Wer muss den Transporter bezahlen?
Hallo, ich wollte über eine Plattform für Kleinanzeigen einen Kleiderschrank abholen.
Der Kleiderschrank wäre gratis gewesen. Die Eigentümerin hat mir den Wagen am 3.12 zugesichert.
Der Wagen hätte heute, also am 5.12 abgeholt werden sollen.
Ich habe gestern Abend einen Wagen gemietet für heute und natürlich bezahlt.
Die Frau hat mir dann heute Mittag (11 Uhr) bescheid gesagt, dass ich den Kleiderschrank doch nicht abholen kann, weil ihr Mann den jetzt an jemand anderes verschenkt hat.
Ich hab ihr das von dem Transporter geschrieben und auch die Rechnung mitgeschickt aber sie meldet sich nicht mehr...
Wer muss den Transporter jetzt bezahlen? Btw kann ich verlangen, dass sie mir das bezahlte Geld zurück gibt?
5 Antworten
Bisschen wackelig, aber vermutlich hast du einen Schadenersatzanspruch, sowohl für das Mietfahrzeug als auch für das eigentlich dir zugesagte Objekt.
Ich würde den Sachverhalt, wie er geschehen ist nochmal sachlich darlegen – dir wurde eindeutig der Artikel zugesagt und ein fester Termin für die Abholung vereinbart worauf hin du (angekündigt?) einen Transporter gemietet hast, wodurch dir Kosten entstanden sind. Ohne Absprache wurde der dir zugesagte Artikel dann anderweitig abgegeben, wodurch du sinnlos den Transporter gemietet hattest. Du fändest die Situation mehr als ärgerlich, einerseits, dass der dir zustehende Schrank einfach ohne Rücksprache anderweitig abgegeben wurde, andererseits der sinnlose Zeitaufwand und das sinnlos investierte Geld deinerseits.
Ich würde mit angemessener Fristsetzung (10-14 Tage) um Erstattung des Geldes für den Transporter bitten und darauf hinweisen, falls das nicht erfolgen sollte, würdest du das ganze deinem Rechtsbeistand übergeben und zusätzlich zu den Mietkosten für den Transporter auch noch einen Schadensersatz für den inkorrekterweise anderweitig weitergegebenen Schrank fordern, so dass in diesem Fall nicht nur die Mietkosten auf sie zu kämen, sondern auch noch Schadensersatz für den Schrank und die anwaltlichen Kosten.
Hallo
nun ja der Schenker ist duch die verbindliche Zusage Schadenersatzpflichtig das Problem ist nur der Nachweis der Zusage und das Eintreiben der Summe.
Wenn du eine "Anzahlung" auf denn Schrank gemacht hast ist der nicht Gratis und der Kaufvertrag war schon abgeschlossen ein guter Anwalt macht daraus Unterschlagung/Betrug
Nein also Anzahlung habe ich keine geleistet. Ich hab den Transporter ja wo separat gemietet. Aber ich hab ja den Chat Verlauf wo sie mir den Kleiderschrank fix zusagt.
Zu allererst einmal du. Dann kannst du versuchen, das Geld von ihr zurückzuholen.
Ich habe ihn ja bereits bezahlt aber will mein Geld zurück.
Entweder schwamm drüber oder wie alte Schule klären.
Danke dir, wie sollte ich jetzt deiner Meinung nach vorgehen?