Kaufvertrag storniert! Was ist mit meiner Anzahlung?

6 Antworten

prinzipiell hat der händler recht. durch die stornierung ist ja dem händler ein schaden entstanden. ihr habt keinen schriftlichen aber mündlichen kaufvertrag.

deswegen gibt es ja die anzahlung.

nun ist euer fall aber doch recht speziell gelagert. Ihr habt aber ein gewissen Punkt worauf ihr rumreitet und euch beziehen könnt.

"Dieser sagte nur „Lampe bleibt oder Kauf stornieren“...wir haben also den Kauf storniert. "

jetzt kann man das wie folgt auslegen. die motorleuchte hat beim kauf nicht gebrannt. ergo ist es NICHT das selbe fahrzeug wie besichtigt und gekauft. Offene mängel ist auch sache des verläufers diese zu beheben. Ihr hättet sogar darauf bestehen können da er genau das auto liefert was besichtigt wurde und wenn er ein neues kaufen müsste. durch die ablehnung das er diesen mangel nicht beheben möchte und das angebot der stornierung kann man vom beidseitigen interesse einer Vertragsaufhebung ausgehen. in diesem fall ist dann die anzahlung zurück zu zahlen weil der verkäufer keinen finanziellen schaden sondern einen vorteil hatte. ihr habt auf kulanz nicht auf biegen und brechen auf die vertragsdurchführung bestanden.

Das ist aber eine Sache die vor Gericht und zwischen anwälten geklärt werden müsste

Dein Mann hat für einen Wagen 2000,-€ Anzahlung getätigt, der intakt schien.

Dass er dann nicht ausgeliefert werden konnte, weil er eklatante Schäden hatte, bedeutet, dass diese zuvor verschwiegen worden waren. Damit ist der mündlich geschlossene Kaufvertrag hinfällig.

Wenn das Fahrzeug nun erneut zum Verkauf angeboten wird, bedeutet dies, dass der Verkäufer den ursprünglichen Kaufvertrag auch als hinfällig ansieht.

Selbstverständlich muss er Euch unter diesen Umständen die Anzahlung zurück erstatten. Da er sich weigert, sofort bei der Polizei Anzeige erstatten - das ist ein unverschämter Betrüger!

Nayes2020  12.06.2020, 13:48

ja sehe ich auch so.

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MoinMoin179 
Fragesteller
 12.06.2020, 15:43

Ich persönlich denke genauso, allerdings scheint das die Polizei anders zu sehen. Der Tatbestand des Betruges ist hier nicht offensichtlich erfüllt...Termin beim Anwalt ist gemacht 😑

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Ihr habt mündlich einen grundsätzlich wirksamen Kaufvertrag geschlossen. Das er nicht schriftliches gibt ist da nicht relevant.

Da der Händler nicht liefern dh. Seine Pflicht nicht erfüllen konnte hat er euch ein Angebot für einen aufhebungsvertrag gemacht. Den habt ihr angenommen. Damit ist die gezahlte Anzahlung zurück zu zahlen. Und zwar komplett.

Das ist meiner Meinung nach noch eine für den Verkäufer günstige Auslegung. Keinesfalls bist du einseitig vom Vertrag zurück getreten (was ggf sogar zulässig wäre). Ohne aufhebungsvertrag wäre der Kaufvertrag weiterhin gültig und der Händler wäre wegen des verzugs / der nicht Nichterfüllung ggf. Schadenersatzpflichtig.

MoinMoin179 
Fragesteller
 12.06.2020, 15:37

Ja, wir haben auch schon überlegt, ob wir den dadurch verursachten Verdienstausfall einfordern. Allerdings sind wir schon froh, wenn wir da sauber raus gehen.

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Was habt ihr bloss immer mit euren Anzahlungen. Dafür gibt es überhaupt keinen Grund. Geld gegen einwandfreie Ware und sonst nichts. Siehst ja was dabei raus kommen kann. Außerdem sollte man immer bei einem Vertragshändler kaufen und nicht bei so einem Wald- und Wiesenhändler.

Ein Kaufvertrag muss nicht zwingend schriftlich geschlossen werden.

Mit der Zahlung der Anzahlung ist spätestens ein gültiger Vertrag zustande gekommen. Wenn er dann noch zurück tritt, kann der Händler ihn haftbar machen. Das ist dann häufig der Verfall der Anzahlung.

MoinMoin179 
Fragesteller
 12.06.2020, 13:39

Der Händler konnte ja aber nicht liefern wie abgemacht! Mit ihm war besprochen, dass er ein zulässiges mangelfreies Fahrzeug liefert. Wenn die Lampe aber leuchtet, ist es nun mal nicht mangelfrei! Oder sehe ich das falsch? Zumal er sich ja weigert den Mangel zu beheben!

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migebuff  12.06.2020, 13:44

Das ist zweifellos richtig, allerdings hat sich der Händler geweigert, den Vertrag zu erfüllen und den Kunden vor die Wahl gestellt, ein mangelhaftes Produkt zu erwerben oder gezwungenermaßen zurückzutreten - warum sollte der Käufer also Schuld sein?

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