Wer unterschreibt den Boxenmiet vertrag?
Hallo ich gebe meine Stute zur Verfügung nun ist alles geklärt allerdings frage ich mich wen meine stute in den neuen stall zieht wer von uns den boxenmiet vertrag unterschreiben muss? Ich als Besitzerin? Oder das Mädchen was sie zur Verfügung nimmt?
Danke für eure Antworten!^^
3 Antworten
Wenn das "Mädchen" noch minderjährig ist, dann stellt sich die Frage gar nicht ob sie einen Vertrag unterschreibt oder nicht. Dann müsstest du dich eher an ihre Eltern richten.
Und wer sich um was zu kümmern bzw zu bezahlen hat, richtet sich danach, was genau ihr im Überlassungsvertrag vereinbart habt.
Oh so etwas kommt in den Vertrag den man untereinander macht.
Dazu gehört auch, das die Entleiher, zwar die Kosten der Box zu tragen hat, jedoch bei Nichtzahlung, das Pferd nicht gepfändet werden darf. Da es nicht im Eigentum der Mieterin der Box ist.
Es seih den Du trägst die Boxenmiete!
PS. Ähnliches gilt auch für Sattel und Co. Wer muss die Ausrüstung anpassen lassen und bezahlen.
Auch für diese Wertgegenstände sollte man einen Pfändungsausschluss vereinbaren.
Wichtig, das sollte auch der Stalleigner über eine Sondervereinbarung gegenzeichnen. Das er weder am Pferd und oder der Ausrüstung irgendein Recht erwirbt, egal wie viel ihm die Entleiherin in Deinem Falle schulden sollte!
Er jedoch die komplette Pflichtgemäße Versorgung zu gewähren hat, bis Du das Pferd wieder in Besitz nehmen kannst.
Es kommt darauf an, wie Ihr die Verfügung vertraglich regelt. Manche Verfügungsnehmer haben quasi ein eigenes Pferd auf Zeit, andere eher wie eine Reitbeteiligung, wo beim Beteiligungsnehmer aufgestallt wird.
Sehr anzuraten ist ein sehr guter Vertrag. Nicht selten passiert ein Verlust des Eigentums am Pferd, weil der Vertrag nicht sicher genug gestaltet war.
Individuell auf die Situation vom spezialisierten Anwalt ausgearbeitet. Absolut sicher ist es auch dann nicht, aber wenigstens keine groben Fehler drin.
Danke dir!