Wenn ich ein Unternehmen hab muss ich dann auch meine Vornamen im Firmennamen einbauen?
Wenn Ich jetzt ein Unternehmen gründe und dieses nicht ins Handelsregister eintragen lasse, bedeutet das, das Ich meinen Namen im Firmennamen haben muss.
Gilt dies nur für den Nachnamen oder muss der Vorname auch enthalten sein
4 Antworten
Nein, du musst deine Vornamen nicht in den Firmennamen einbauen, es sei denn, du möchtest das ausdrücklich tun. Die Wahl des Firmennamens liegt ganz bei dir und sollte von deinen persönlichen Vorlieben und der Art des Unternehmens abhängen. Du kannst einen Namen wählen, der deine Vision, dein Angebot oder deine Zielgruppe widerspiegelt. Es gibt keine festen Regeln dafür, wie ein Firmenname aussehen sollte. Wichtig ist, dass er einprägsam und einzigartig ist. Du kannst auch einen kreativen oder beschreibenden Namen wählen, der deine Marke gut repräsentiert.
Falsch es gibt vorschriften wenn er nicht im Handelsregister ist
Generell können Firmennamen aus verschiedenen Komponenten bestehen. Der Name kann:
- Ein Personenname sein und den eigenen Namen enthalten, wie beispielsweise „Schröder OHG“
- Ein Sachname sein und eine Sach- und Tätigkeitsbezeichnung enthalten „Schröders Backstube OHG“
- ein Phantasiename oder
- eine Kombination aus allen drei Varianten sein, wie beispielsweise „Blumenwaldlandschaft Schröder – Floristik und Gärtnerei“
Allerdings solltest du den Name des Unternehmens bei der Gründung ins Handelsregister eintragen lassen. Denn durch einen Eintrag erhält der Name deines Unternehmens zusätzlich einen Schutz gegenüber ähnlich lautenden Firmennamen deiner Region.
Du meinst ein Kleingewerbe ohne Eintrag im Handelsregister? Dann muss aus der Unternehmensbezeichnung Deinen kompletten persönlichen Namen enthalten, einschliesslich Vor- und Nachname.
https://gruenderschiff.de/name-fuer-einzelunternehmen-vorschriften-und-tipps/
Es gibt kein Kleingewerbe.
Das hier wäre ein Einzelunternehmen, bei dem eine natürliche Person das Gewerbe ist, da kann man natürlich seinen Namen nicht für ändern.
Die Unternehmensform des kleingewerbe gibs nichtmehr; es gibt jetzt stattdessen unternehmensgesselschaften
Hi BN36X3,
n Deutschland gelten bestimmte Regeln für die Namensgebung von Unternehmen, die im Handelsgesetzbuch (HGB) festgelegt sind. Hier sind einige Punkte zu beachten:
Einzelunternehmen:
- Wenn du ein Einzelunternehmen gründest und es nicht ins Handelsregister eintragen lässt, wird dein Unternehmen automatisch deinen Namen tragen, es sei denn, du wählst einen Fantasienamen.
- Dabei ist es üblich, den Nachnamen zu verwenden, aber es ist nicht zwingend erforderlich, den Vornamen im Firmennamen zu führen.
Fantasiename:
- Wenn du keinen Fantasienamen für dein Einzelunternehmen verwendest und es nicht ins Handelsregister einträgst, wird automatisch dein Name als Firmenname angenommen.
Bei der Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG) musst du einige wichtige Schritte zu beachten. Hier sind die grundlegenden Schritte zur Gründung einer UG in Deutschland:
Schritt 1: Gesellschaftsvertrag erstellen
Als erstes musst du ein Gesellschaftsvertrag erstellen, dies ist ein rechtliches Dokument, in dem die Gründungsmitglieder alle wichtigen Aspekte der UG, wie zum Beispiel Unternehmensziele, Geschäftsanteile der Gesellschafter, Geschäftsführung und andere wichtige Bestimmungen, festhalten.
Schritt 2: Notarielle Beurkundung
Nachdem müsst du dein Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden. Dafür ist ein Termin bei einem Notar erforderlich.
Schritt 3: Mindestkapital einbringen
Bei der Gründung einer UG muss ein Mindeststammkapital eingezahlt werden, das derzeit 1 Euro beträgt. Es muss auf ein Sperrkonto eingezahlt und nach der Gründung der UG für das Unternehmen freigegeben werden.
Schritt 4: Eintragung ins Handelsregister
Nachdem der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet wurde und das Mindeststammkapital eingezahlt ist, muss die UG beim zuständigen Handelsregister angemeldet werden.
Schritt 5: Gewerbeanmeldung und Steuernummer
Zusätzlich zur deiner Eintragung ins HR müsst du dein Unternehmen beim örtlichen Gewerbeamt anmelden und eine Steuernummer beantragen.
Außerdem empfehle ich dir, bei der Gründung einer UG von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater unterstützen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und steuerlichen Anforderungen erfüllt werden.
Schritt 1+2 kannst du in einem Schritt machen indem du den Notar darauf anweist den Gründungsvertrag zu schreiben bezüglich Schritt 3 gibs sehr oft noch ne bearbeitungsgebühr die aber eigentl nicht höher als 30€ sein sollte ... könntest du mir eventl die quelle geben (link) du kriegst auch die beste antwort keine Frage
Wollte den Namen Kožanov UG also müsste Ich mir da keine sorgen machen aber wenn ich nur nachnamen verwenden will muss ich es ins handelsregister eintragen lassen und wenn ja wieviel kostet das und was muss ich da ganz genau machen (also email oder brief oder fax welches formular mit link / kann man das auch Online ausfüllen