Wenn der Islam nicht mit der Demokratie vereinbar ist, wie passt das zu unserem Grundgesetz?
In Artikel 4 des Grundgesetzes steht: (1) "Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich." Die Umfrage hier auf GF (die selbstverständlich weitgehend belanglos ist) ergab 77%, die sagten: der Islam ist mit der Demokratie nicht vereinbar.
Wie passt das zusammen? Eigentlich nicht wirklich.
Im Grunde kann ich mich doch nur für eins von beiden entscheiden.
6 Antworten
Das Grundgesetz gilt für das Verhältnis Bürger-Staat. Es ist ein Anspruch gegenüber dem Staat. Aber es stellt keine Ansprüche an Religionen oder Kirchen.
Es gibt nur den Anspruch, die Rechte des Grundgesetzes auch für das Verhältnis der Bürger zu regeln. Wenn ein ganz bestimmter Moslem seine Frau schlägt, ist das strafbar. Er kann sich dann auch nicht mit der Religion rechtfertigen.
Auch wäre eine Religionsgemeinschaft möglicherweise angreifbar, wenn sie unsere Grundordnung angreifen würde. So wie das bei Parteien der Fall ist, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Das gilt auch für Moscheegemeinden, die ja auch in konkreten Einzelfällen verboten wurden. "Den Islam" gibt es ja nicht, es sind verschiedene Organisationen.
Wie passt das zusammen? Eigentlich nicht wirklich.
Ist ganz einfach! Sind in deutschland Menschenopfer erlaubt ? Nein natürlich nicht. Wenn eine Religion Fordert das man gegen Landesgesetz verstoßen muss ist sie eben nicht mit dem Gesetz des landes kompatibel. Und da schützt dann eben auch die Religionsfreiheit nicht.
Und da der Islam Diskreminierung nach Geschlecht und Religionszugehörigkeit vorschreibt und auch keine Glaubensfreiheit kennt ist er eben nicht Grundgesetzkompatibel.
Und wer ständig das Gesetz bricht weil seine Regeln es fordern zählt als mitglied einer Terroristischen Vereinigung. Wenn eine Religion ständig Menschenopfer macht wird die über kurz oder lang auch verboten. Genauso wie jeder andere Mörder oder Terrorist.. Und dieselbe Regel sollte auf alle angewendet werden.
Weiterhin sehe ich nicht das der Islam in Deutschland verboten ist. Obwohl er z.B. die Diskreminierung nach Geschlecht befiehlt und das in allen großen Auslegungen.
Es geht nicht bloß um religiöse Texte, sondern um die Worte und Taten der jeweiligen Religionsgemeinschaften. Ansonsten könnte man das so gesehen auch vom Judentum behaupten.
Der bekannte Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider argumentierte anders als das Bundesverfassungsgericht. Er sagt, dass dem Islam Säkularisierung fehlt und sich Muslime deswegen nicht auf Art. 4 Abs. 2 GG berufen könnten. So wären der Bau von Moscheen oder gewisse Kleidung nicht durch die Religionsfreiheit gedeckt, weil der Islam keine grundrechtsfähige Religion sei. Leider ist er aber immer weiter nach rechts gerutscht.
Der bekannte Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider ...
Kenne ich nicht.
Leider ist er aber immer weiter nach rechts gerutscht.
Wer? Der Karl oder der Islam?
Kenne ich nicht.
Ich aber. Er wurde auch schon von diesem Islamfeind Michael Stürzenberger interviewt, ist aber schon lange her.
Wer? Der Karl oder der Islam?
Der Karl.
Gluabe, Gewissen u.s.w. ist halt nach dem Grundgesetzt unverletztlich, die Taten die jemand macht aber nicht.
Als Beispiel: Du darst der Meinung sein, dass Ausländer niedere Wesen sind, du darft der Meinung sein, dass alle nicht Muslime den Tod verdienen, du darfst der Meinung sein, dass Homosexuelle ausgerottet werden sollen, du darft der Meinung sein, dass Deutsche alle sterben sollen.
Das darfst du meinen, auch denken, aber das in die Tat umsetzen darfst du nicht.
"die Taten die jemand macht aber nicht."
Richtig. Aber bei der Umfrage, die 77% ergab, stand "Islam" nicht "Taten". :)
Was erwartest du ? Bei einer Umfrage kann man nur auswählen was gegeben wurde.
Und wenn man weiß das der Islam grundgesetzinkompatible Diskreminierung FORDERT. Dann wählt man natürlich "Der islam ist mit der Demokratie nicht vereinbar"
Wenn der User nicht in der lage ist eine Umfrage so zu formulieren das es der Komplexität eines Themas gerecht wird ist das Problem nicht wie die Leute abgestimmt haben sondern das die Frage und Umfrage fehlerhaft formuliert sind.
Ja das machen ja die meisten Moslems. Dadruch sind sie aber keine Moslems mehr sondern apostaten also vom glauben abgefallene. Wenn man es genau nehmen will müsste man all diese Moslems aber nicht zum Islam zählen.
Das wären dann nämlich kein Islam mehr sondern Personen die manchmal so tun als wären sie Teile des Islams. Somit würden die auch nicht zu den 77% der Umfrage zählen.
Ich meine ich habe ja auch nichts gegen einen Opernsänger der so tut als wenn er wen ersticht. Nur etwas gegen Leute die das wirklich machen.
Das stimmt allerdings, da gebe ich dir recht. :)
Glaubensfreiheit heißt nicht Handlungsfreiheit.
Du kannst glauben, was du willst, ohne dafür bestraft zu werden.
Wenn du aus deinem Glauben heraus aber Straftaten begehst, wirst du zur Rechenschaft gezogen - aber für das, was du tust, nicht für das was du glaubst.
Da dem Islam oftmals eine sehr aggressive Auslegung der Lehre nachgesagt wird, entsteht hier der vermeintliche Wiederspruch. Insbesondere mit Bezug auf die Scharia, die in Konflikt mit dem Gesetz steht.
Unser Strafrecht ist aber individuell, es geht niemals danach, welcher Religion oder Kultur jemand angehört. Er wird auch bei einem Menschenopfer nicht wegen seiner Religionszugehörigkeit verurteilt, sondern wegen z.B. Mord.