Auto Ratenzahlung und nicht bezahlt wie vorgehen?
Hallo,
ich habe ein Auto mit einer Ratenvereinbarung verkauft.
Ich habe eine Anzahlung bekommen und monatliche Raten.
Im Kaufvertrag habe ich die Anzahlung und die Raten als Nutzungsentschädigung eingetragen.
Nun hat er nicht bezahlt. Ich gebe Ihm noch ein paar Tage.
Einen Schlüssel habe ich behalten. Im Kaufvertrag steht außerdem, dass das Fahrzeug bis zur vollständigen Zahlung in meinem Besitz bleibt.
Ist es Diebstahl, wenn ich den Wagen einfach auflade und wegfahre ?
Oder benötige ich hierzu eine Verfügung oder ähnliches ?
Wie lange muss ich auf eine jeweilige Rate warten ? Vereinbart war bis zum 15. jeden Monats.
LG
3 Antworten
Im Kaufvertrag steht außerdem, dass das Fahrzeug bis zur vollständigen Zahlung in meinem Besitz bleibt.
Dann hast Du das falsch formuliert, der Käufer ist Besitzer, Du bist Eigentümer.
Ist es Diebstahl, wenn ich den Wagen einfach auflade und wegfahre ?
Ich würd's lassen, das gibt Ärger.
Oder benötige ich hierzu eine Verfügung oder ähnliches ?
Du solltest die Zahlungen anmahnen, wenn das nichts nützt, einklagen.
Eine Frist setzen, bis wann die Rate zu zahlen ist, ansonsten Du das Auto wieder abholst. Einfach ohne Voranzeige das Auto aufladen und abholen könnte Dir Ärger einbringen.
Da du sowohl Besitzer als auch Eigentümer bist ist es ja kein Diebstahl sondern ein abholen xD.
Hast nach meiner Meinung im Vertrag alles so geregelt das ein abholen kein Problem darstellt. Bin halt nicht vom Fach aber sehe persönlich jetzt nicht die Möglichkeiten des ratennehmers
Der Vertrag duerfte hier so auszulegen sein, dass mit dem Wort "Besitzer" tatsaechlich "Eigentuemer" gemeint ist und somit ein wirksamer Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde. Anders wuerde die Klausel naemlich ueberhaupt keinen Sinn ergeben.
Es geht da bei der Definition der Begriffe vor Allem um Vertragsrecht. Angenommen, Du leihst Dir beim Nachbar eine Säge aus. Dann bist Du der Besitzer! Aber der Eigentümer bist Du nicht. Das ist und bleibt der Nachbar. Und nebenbei... Eigentumsvorbehalte kann man gerne schreiben, sind aber oft genug rechtlich nicht wirksam oder relevant.
Ob dies rechtlich wirksam wird oder nicht da war ich persönlich unsicher. So nach meinem Verständnis herrscht ja eine relative Freiheit im Vertragsrecht.
Ich will es also nicht verneinen. Da ich mich da nicht auskenne. Für mich klang es eben so dass er durch diese Klausel seine Eigentümer Ansprüche nicht verloren
Bezeichnungen wie "Besitzer" und "Eigentümer" sind sehr genau definiert. Und Besitzer ist er ganz sicher nicht!!!