass wird es dann aber auch gewesen sein.
Probleme koennte es am ehesten mit der Fluggesellschaft beim Check In fuer den Rueckflug geben. Das halte ich aufgrund der genannten Dokumente fuer unwahrscheinlich. Nimm also den alten und den neuen Pass mit sowie die Bescheinigung der Auslaenderbehoerde. Dann duerfte es keine nennenswerten Probleme geben.
Wieso sollte das ein Problem sein? Die Bundespolizei bei der Wiedereinreise nach Deutschland spricht Deutsch und kann auch Deutsch lesen.
Ich habe angenommen, dass die türkischen Behörden vielleicht ebenfalls den Aufenthaltstitel/ein Visum sehen wollen.
Du bist doch tuerkischer Staatsangehoeriger. Warum sollten sich die tuerkischen Behoerden dann fuer deinen deutschen Aufenthaltstitel interessieren?
Eventuell möchte Deutschland nicht, dass Menschen ohne Erlaubnis ins Land einreisen? Ich weiß es nicht, wie gesagt nur eine Vermutung. Also interessiert es die Türkei nicht, solange ich einen türkischen Reisepass habe?
Natuerlich interesseiert es die tuerkischen Behoerden nicht. Du bist Tuerke!
Ich hab gesehen dass du schon öfter solche Fragen beantwortet hast und hier bei dieser Frage https://www.gutefrage.net/frage/neuer-reisepass-aufenthaltstitel-beantragt-aber-noch-nicht-verfuegbar-tuerkei-reise hast du geschrieben, dass es aber genau bei den türkischen Behörden zu Problemen kommen könnte, wenn überhaupt? Hat sich seitdem etwas verändert oder was ist der Unterschied? Der Fragesteller dort ist ebenso Türke
... hast du geschrieben, dass es aber genau bei den türkischen Behörden zu Problemen kommen könnte
Nein, dort hatte ich geschrieben, dass es evtl. beim Einchecken fuer den Rueckflug zu Problemen kommen koennte. Also nicht bei tuerkischen Behoerden, sondern beim Check In Personal am Flughafen. Das hatte ich aber in meiner Antwort auf deine Frage auch schon angesprochen.
Ah mein Fehler, du hast recht. Also türkische Grenzkontrolle kein Problem, Fluggesellschaft eventuell ein Problem. Verstehe und ich danke dir nochmal für deine Hilfe! Ich rufe dann mal gleich die Fluggesellschaft an und schaue was die dazu sagen und werde nochmal berichten.
Vielleicht noch eine kleine Frage. Weißt du wie man eine Fiktionsbescheinigung beantragen kann? Meine Ausländerbehörde in der Stadt hat keinen Terminauswahlsgrund dafür.
Ich war beim Flughafen bei der Bundespolizei und habe nachgefragt. Die haben mir versichert dass ich mit dem alten Pass mit unbefristetem Aufenthaltstitel + neuem Pass garantiert einreisen darf. Glaube mich zu erinnern, dass sie auch meinten dass ich gar keine Fiktionsbescheinigung bekommen würde. Denke das liegt daran dass mein Aufenthaltstitel an sich unbefristet ist.
Vielen Dank für die Antwort. Könnte es nicht eventuell ein Problem sein, dass das Dokument auf deutsch ist?